Folien Block V (Insolvenzrecht) - Mag. Posani
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Besonderheiten des Sanierungsverfahrens §§ 167 ff (1)→ Zweck: schon bei Verfahrenseinleitung angelegt auf rasche Unternehmenssanierung→ Schuldner→ natürliche Personen, die ein Unternehmen betreiben (nicht Privatschuldner!)→ juristische Personen→ Personengesellschaften→ setzt Antrag des Schuldners und Vorlage eines zulässigen Sanierungsplans voraus→ schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit möglich→ Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung §§ 167 f→ Bestellung eines Masseverwalters→ bereits im Edikt ist die Sanierungsplantagsatzung anzuberaumen, hat idR 60 bis 90 Tagespäter stattzufinden→ bis zum 90. Tag besteht absolutes Verwertungsverbot bzgl des Unternehmens→ bei Scheitern des Sanierungsversuchs ist das Verfahren als Konkursverfahren zubezeichnen und fortzusetzen30