Vorschau von „Internationaler - Bund“ - Erziehungshilfen im IB
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Täter-Opfer-Ausgleich<br />
Zielgruppe<br />
Erwachsene, die in einem Konflikt leben oder eine Straftat<br />
begangen haben<br />
durch eine Straftat Geschädigte aller Altersgruppen<br />
Aufnahmevoraussetzungen<br />
Das Angebot richtet sich an erwachsene Straftäter, die unter<br />
best<strong>im</strong>mten Voraussetzungen nach Anerkennung ihrer Schuld für<br />
ein Delikt an einer Person, die ihrerseits zu einem<br />
Ausgleichsversuch bereit ist, Wiedergutmachung zu leisten.<br />
Ziele<br />
Durch den Täter-Opfer-Ausgleich haben Täter die Möglichkeit, das<br />
Unrecht ihrer Tat einzusehen, sich zu entschuldigen und das<br />
Unrecht wieder gut zu machen. Für das Opfer ist diese Methode<br />
eine Hilfe zur Überwindung psychischer Verletzungen und ein<br />
Ausgleich für materiellen Schaden.<br />
Angebot<br />
Die Beratungsstelle ist als Anlaufpunkt für erwachsene Straffällige<br />
gedacht und soll eine Chance bieten, Schadenswiedergutmachung<br />
zu leisten und zu erreichen.<br />
Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) bietet Tätern und Opfer die<br />
Gelegenheit zu einer außergerichtlichen Regelung unter<br />
Beteiligung eines unparteiischen Dritten (Mediator). Nach Erhalt<br />
der Strafakte <strong>von</strong> der Staatsanwaltschaft werden mit Täter und<br />
Opfer Einzelgespräche durchgeführt, wo beide Parteien zum<br />
Sachverhalt Stellung nehmen können. Das Opfer hat z.B. die<br />
Möglichkeit über seine verletzten Gefühle und über den<br />
entstanden Schaden zu sprechen. Außerdem kann es Vorschläge<br />
zur Wiedergutmachung unterbreiten. Der Täter hat die Möglichkeit<br />
über die Hintergründe der Tat zu sprechen, Verantwortung für sein<br />
Handeln zu übernehmen und eine aktive<br />
Schadenswiedergutmachung zu leisten. Wenn beide Seiten<br />
zust<strong>im</strong>men, findet ein Ausgleichsgespräch statt.<br />
Ziel des TOA ist, eine außergerichtliche Einigung zu erreichen und<br />
Vereinbarungen zwischen den Parteien zu treffen, die schriftlich<br />
verfasst und <strong>von</strong> den Parteien unterzeichnet werden.<br />
Geeignet Formen der Wiedergutmachung sind z.B.<br />
Entschuldigung, Schadenersatz, Schmerzensgeld, gemeinnützige<br />
Stunden oder Spenden.