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Städtisches Leibniz-Gymnasium Gelsenkirchen Schulprogramm des ...

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In der Sekundarstufe I verbleiben zwei Schüler/innen als Klassendienst im Klassenraum. DieSchüler/innen der Sekundarstufe I dürfen den Schulhof während der Schulzeit, also auch währendder Pausen, nicht verlassen. Auch der Wechsel der Gebäude erfolgt nur innerhalb <strong>des</strong>Schulgelän<strong>des</strong> und nicht über die Straße.Bei Regen, Frost und Schnee sowie bei Temperaturen ab 5 ° C bzw. darunter dürfen alleSchüler/innen auch die großen Pausen im Gebäude verbringen. Diese Pausen werden zu Beginndurch ein dreimaliges Klingelzeichen angezeigt.Die Schule hat nach § 59 (6) Neues Schulgesetz NRW mit allen Mitteln für die Verhütungvon Unfällen zu sorgen. Deshalb darf auf beiden Schulhöfen nicht mit Bällen gespielt werden.Der Sportplatz steht den Schülerinnen/Schülern der Pavillons und <strong>des</strong> Neubaus sowie denSchüler/innen <strong>des</strong> Hauptgebäu<strong>des</strong>, die anschließend Sportunterricht haben, während der Pauseals Spielfläche zur Verfügung. Beim ersten Schellen am Ende der Pause verlassen alle denPlatz, damit sie pünktlich zur nächsten Unterrichtsstunde kommen.3. Verhalten im SchulgebäudeDas Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist untersagt. Der Bereich <strong>des</strong>Haupteinganges und der Eingangsbereich am Schulhofausgang Maelostraße gehören zumSchulgelände. Das Rauchverbot gilt also auch dort.Beschädigungen im Schulgebäude sind unverzüglich den Klassenleitungen oder beim Hausmeister,Herrn Seubert, zu melden. Bei mutwillig verursachten Beschädigungen müssenSchüler/innen bzw. ihre Eltern damit rechnen, dass sie für den Schaden haftbar gemacht werden.Für die Ordnung und Sauberkeit im Gebäude und auf dem Hof sind alle mitverantwortlich.Abfälle müssen in die dafür vorgesehenen Behälter geworfen werden.Fundsachen werden in der Hausmeisterloge im Hauptgebäude aufbewahrt.Zu manchen Unterrichtsstunden müssen die Klassenräume gewechselt werden. Dieser Wechselerfolgt erst am Ende der jeweiligen großen Pause. Schüler/innen der Sekundarstufe I, dieim Hauptgebäude untergebracht sind und in der 3. bzw. 5. Stunde Sport haben, suchen zuBeginn der Pause mit ihren Sporttaschen den Pavillonschulhof auf, damit sie pünktlich an derSporthalle sein können. Findet ihr Sportunterricht vor einer großen Pause statt, so verbringensie diese auf dem Pavillonschulhof und kehren erst am Ende der Pause ins Hauptgebäude zurück.Das Mitbringen von Waffen, waffenähnlichen und verbotenen Gegenständen zur Schule istverboten. Wer diesem Verbot zuwiderhandelt, muss gegebenenfalls mit der Entlassung vonder Schule rechnen.Die Benutzung von Handys, schnurlosen Telefonen und anderen Fernkommunikationsmittelnist auf dem gesamten Schulgelände während der allgemeinen Unterrichtszeiten verboten.Ausnahmen kann die Schulleitung genehmigen.Die Schulgemeinde wünscht nicht, dass im Schulgebäude Walkmen, MP3-Player o.ä. Unterhaltungsmedienbenutzt werden: Die Schule versteht sich als ein Ort der Bildung und der zwischenmenschlichenKommunikation, mithin auch als ein Freiraum externer medialer Einflussnahme.

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