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GR_28092006_22 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

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20Festgestellt wird dass grundsätzlich Mischbaugebiet neben Wohngebiet raumordnungsrechtlichdenkbar ist. Gegenseitige Beeinträchtigungen zwischen Wohn- und Gewerbenutzung sollten durcheine vorsorgliche Betriebsführung zu vermeiden sein. Bei der Betriebsstättengenehmigung soll besonderesAugenmerk auf diese vorsorgliche Betriebsführung gelegt werden.<strong>GR</strong> Chalupar gibt zu bedenken, dass rundherum Wohngebiet gewidmet ist. Eine Umwidmung inMischbaugebiet ist den Bürgern dort nicht zumutbar. Raumordnungsmaßnahmen sind nicht aufeinzelne Besitzer zuzuschneiden.Der Amtsleiter führt dazu aus, dass die Emissionsbeschränkungen dem angrenzenden Wohngebietentsprechen müssen.Der Raumordnungsausschuss hat dazu keine mehrheitliche Empfehlung abgegeben.Der Bürgermeister stellt den Antrag, die gegenständliche Flächenwidmungsplanänderung zu genehmigen.Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit von den in beschlussfähiger Anzahlanwesenden stimmberechtigten <strong>GR</strong>-Mitgliedern angenommen;16 Stimmen dafür: SPÖ (ohne Tripolt), FPÖ, Mayr3 Stimmen dagegen: Chalupar, Hoffelner, Tipolte) Flächenwidmungsplan- u. ÖEK Änderung Nr. 4.63/1.8, Kirchmayr-Imhoffstaße,Baulanderweiterung, Grünland in Betriebsbaugebiet, Genehmigung(Planung wird präsentiert)Der Grundsatzbeschluss wurde in der 21. <strong>GR</strong> Sitzung vom 19.6.2006 gefasst.Ein Bürger-Informationsabend für die Betroffenen mit Diskussionsmöglichkeit fand am11.9.2006 gemeinsam mit dem Raumordnungsausschuss statt, dabei wurde mit einer Nachbarinund Vertretern der Fa. Weratschnig über ev. Hochwassergefahren des Dambaches gesprochen.Die Verständigung erfolgte in der Zeit vom 24.7. bis 20.9.2006 und haben wir folgende Stellungnahmendazu erhalten:Land OÖ. örtliche Raumordnung (Beilage 3) fehlt nochNaturschutz (Beilage ..) fordert Grünzug entlang des Dambaches, sonst positivGewässerbezirk (Beilage ..) derzeit keine Zustimmung, Fläche war 2002 überflutet, Gefahrenzonenplanist abzuwartenFischereirevier (Beilage ..) Dambach Uferbetretungsrecht ist weiterhin zu gewährleisten, es darfzu keinen schädigenden Einflüssen für das Wasser kommenWirtschaftskammer OÖ (Beilage ..) Änderungen werden befürwortet.Landwirtschaftskammer OÖ. (Beilage ..) keine Einwendungen.OÖ. Ferngas AG Leitungsnetz nicht betroffenEnergie AG OÖ. keine Einwände, Hinweis auf StromversorgungFuchs Elisabeth u. Otto (Beilage) Hinweis auf Dambach-Hochwasser, Flussbett verbreitern,keinesfalls verschmälern, Aufschüttungen sind zu vermeiden.

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