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Vorschau von „Internationaler - Bund“ - Erziehungshilfen im IB

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Integrationshilfe nach § 35a SGB VIII<br />

Zielgruppe<br />

Kinder ab Schulpflicht und Jugendliche<br />

Aufnahmevoraussetzungen<br />

Die Eltern (der alleinerziehende Elternteil) stellen einen Antrag<br />

be<strong>im</strong> zuständigen Jugendamt und erhalten eine Bewilligung.<br />

Gesetzliche Grundlage ist der § 35a SGB VIII.<br />

Ziele<br />

Ziel ist die Integration <strong>von</strong> Kindern und Jugendlichen, die seelisch<br />

behindert oder <strong>von</strong> einer solchen Behinderung bedroht sind. Die<br />

Integrationshilfe ist ausschließlich für das betroffene Kind bzw.<br />

Jugendlichen zuständig und unterstützt es in den Bereichen, in<br />

denen aufgrund der Beeinträchtigung Hilfe benötigt wird.<br />

Die Integrationshilfe unterstützt Kinder und Jugendliche, die<br />

seelisch behindert oder <strong>von</strong> seelischer Behinderung bedroht sind<br />

und die ihrer Schulpflicht in Grundschulen, Hauptschulen oder<br />

anderen Schulen nachkommen und entsprechenden Hilfebedarf<br />

haben. Die Hilfe wird individuell, in ambulanter Form, in der Regel<br />

aber begleitend zum Schulbesuch geleistet. Die Hilfe bietet:<br />

Hilfe zur Ermöglichung und zur Erleichterung des<br />

Schulbesuches<br />

Förderung und Unterstützung <strong>im</strong> Unterricht<br />

Kooperation mit Lehrern und Lehrerinnen<br />

Regelmäßiger Austausch mit Eltern<br />

Klientenbezogene Netzwerkarbeit<br />

Krisenintervention, soweit ambulant möglich<br />

Je nach Bedarf kann ein pädagogischer oder<br />

lebenspraktischer Ansatz <strong>im</strong> Vordergrund stehen<br />

Finanzierung<br />

Jugendamt II<br />

Adresse<br />

Internationaler Bund<br />

Zentrum für Jugend- und Familienhilfe<br />

Annette Grün<br />

Lina-Hilger-Str.16<br />

55543 Bad Kreuznach<br />

Tel: +49-671-8963681<br />

Fax.: +49-671-61492<br />

E-Mail: Annette.Gruen@internationaler-bund.de

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