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Vorschau von „Internationaler - Bund“ - Erziehungshilfen im IB

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Täter-Opfer-Ausgleich<br />

Zielgruppe<br />

Erwachsene, die in einem Konflikt leben oder eine Straftat<br />

begangen haben<br />

durch eine Straftat Geschädigte aller Altersgruppen<br />

Aufnahmevoraussetzungen<br />

Das Angebot richtet sich an erwachsene Straftäter, die unter<br />

best<strong>im</strong>mten Voraussetzungen nach Anerkennung ihrer Schuld für<br />

ein Delikt an einer Person, die ihrerseits zu einem<br />

Ausgleichsversuch bereit ist, Wiedergutmachung zu leisten.<br />

Ziele<br />

Durch den Täter-Opfer-Ausgleich haben Täter die Möglichkeit, das<br />

Unrecht ihrer Tat einzusehen, sich zu entschuldigen und das<br />

Unrecht wieder gut zu machen. Für das Opfer ist diese Methode<br />

eine Hilfe zur Überwindung psychischer Verletzungen und ein<br />

Ausgleich für materiellen Schaden.<br />

Angebot<br />

Die Beratungsstelle ist als Anlaufpunkt für erwachsene Straffällige<br />

gedacht und soll eine Chance bieten, Schadenswiedergutmachung<br />

zu leisten und zu erreichen.<br />

Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) bietet Tätern und Opfer die<br />

Gelegenheit zu einer außergerichtlichen Regelung unter<br />

Beteiligung eines unparteiischen Dritten (Mediator). Nach Erhalt<br />

der Strafakte <strong>von</strong> der Staatsanwaltschaft werden mit Täter und<br />

Opfer Einzelgespräche durchgeführt, wo beide Parteien zum<br />

Sachverhalt Stellung nehmen können. Das Opfer hat z.B. die<br />

Möglichkeit über seine verletzten Gefühle und über den<br />

entstanden Schaden zu sprechen. Außerdem kann es Vorschläge<br />

zur Wiedergutmachung unterbreiten. Der Täter hat die Möglichkeit<br />

über die Hintergründe der Tat zu sprechen, Verantwortung für sein<br />

Handeln zu übernehmen und eine aktive<br />

Schadenswiedergutmachung zu leisten. Wenn beide Seiten<br />

zust<strong>im</strong>men, findet ein Ausgleichsgespräch statt.<br />

Ziel des TOA ist, eine außergerichtliche Einigung zu erreichen und<br />

Vereinbarungen zwischen den Parteien zu treffen, die schriftlich<br />

verfasst und <strong>von</strong> den Parteien unterzeichnet werden.<br />

Geeignet Formen der Wiedergutmachung sind z.B.<br />

Entschuldigung, Schadenersatz, Schmerzensgeld, gemeinnützige<br />

Stunden oder Spenden.

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