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GR_28092006_22 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

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10In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> an der Krems steht derzeit der Neubau einer Stockhalle, Umbau derSauna, Umbau des Feibades an.Die Errichtung und Verwaltung von Gebäudeinfrastruktur von Neubau einer Stockhalle, Umbauder Sauna, Umbau des Feibades wird dabei in einen eigenen Rechtsträger ausgegliedert werden.Da es sich hierbei um keine Kernaufgabe der <strong>Gemeinde</strong> handelt, ist die Übertragung möglich undsinnvoll.Als Rechtsträger, der die Aufgaben übernehmen wird, ist die "Verein zur Förderung der Infrastrukturder <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> an der Krems & Co KEG" (kurz: KEG) vorgesehen. Die KEGist öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts. Durch die KEG kann das Maastricht-Ergebnis der <strong>Gemeinde</strong> verbessert werden. Nach dem Stabilitätspakt zählen Schulden der KEGnicht zum Schuldenstand der <strong>Gemeinde</strong>.Auch die weiteren Beschlüsse, die nachfolgend kurz skizziert werden, sind erst nach Eintragungder KEG im Firmenbuch zu fassen.> Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> an der Krems hat bereits Aufträge betreffend die genannte Liegenschaftvergeben. Diese Aufträge werden - die Zustimmung der Auftragnehmer und der KEGvorausgesetzt - der KEG übertragen (Vertragsübernahme). Aufträge, die von der <strong>Gemeinde</strong><strong>Neuhofen</strong> an der Krems bereits ausgeschrieben wurden, sind nach Vergabe durch die <strong>Gemeinde</strong>- die Zustimmung der Auftragnehmer und der KEG vorausgesetzt - an die KEG zuübertragen..> Im Zuge der Ausgliederung ist von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> an der Krems für eine ausreichendefinanzielle Ausstattung der KEG vorzusorgen. Dazu werden von der <strong>Gemeinde</strong> jeneFördermittel und Eigenmittel zur Verfügung gestellt, die für das Vorhaben vorgesehen sind.> Notwendige Sach- und Personalressourcen werden der KEG bei Bedarf zur Verfügunggestellt.> Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> an der Krems erklärt sich bereit, durch Gesellschafterzuschüssefür eine ausreichende Liquidität der KEG zu sorgen.> Die Nutzung des Gebäudes durch die <strong>Gemeinde</strong> wird durch einen Bestandvertrag sichergestellt.Allfällige erforderliche Darlehen werden von der KEG aufgenommen. Diese Darlehen rechnennach dem Stabilitätspakt nicht zum Maastricht-Defizit.Um aus steuerlicher Sicht die erforderliche Rechtssicherheit zu erhalten, werden von Leitner+ Leitner Anfragen an die zuständigen Finanzämter gestellt. Leitner + Leitner werden vonder <strong>Gemeinde</strong> nach Aufwand entschädigt.Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, über den gegenständlichen Antrag abzustimmen.Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit von den in beschlussfähiger Anzahlanwesenden stimmberechtigten <strong>GR</strong>-Mitgliedern angenommen;17 Stimmen dafür: SPÖ, FPÖ, Mayr

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