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Städtisches Leibniz-Gymnasium Gelsenkirchen Schulprogramm des ...

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6. Elternarbeit und ElternbeteiligungDas zum 01.08.2005 in Kraft getretene Schulgesetz hat eine schrittweise Modernisierung derSchulen zum Ziel, um die Schulen bei der schwierigen Aufgabe der Erziehung und Qualifizierungder Schüler zu unterstützen. Den Schulen wird dazu eine größere Selbständigkeit undSelbstverantwortung zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben eröffnet. Dieser größere Gestaltungsspielraumder Schule bedingt zur Erreichung der einheitlich festgelegten Ausbildungszieleeine Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung der Schule und deren Kontrolle durch eineQualitätsanalyse der Schulaufsicht (Lernstandserhebungen, zentrale Prüfungen in Klasse 10,Zentralabitur).Bei der Neuausrichtung der Schule auf die organisatorisch „eigenverantwortliche Schule“sowie der Neuregelung weiter Teile von Lerninhalten ist die Mitarbeit der Eltern unverzichtbar.Um dies erreichen zu können, bedarf es aber auch einer umfassenden Information derEltern durch die Schule. Grundvoraussetzung für die Zusammenarbeit der Lehrer und derEltern ist eine offene und vertrauensvolle Kommunikation und Kooperation auf beiden Seiten.Eine Verbesserung der Ausbildung unserer Kinder, Problemlösungen im Einzelfall undeine erfolgreiche Organisation der Schullaufbahn setzen voraus, dass die Schule und die Elternhinsichtlich der pädagogischen Ziele und der Lerninhalte aber auch bei der Organisation<strong>des</strong> Schulbetriebs „an einem Strang“ ziehen.Das neue Schulgesetz setzt die Mitwirkung der Eltern voraus. Das Grundprinzip ist die vertrauensvolleZusammenarbeit der Schule mit den Eltern. Letztere sollen sich dabei aktiv amSchulleben und in den Mitwirkungsorganen beteiligen.Um diese Zusammenarbeit zu gewährleisten, werden als formale Instrumente die KlassenundJahrgangsstufenpflegschaft, die Schulpflegschaft, die Schulkonferenz, die Fachkonferenzenund die Teilkonferenzen bereitgestellt. Information und Meinungsaustausch, Mitberatungder Eltern in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und Vertretung der Interessen derKinder bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit gehören dazu. Insbesondere inden Fachkonferenzen können die Eltern Einfluss auf die Qualitätssicherung und -entwicklungder Lernziele und Arbeitspläne nehmen.Die aktive Mitwirkung der Eltern findet aber auch in Form von Elternstammtischen und beiaußerunterrichtlichen Veranstaltungen wie der Vorbereitung von oder der Mitarbeit an Schulfesten,an Tagen der offenen Tür, an Arbeitsgemeinschaften wie das „Lernen lernen“, derMithilfe in der Bücherei, der Mitarbeit am <strong>Schulprogramm</strong> u.a. statt.Darüber hinaus ist die finanzielle Unterstützung der Schule durch den Förderverein hervorzuheben.Ohne die Elternbeiträge und Spenden sowie der Vermittlung von Sponsoren könnenaufgrund <strong>des</strong> engen Budgets der Schule viele Anschaffungen für den Schulbetrieb nicht erfolgen,der Spielraum für eigenverantwortliches Handeln wäre eingeschränkt.Die Eltern haben Vorbildfunktion für ihre Kinder im Hinblick auf eine selbständige, motivierte,leistungsorientierte Arbeitshaltung gegenüber dem Lernen, wobei auch die Einübung <strong>des</strong>Sozialverhaltens untereinander und gegenüber Lehrern im Fokus („Kopfnoten“ im Zeugnis)stehen muss. Sie müssen insoweit die Schule in ihrer Bildungs- und Erziehungsarbeit unterstützen.Sie begleiten die Schule auf ihrem Weg in eine selbständige Schule, die letztlich ineine bessere Ausbildungsqualität münden wird.Kawohl, Schulpflegschaftsvorsitzende

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