Städtisches Leibniz-Gymnasium Gelsenkirchen Schulprogramm des ...
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2. SchulordnungDezember 2005Allgemeine Grundsätze1. In der Schule hat sich jeder so zu verhalten, dass er sich selbst und andere Personen nichtverletzt oder gefährdet und Sachschäden oder Belästigungen nicht entstehen.2. Alle Anlagen und die Einrichtungen der Schule sind sachgerecht und pfleglich zu behandeln.1. Vor dem UnterrichtBestimmungenDas Schulgebäude wird täglich um 8.05 Uhr geöffnet. Alle Schüler/innen halten sich, soweitmöglich, vor Unterrichtsbeginn in den Klassenräumen und nicht in den Gängen und im Treppenhausauf. Schüler/innen, deren Unterricht zu einer späteren Stunde beginnt und die wegenentsprechender Verkehrsverbindungen früher an der Schule eintreffen, können ihre Klassenräumeaufsuchen. Sie müssen sich aber ruhig verhalten, um den Unterricht der anderen Klassennicht zu stören.Fahrräder sind in die Fahrradständer zu stellen und abzuschließen. Mofas und Motorräderdürfen nur auf dem Hof des Hauptgebäudes hinter den Fahrradständern abgestellt werden.Um Unfälle zu verhindern, ist das Befahren der Schulhöfe bei der Ankunft und der Abfahrtnicht gestattet.2. Pausen und FreistundenFür das Leibniz-Gymnasium gilt folgende Pausenordnung:1. Stunde 8.20 - 9.05 Uhr2. Stunde 9.10 - 9.55 Uhr(1. große Pause)3. Stunde 10.15 - 11.00 Uhr4. Stunde 11.05 - 11.50 Uhr(2. große Pause)5. Stunde 12.05 - 12.50 Uhr6. Stunde 12.55 - 13.40 Uhr7. Stunde 13.50 - 14.35 Uhr8. Stunde 14.50 - 15.35 UhrBei gutem Wetter gehen alle Klassen und Kurse in den großen Pausen auf den entsprechendenSchulhof. Die/Der Fachlehrer/in verlässt als Letzte/r die Klasse und sorgt dafür, dass dieSchüler/innen das Gebäude auch wirklich verlassen.
In der Sekundarstufe I verbleiben zwei Schüler/innen als Klassendienst im Klassenraum. DieSchüler/innen der Sekundarstufe I dürfen den Schulhof während der Schulzeit, also auch währendder Pausen, nicht verlassen. Auch der Wechsel der Gebäude erfolgt nur innerhalb desSchulgeländes und nicht über die Straße.Bei Regen, Frost und Schnee sowie bei Temperaturen ab 5 ° C bzw. darunter dürfen alleSchüler/innen auch die großen Pausen im Gebäude verbringen. Diese Pausen werden zu Beginndurch ein dreimaliges Klingelzeichen angezeigt.Die Schule hat nach § 59 (6) Neues Schulgesetz NRW mit allen Mitteln für die Verhütungvon Unfällen zu sorgen. Deshalb darf auf beiden Schulhöfen nicht mit Bällen gespielt werden.Der Sportplatz steht den Schülerinnen/Schülern der Pavillons und des Neubaus sowie denSchüler/innen des Hauptgebäudes, die anschließend Sportunterricht haben, während der Pauseals Spielfläche zur Verfügung. Beim ersten Schellen am Ende der Pause verlassen alle denPlatz, damit sie pünktlich zur nächsten Unterrichtsstunde kommen.3. Verhalten im SchulgebäudeDas Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist untersagt. Der Bereich desHaupteinganges und der Eingangsbereich am Schulhofausgang Maelostraße gehören zumSchulgelände. Das Rauchverbot gilt also auch dort.Beschädigungen im Schulgebäude sind unverzüglich den Klassenleitungen oder beim Hausmeister,Herrn Seubert, zu melden. Bei mutwillig verursachten Beschädigungen müssenSchüler/innen bzw. ihre Eltern damit