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GR_28092006_22 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

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18tung Norden ca. 2000 m² im Sinne des ÖEK Siedlungskonzeptes und nach Osten für Abstellplätzebzw. private Verkehrsflächen ca. 300 m².Die Grundeigentümer Waldl und Schnell erklären mit beiliegendem Schreiben dass ein Infrastrukturentgeltzur Verfügung gestellt wird.Erhebungsblatt (Beilage 1) und fachliche Beurteilung des Planverfassers team m (Beilage 2) werdenzur Kenntnis gebracht.Der Raumordnungsausschuss gibt eine positive Empfehlung für die geplante Umwidmung, diebeschlossenen privatwirtschaftlichen Maßnahmen zur Sicherung des Infrastrukturentgeltes sindeinzuhalten.Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Grundsatzbeschluss für die gegenständliche Flächenwidmungsplanänderungzu fassen.Beschluss: Der Antrag wird einstimmig von den in beschlussfähiger Anzahlanwesenden stimmberechtigten <strong>GR</strong>-Mitgliedern angenommen.b) Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4.62, Waldl/Schnell-Kremstalstraße,Erweiterung Mischbaugebiet und Wohngebiet, Grundsatzbeschluss(Planung wird präsentiert)Die Familie Waldl-Schnell hat um die Erweiterung von Baulandwidmungen angesucht, Grünlandin Mischbaugebiet ca. 300 m² und Wohngebiet ca. 180 m².Geplant ist östlich der Waschanlage die Errichtung eines Gebäudes, für die Unterbringung derPKW Staubsaugerplätze und als Hackgutlager für die Heizung, welches gleichzeitig einen LärmundSichtschutz zum Wohngebiet darstellen soll.Weiters soll die Wohnparzelle vergrößert werden, als Abrundung bzw. Begradigung der Widmungsgrenzebis zum Gehweg.Die Grundeigentümer Waldl und Schnell erklären mit beiliegendem Schreiben dass ein Infrastrukturentgeltzur Verfügung gestellt wird.Erhebungsblatt (Beilage 1) und fachliche Beurteilung des Planverfassers team m (Beilage 2) werdenzur Kenntnis gebracht.Der Raumordnungsausschuss gibt eine positive Empfehlung für die geplanten Umwidmungen, diebeschlossenen privatwirtschaftlichen Maßnahmen zur Sicherung des Infrastrukturentgeltes sindeinzuhalten.Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Grundsatzbeschluss für die gegenständliche Flächenwidmungsplanänderungzu fassen.Beschluss: Der Antrag wird einstimmig von den in beschlussfähiger Anzahlanwesenden stimmberechtigten <strong>GR</strong>-Mitgliedern angenommen.

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