Folien Block V (Insolvenzrecht) - Mag. Posani
Folien Block V (Insolvenzrecht) - Mag. Posani Folien Block V (Insolvenzrecht) - Mag. Posani
Besonderheiten des Sanierungsverfahrens (3)→ Befugnisse des Schuldners→ Unternehmensfortführung:→ nicht zum gewöhnlichen Unternehmensbetrieb gehörende MaßnahmenGenehmigung des Sanierungsverwalters→ gewöhnlichen Unternehmensbetrieb kann Sanierungsverwalter beeinspruchen→ entscheidet über Vertragsschicksale, Auflösungen gem §§ 21, 23 und 25, Zustimmungdurch Sanierungsverwalter→ Prozessführung→ Entgegennahme von Postsendungen usw→ Befugnisse des Sanierungsverwalters→ Kontrolle / Unterstützung / Mitwirkung bzgl Handlungen des Schuldners→ Anfechtung→ Forderungsprüfung→ wichtige Verwertungsmaßnahmen (zB §§ 116, 117, 119, 120, 120a)32
Insolvenz natürlicher Personen (1)→ Schuldenregulierungsverfahren→ Sonderbestimmungen für natürliche Personen, die kein Unternehmen betreiben→ Eigenverwaltung des Schuldners→ Kontrolle des Insolvenzgerichts→ ausnahmsweise Bestellung eines Masseverwalters→ Zuständigkeit des Bezirksgerichts→ Zahlungsplan §§ 193 bis 198→ Sonderform des Sanierungsplans für natürliche Personen (auch Unternehmer!)→ relative Mindestquote: muss Einkommenslage des Schuldners in den kommenden fünfJahren entsprechen § 194 Abs 1→ Zahlungsfrist maximal 7 Jahre→ Vermögensverwertung vor Abstimmung über den Zahlungsplan § 193 Abs 2→ eingeschränkte Berücksichtigung nicht angemeldeter Forderungen iSd § 197→ Anpassung bei unverschuldeter Änderung der Einkommenslage des Schuldners § 19833
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Besonderheiten des Sanierungsverfahrens (3)→ Befugnisse des Schuldners→ Unternehmensfortführung:→ nicht zum gewöhnlichen Unternehmensbetrieb gehörende MaßnahmenGenehmigung des Sanierungsverwalters→ gewöhnlichen Unternehmensbetrieb kann Sanierungsverwalter beeinspruchen→ entscheidet über Vertragsschicksale, Auflösungen gem §§ 21, 23 und 25, Zustimmungdurch Sanierungsverwalter→ Prozessführung→ Entgegennahme von Postsendungen usw→ Befugnisse des Sanierungsverwalters→ Kontrolle / Unterstützung / Mitwirkung bzgl Handlungen des Schuldners→ Anfechtung→ Forderungsprüfung→ wichtige Verwertungsmaßnahmen (zB §§ 116, 117, 119, 120, 120a)32