rechnen, dass sie für den Schaden haftbar gemacht werden.Für die Ordnung und Sauberkeit im Gebäude und auf dem Hof sind alle mitverantwortlich.Abfälle müssen in die dafür vorgesehenen Behälter geworfen werden.Fundsachen werden in der Hausmeisterloge im Hauptgebäude aufbewahrt.Zu manchen Unterrichtsstunden müssen die Klassenräume gewechselt werden. Dieser Wechselerfolgt erst am Ende der jeweiligen großen Pause. Schüler/innen der Sekundarstufe I, dieim Hauptgebäude untergebracht sind und in der 3. bzw. 5. Stunde Sport haben, suchen zuBeginn der Pause mit ihren Sporttaschen den Pavillonschulhof auf, damit sie pünktlich an derSporthalle sein können. Findet ihr Sportunterricht vor einer großen Pause statt, so verbringensie diese auf dem Pavillonschulhof und kehren erst am Ende der Pause ins Hauptgebäude zurück.Das Mitbringen von Waffen, waffenähnlichen und verbotenen Gegenständen zur Schule istverboten. Wer diesem Verbot zuwiderhandelt, muss gegebenenfalls mit der Entlassung vonder Schule rechnen.Die Benutzung von Handys, schnurlosen Telefonen und anderen Fernkommunikationsmittelnist auf dem gesamten Schulgelände während der allgemeinen Unterrichtszeiten verboten.Ausnahmen kann die Schulleitung genehmigen.Die Schulgemeinde wünscht nicht, dass im Schulgebäude Walkmen, MP3-Player o.ä. Unterhaltungsmedienbenutzt werden: Die Schule versteht sich als ein Ort der Bildung und der zwischenmenschlichenKommunikation, mithin auch als ein Freiraum externer medialer Einflussnahme.
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2. SchulordnungDezember 2005Allgemeine Grundsätze1. In der Schule hat sich jeder so zu verhalten, dass er sich selbst und andere Personen nichtverletzt oder gefährdet und Sachschäden oder Belästigungen nicht entstehen.2. Alle Anlagen und die Einrichtungen der Schule sind sachgerecht und pfleglich zu behandeln.1. Vor dem UnterrichtBestimmungenDas Schulgebäude wird täglich um 8.05 Uhr geöffnet. Alle Schüler/innen halten sich, soweitmöglich, vor Unterrichtsbeginn in den Klassenräumen und nicht in den Gängen und im Treppenhausauf. Schüler/innen, deren Unterricht zu einer späteren Stunde beginnt und die wegenentsprechender Verkehrsverbindungen früher an der Schule eintreffen, können ihre Klassenräumeaufsuchen. Sie müssen sich aber ruhig verhalten, um den Unterricht der anderen Klassennicht zu stören.Fahrräder sind in die Fahrradständer zu stellen und abzuschließen. Mofas und Motorräderdürfen nur auf dem Hof <strong>des</strong> Hauptgebäu<strong>des</strong> hinter den Fahrradständern abgestellt werden.Um Unfälle zu verhindern, ist das Befahren der Schulhöfe bei der Ankunft und der Abfahrtnicht gestattet.2. Pausen und FreistundenFür das <strong>Leibniz</strong>-<strong>Gymnasium</strong> gilt folgende Pausenordnung:1. Stunde 8.20 - 9.05 Uhr2. Stunde 9.10 - 9.55 Uhr(1. große Pause)3. Stunde 10.15 - 11.00 Uhr4. Stunde 11.05 - 11.50 Uhr(2. große Pause)5. Stunde 12.05 - 12.50 Uhr6. Stunde 12.55 - 13.40 Uhr7. Stunde 13.50 - 14.35 Uhr8. Stunde 14.50 - 15.35 UhrBei gutem Wetter gehen alle Klassen und Kurse in den großen Pausen auf den entsprechendenSchulhof. Die/Der Fachlehrer/in verlässt als Letzte/r die Klasse und sorgt dafür, dass dieSchüler/innen das Gebäude auch wirklich verlassen.