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Vorschau von „Internationaler - Bund“ - Erziehungshilfen im IB

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Betreutes Jugendwohnen Hamburg<br />

Zielgruppe<br />

Jugendliche mit einem Regelaufnahmealter zwischen 16 und 21<br />

Jahren, in Ausnahmefällen ab 15 bzw. 14 Jahren - welche bei der<br />

Bewältigung <strong>von</strong> Entwicklungsproblemen möglichst unter<br />

Einbeziehung des sozialen Umfelds außerhalb ihrer<br />

Herkunftsfamilie unterstützt werden sollen.<br />

Die Verselbstständigung ist dabei das vorrangige Ziel<br />

Aufnahmevoraussetzungen<br />

Ziele<br />

Aufnahmealter zwischen 14 und 21 Jahren<br />

keine geistigen oder sonstigen gravierenden<br />

Beeinträchtigungen, welche eine Mitarbeit zur Erreichung<br />

des Hilfeziels unmöglich machen<br />

Das Ziel dieser Erziehungshilfe ist die Deckung des in der<br />

Hilfeplanung festgestellten individuellen Bedarfs sowie die<br />

Vorbereitung auf ein eigenständiges Leben <strong>im</strong> eigenen Wohnraum.<br />

Die Ziele der leistungsberechtigten jungen Menschen und ihrer<br />

Eltern / Personensorgeberechtigten werden <strong>im</strong> Hinblick auf<br />

Realisierbarkeit <strong>im</strong> Rahmen der Hilfeplanung mit den Fachkräften<br />

der Leistungserbringer und der zuständigen Fachkraft des<br />

Jugendamtes konkret formuliert. Diese Ziele sind handlungsleitend<br />

für die pädagogische Arbeit.<br />

Angebot<br />

Bezirkliche Jugendwohnungen mit internem Nachtdienst §§ 30,41<br />

SGB VIII<br />

Entsprechend ihren Fähigkeiten werden die Jugendlichen und<br />

jungen Volljährigen in ihrer persönlichen Entwicklung in Richtung<br />

auf die <strong>im</strong> Hilfeplangespräch formulierten Ziele hingeführt, begleitet<br />

und gefördert.<br />

Der Zielerreichungsgrad wird dementsprechend individuell<br />

variieren.<br />

Die <strong>im</strong> Hilfeplangespräch formulierten Betreuungsziele werden mit<br />

den Personensorgeberechtigten, den Jugendlichen und jungen<br />

Volljährigen sowie dem Jugendamt abgest<strong>im</strong>mt und gemeinsam<br />

umgesetzt. Sie dienen der Überprüfung der Hilfeleistung in<br />

regelmäßigen Zeitabständen.<br />

Die Zielerreichung wird dokumentiert, über sie wird berichtet und<br />

sie ist Gegenstand der Beratung in Hilfeplangesprächen. Zum Teil<br />

erfolgt auch eine Berichterstattung <strong>im</strong> Zusammenhang mit dem<br />

Berichtswesen <strong>im</strong> Rahmen der Qualitätsentwicklungsvereinbarung.<br />

Zusätzliche Angebote sind:

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