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Vorschau von „Internationaler - Bund“ - Erziehungshilfen im IB

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Inobhutnahme für Mädchen ab 13 Jahren<br />

Zielgruppe<br />

Die Mädchenschutzstelle führt <strong>im</strong> Auftrag des Stadtjugendamtes<br />

München Inobhutnahmen für Mädchen ab 13 Jahren durch. Die<br />

Mädchen melden sich entweder selbst oder eine Platzanfrage<br />

erfolgt durch MitarbeiterInnen des Jugendamtes oder die<br />

Bezirkssozialarbeit der Sozialbürgerhäuser, die Polizei oder<br />

sonstige Bezugspersonen.<br />

Aufnahmevoraussetzungen<br />

Rechtliche Grundlage für die Aufnahme ist der § 42 SGB VIII.<br />

Danach ist das Jugendamt verpflichtet, Kinder und Jugendliche in<br />

Obhut zu nehmen, wenn sie darum bitten oder wenn eine<br />

dringende Gefahr für ihr Wohl dies erfordert. Aufnahmegründe sind<br />

familiäre und kulturelle Konflikte, Gewalterfahrungen,<br />

Überforderung der Eltern und v.a.m..<br />

Ziele<br />

Die Mädchenschutzstelle bietet sofortigen Schutz-, Ruhe- und<br />

Rückzugsraum in einer akuten Notsituation. Sie leistet<br />

Krisenintervention und unterstützt die Mädchen parteilich <strong>im</strong><br />

Klärungsprozess. Wir vertreten einen ressourcen- und<br />

lösungsorientierten Ansatz und führen regelmäßige Beratungsund<br />

Betreuungsgespräche mit den Mädchen durch.<br />

Angebot<br />

Im Mittelpunkt der Unterbringung in der Schutzstelle steht die<br />

Stabilisierung des Mädchens mit dem Ziel einer<br />

schnellstmöglichen Beendigung der vorläufigen<br />

Schutzmaßnahme.<br />

Wir bieten:<br />

intensive Beratung und parteiliche Unterstützung bei der<br />

Abklärung der Situation und der Entwicklung <strong>von</strong><br />

Perspektiven<br />

Klärung der Rückführungsoption in enger Kooperation mit<br />

der Bezirkssozialarbeit<br />

Kooperation und Vernetzung <strong>im</strong> Sozialraum der<br />

Jugendlichen<br />

individuelle Ressourcenermittlung unter Berücksichtigung<br />

<strong>von</strong> mädchenspezifischen und ganzheitlichen Aspekten<br />

Empfehlungen hinsichtlich unterstützender oder<br />

weiterführender Hilfen<br />

Die Bezugsbetreuerin übern<strong>im</strong>mt die Gestaltung des<br />

Beziehungsprozesses. Dies geschieht durch intensive Einzel- und<br />

Gruppenarbeit, sinnvolle Freizeitgestaltung und Strukturierung des<br />

Alltags.

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