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EGV-SZ 2009 - Kantonsgericht Schwyz

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B 8.4Für die Region Rigi-Mythen ist mit einem Nachholbedarf zu rechnen,da die Bevölkerungsentwicklung zwischen 1965 und 1990nur schwach zugenommen hat. Für die beiden massgebendenPlanungshorizonte 2020 und 2040 ergeben sich folgende Entwicklungsperspektiven:2007 2020 2040Kanton <strong>Schwyz</strong> 140'965Szenario Mittel ca. 152'000 ca. 164'000Szenario Hoch ca. 161'000 ca. 186'000Rigi-Mythen 43'650Szenario Mittel ca. 47'500 ca. 50'000Szenario Hoch ca. 51'000 ca. 57'500Der aktuelle Stand der Bauzonenreserve zeigt, dass in den Gemeindender Region Rigi-Mythen angesichts der zu erwartendenBevölkerungszunahme weitere Bauzonen auszuscheiden sind. Dieaktuellen Bauzonenreserven für Wohn- und Mischgebiete betragenin der Region Rigi-Mythen 12%. Dieser Anteil liegt deutlich unterdem kantonalen Schnitt von 22%.Rechtskräftige Bauzonen (Stand Dezember 2005):Summe888 haDavon nicht überbaut 116 haGeeignete Siedlungserweiterungsgebiete/Planungshorizont 2040: 153 haTotal Bauzone und Siedlungserweiterungsgebiete/Planungshorizont 2040: 1041 ha.Alsdann werden im vom Bund noch nicht genehmigten ergänzten undangepassten Richtplan Region Rigi-Mythen 2. Teil die Bedingungen bzw.Grundsätze für die Bauzonenerweiterung wie folgt umschrieben (S. 11;gleich lautende Bedingungen finden sich in vom Bund genehmigtenAnpassungen und Ergänzungen für die Regionen Höfe und March):In der Richtplankarte werden die geeigneten Siedlungserweiterungsgebietebis 2040 ausgewiesen. Innerhalb dieser Gebiete legendie Gemeinden ihre Bauzonen auf den mutmasslichen Bedarfder nächsten 15 Jahre fest (Art. 15 RPG).Der Kanton erarbeitet in Zusammenarbeit mit den Gemeindeneine Übersicht der inneren Reserven. Nach Vorliegen der Ergebnisselegt der Regierungsrat das weitere Vorgehen fest.Innerhalb der im Richtplan ausgewiesenen Erweiterungsgebietesind Einzonungen einstweilen unter folgenden Bedingungen möglich:87

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