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GR_28092006_22 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

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14Der Ausschuss für Soziales und Generationen stellt den Antrag, die Berechnungsgrundlage derUnterstützung von Personen mit niedrigem Einkommen (Heizkostenzuschuss) an die Berechnungsgrundlagedes Landes OÖ anzugleichen. Der Unterstützungsbeitrag der <strong>Gemeinde</strong> soll nurdann herangezogen werden, wenn kein Heizkostenzuschuss des Landes gewährt wird.Derzeitige Grundlage für die Gewährung einer Unterstützung:Monatliches Bruttoeinkommen (Pension) aller im Haushalt lebenden Personen.+ ev. gewährte Wohnbeihilfe- Miete (ohne BK und Heizkosten)darf den Ausgleichzulagenrichtsatz für das jeweilige Jahr nicht übersteigen.Grundlage Land OÖ.:Monatliches Nettoeinkommen (Pension) aller im Haushalt lebenden Personen darf den Ausgleichzulagenrichtsatzfür das jeweilige Jahr nicht übersteigen.Bei Überschreitung des Richtsatzes um bis zu maximal 50 Euro, wird die Hälfte des Unterstützungsbeitragesgewährt.Unterstützungsbeiträge:Der Unterstützungsbeitrag der <strong>Gemeinde</strong> beträgt derzeit für alleinstehende Personen Euro 65,00und für jede weitere im Haushalt lebende Person Euro 30,00.Der Unterstützungsbeitrag des Landes betrug 2005 (pro Wohnung) Euro 150,00.Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, über den gestellten Antrag abzustimmen.Beschluss: Der Antrag wird einstimmig von den in beschlussfähiger Anzahlanwesenden stimmberechtigten <strong>GR</strong>-Mitgliedern angenommen.Punkt 10) Genehmigung des Protokolls des Prüfungsausschusses vom 12.6.2006Prüfungausschussobmann Hauhart bringt das Protokoll des Prüfungsausschusses vom 12.6.2006dem <strong>Gemeinde</strong>rat vollinhaltlich zur Kenntnis.Punkt 11)Erhöhung der Zustellpreise für Essen auf RädernLaut Information des Sozialhilfeverbandes Linz-Land werden die Portionspreise des Bezirksaltenheimes<strong>Neuhofen</strong> an der Krems an die Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems bzgl. Essen aufRädern von netto 4,545 auf netto 4,909 ab 1. Jänner 2007 erhöht. Die Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>an der Krems schließt sich dieser Erhöhung an.Leider konnte Essen auf Rädern in den letzten Jahren nicht kostendeckend geführt werden (2005:Abgang 6.336,--/ 2004: Abgang 7.776,--). Die Portionspreise der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>an der Krems sind und werden den Einkaufspreisen vom Bezirksaltenheim angepasst. Seit01.01.2006 wird ein fixer Zustellpreis von netto 0,91 je Essenszustellung eingehoben. Aufgrund

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