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EGV-SZ 2009 - Kantonsgericht Schwyz

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möglichst genau zu ermitteln, wobei der Genauigkeitsgrad sinkt, je früherdie Unterlagen vor dem Beginn des Haushaltjahres beschafft werdenmüssen (Thalmann, a.a.O., N.2.6 zu § 132, S. 392). Die Budgetierungeines Ertragsüberschusses widerspricht dem Grundsatz des Budgetausgleichswie er in § 25 Abs. 2 Satz 1 FHG postuliert wird. Ein offenerVerstoss gegen diesen Budgetierungsgrundsatz, d.h. die Budgetierungeines Ertragsüberschusses, ist der Vorinstanz nicht vorzuwerfen, wirdbzw. wurde doch in den letzten Jahren immer in der Laufenden Rechnungein Defizit budgetiert (so im Voranschlag 2008 CHF 2.3 Mio. undim Voranschlag <strong>2009</strong> CHF 3.3 Mio.). Zur verdeckten Budgetierung einesErtragsüberschusses wird im Kommentar Thalmann, gestützt auf einenEntscheid des (Zürcher) Regierungsrates, ausgeführt:Er (gemeint ist der Ertragsüberschuss) soll nicht in verdeckterForm durch überhöhte Veranschlagung von Ausgaben oder zuniedrige Einschätzung des Steuerertrages erfolgen. Darauf ihr Augenmerkzu richten, ist Aufgabe der Rechnungsprüfungskommission.Setzt jedoch eine Gemeindeversammlung in voller Kenntnisder Verhältnisse ein zu pessimistisches Budget und einen zu hohenSteuerfuss fest, so verstösst sie damit weder gegen denGrundsatz der Vollständigkeit des Voranschlags noch gegen dasPrinzip des Budgetausgleichs (Thalmann, a.a.O., N. 3 zu § 133S. 399).B 7.1Der Steuerfuss im Bezirk <strong>Schwyz</strong> wurde durch die Bezirksgemeinde fürdie letzten Jahre wie folgt festgesetzt:für 2003 95 % (0.95 Einheiten) für 2004 80 % (0.8 Einheiten)für 2005 85 % (0.85 Einheiten) für 2006 85 % (0.85 Einheiten)für 2007 80 % (0.80 Einheiten) für 2008 65 % (0.65 Einheiten)für <strong>2009</strong> 65 % (0.65 Einheiten)(Quelle: Der Kanton <strong>Schwyz</strong> in Zahlen, hrsg. von der <strong>Schwyz</strong>er Kantonalbank;Homepage Kanton <strong>Schwyz</strong>, Finanzen, Steuerfüsse; ZusammenstellungFinanzdepartement vom 14.01.<strong>2009</strong> Steuerfüsse <strong>2009</strong> im Kanton<strong>Schwyz</strong>).Zwischen 2003 und 2008 resultierte somit eine Reduktion des Steuerfussesum 0.30 Einheiten (31.6 % gerechnet vom Ausgangssteuerfussvon 95 %). Beim Vorwurf der Tiefstapelei bzw. des Pessimismus bei derSchätzung der Steuererträgnisse ist in Betracht zu ziehen:- Neben der Budgetwahrheit wird von den Finanzverantwortlichen auchder Grundsatz der Budgetierungsvorsicht gepflegt, d.h. es wird so budgetiert,dass in der Regel die Rechnung in der Tendenz etwas besser,jedenfalls aber nicht schlechter abschliesst, als dies im Budget prog-69

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