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GR_28092006_22 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

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16festgesetzt.Der Bericht bzgl. der Änderungen im ordentlichen bzw. im außerordentlichen Haushalt liegt demNachtragsvoranschlag bei.Der Bürgermeister stellt den Antrag, den vorliegenden Nachtragsvoranschlag zu genehmigen.Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit von den in beschlussfähiger Anzahlanwesenden stimmberechtigten <strong>GR</strong>-Mitgliedern angenommen;17 Stimmen dafür: SPÖ, FPÖ, Mayr1 Stimme dagegen: Chalupar1 Stimmenthaltung: HoffelnerPunkt 13) Kreditübertragung Verkaufserlös Brucknerstraße 2Gemäß § 15 Abs. 1 der OÖ <strong>Gemeinde</strong>haushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung, GemHKRO,LGBl. Nr. 69/2002 obliegt die Verwendung von Voranschlagsbeträgen für andere als im <strong>Gemeinde</strong>voranschlagvorgesehene Zweckbestimmungen (Kreditübertragung) der vorherigen Beschlussfassungdurch den <strong>Gemeinde</strong>rat.Aufgrund des Verkaufes des Wohngebäudes Brucknerstraße 2 verzeichnet die Buchhaltung einenErlös von 155.000,-- auf einem Einnahmekonto des außerordentlichen Vorhabens Brucknerstraße2. Dieser muss lt. § 79 der GemHKRO verwendet werden. Das heißt, der Veräußerungserlösist dem Vermögen zur Erhaltung seines Wertes oder der Schuldentilgung zuzuführen. Als Zuführungdes Veräußerungserlöses zum Vermögen zur Erhaltung seines Wertes ist der Erwerb gleichartigenVermögens anzusehen (Auszug aus Absatz 1 und 2). Weiters kann der Verkaufserlös zurDeckung von Abgängen im außerordentlichen Haushalt Verwendung finden (Auszug Absatz 3).Dieser Verkaufserlös von 155.000,-- soll für das Projekt Sanierung Kirchengasse 6 angesetztwerden und auf dieses Projekt übertragen werden.Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Verkaufserlös der Liegenschaft Brucknerstraße 2 von 155.000,-- lt. § 15 Abs. 1 der OÖ GemHKRO i.d.g.F. an das Projekt Sanierung Kirchengasse 6zu übertragen.Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit von den in beschlussfähiger Anzahlanwesenden stimmberechtigten <strong>GR</strong>-Mitgliedern angenommen;17 Stimmen dafür: SPÖ, FPÖ, Mayr2 Stimmen dagegen: Chalupar, HoffelnerPunkt 14)Sanierung B 139 Genehmigung des Übereinkommens mit dem Land OÖ. betr. GehsteigeDer Bürgermeister bringt das mit dem Land Oberösterreich bezüglich Erneuerung der Gehsteigeim Ortsgebiet dem <strong>Gemeinde</strong>rat vollinhaltlich zur Kenntnis. Eine Kopie liegt als Bestandteil desProtokolls bei.Die Erneuerungskosten der Gehsteige werden auf 160.000,-- geschätzt. Die Marktgemeinde<strong>Neuhofen</strong> hat davon 50 % zu tragen. Es ist geplant,den Gehsteigbelag einzufärben. Die Mehrkos-

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