Vorschau von „Internationaler - Bund“ - Erziehungshilfen im IB
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Betreutes Jugendwohnen Hamburg<br />
Zielgruppe<br />
Jugendliche mit einem Regelaufnahmealter zwischen 16 und 21<br />
Jahren, in Ausnahmefällen ab 15 bzw. 14 Jahren - welche bei der<br />
Bewältigung <strong>von</strong> Entwicklungsproblemen möglichst unter<br />
Einbeziehung des sozialen Umfelds außerhalb ihrer<br />
Herkunftsfamilie unterstützt werden sollen. Die<br />
Verselbstständigung ist dabei das vorrangige Ziel<br />
Aufnahmevoraussetzungen<br />
Ziele<br />
Aufnahmealter zwischen 14 und 21 Jahren<br />
keine geistigen oder sonstigen gravierenden<br />
Beeinträchtigungen, welche eine Mitarbeit zur Erreichung<br />
des Hilfeziels unmöglich machen<br />
Das Ziel dieser Erziehungshilfe ist die Deckung des in der<br />
Hilfeplanung festgestellten individuellen Bedarfs sowie die<br />
Vorbereitung auf ein eigenständiges Leben <strong>im</strong> eigenen Wohnraum.<br />
Die Ziele der leistungsberechtigten jungen Menschen und ihrer<br />
Eltern / Personensorgeberechtigten werden <strong>im</strong> Hinblick auf<br />
Realisierbarkeit <strong>im</strong> Rahmen der Hilfeplanung mit den Fachkräften<br />
der Leistungserbringer und der zuständigen Fachkraft des<br />
Jugendamtes konkret formuliert. Diese Ziele sind handlungsleitend<br />
für die pädagogische Arbeit.<br />
Angebot<br />
Jugendwohnungen in der Horner Landstraße 46 §§ 30,35,41 SGB<br />
VIII mit Nutzung des Nachtdienstes der bezirklichen<br />
Jugendwohnungen<br />
Entsprechend ihren Fähigkeiten werden die Jugendlichen und<br />
jungen Volljährigen in ihrer persönlichen Entwicklung in Richtung<br />
auf die <strong>im</strong> Hilfeplangespräch formulierten Ziele hingeführt, begleitet<br />
und gefördert. Der Zielerreichungsgrad wird dementsprechend<br />
individuell variieren.<br />
Die <strong>im</strong> Hilfeplangespräch formulierten Betreuungsziele werden mit<br />
den Personensorgeberechtigten, den Jugendlichen und jungen<br />
Volljährigen sowie dem Jugendamt abgest<strong>im</strong>mt und gemeinsam<br />
umgesetzt. Sie dienen der Überprüfung der Hilfeleistung in<br />
regelmäßigen Zeitabständen. Die Zielerreichung wird<br />
dokumentiert, über sie wird berichtet und sie ist Gegenstand der<br />
Beratung in Hilfeplangesprächen.<br />
Zum Teil erfolgt auch eine Berichterstattung <strong>im</strong> Zusammenhang<br />
mit dem Berichtswesen <strong>im</strong> Rahmen der<br />
Qualitätsentwicklungsvereinbarung.