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Vorschau von „Internationaler - Bund“ - Erziehungshilfen im IB

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Begleiteter Umgang nach §§ 1684 und<br />

1685 BGB<br />

Zielgruppe<br />

Das Angebot richtet sich an umgangsberechtigte Erwachsene und<br />

deren Kinder bis zum 14. Lebensalter, sollte zwischen Umgangsund<br />

Sorgeberechtigten kein loyaler Umgang mit dem<br />

Kind möglich gewesen sein und auf Grund dessen per Beschluss<br />

(Familiengericht) klare Umgangsregelungen vorgegeben worden<br />

sein.<br />

Aufnahmevoraussetzungen<br />

Die Eltern können frei entscheiden, ob sie dieses Angebot für sich<br />

und ihre Kinder in Anspruch nehmen wollen. Grundsätzlich sollten<br />

Eltern diese Rolle allerdings <strong>von</strong> der Paarebene trennen können<br />

und zu einer offenen Kommunikation und einer angemessenen<br />

Rollen- und Verantwortungsteilung motiviert sein.<br />

Ziele<br />

Ziel unserer Arbeit ist es, Eltern und Kinder zu befähigen,<br />

eigenverantwortliche und konfliktfreie Besuchskontakte zu<br />

realisieren. Fundament bildet dabei eine fachliche Begleitung und<br />

Beratung der Beteiligten, die Trennungssituation angemessen zu<br />

reflektieren und einen neuen Lebensweg zu konzipieren. Eine<br />

neutrale Position ist Grundsatz.<br />

Angebot<br />

Mit dem Begleiteten Umgang haben wir es uns zur Aufgabe<br />

gemacht, das Wohl <strong>von</strong> Kindern und Jugendlichen insbesondere<br />

vor der aktuellen Situation steigender Scheidungszahlen zu<br />

gewährleisten.<br />

Der Begleitete Umgang unterstützt dabei die neue Eltern-Kind-<br />

Situation durch das Angebot räumlicher Gegebenheiten und<br />

pädagogischer Anleitung, um sowohl die aus der neuen Situation<br />

entstehenden Konflikte als auch die Gefährdung der kindlichen<br />

Entwicklung aufzufangen. Kompetente Beratung stützt die<br />

Reflexion vergangener Konflikte sowie die Entwicklung neuer<br />

Perspektiven.<br />

Die Intensität des Begleiteten Umgangs wird dabei der<br />

Trennungssituation<br />

individuell angepasst. Die pädagogische Unterstützung reicht<br />

dabei vom unterstützten Umgang mit Anleitungen und Anregungen<br />

über den beaufsichtigten Umgang bis hin zum betreuten Umgang,<br />

die beide bei möglicher Kindeswohlgefährdung zum Tragen<br />

kommen und die Beratung der Familienmitglieder einschließt.<br />

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