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EGV-SZ 2009 - Kantonsgericht Schwyz

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B 5.1d.h. für die dauernd oder längere Zeit in einem Heim oder Spital lebendePersonen geregelt. Wenn die Heimbedürftigkeit (bzw. Fremdplatzierungsbedürftigkeit)objektiv abgeklärt wurde und die gewählte Institution(Pflegefamilie) die Bedürfnisse der zu betreuenden Person in adäquaterWeise zu befriedigen vermag, ist einerseits die Missbrauchsgefahr geringund kann anderseits die Zielsetzung der mit der 2. EL-Revision eingeführtenRegelung zweckmässig, rechtsgleich und landesweit nacheinheitlichen Kriterien erreicht werden. Zweckmässig ist die Anerkennungder Unterbringung in einer Pflegefamilie als heimähnliche Institutionbzw. die Ermittlung der EL nach Art. 10 Abs. 2 ELG nebst andernGründen (Kindeswohl) auch deshalb, weil dies einerseits in vielen Fällendie adäquateste Art der Fremdunterbringung ist und weil bei generellerNichtanerkennung der Pflegefamilie als heimähnliche Institution falscheund unerwünschte Anreize geschaffen würden, indem die (in aller Regel)bedeutend teurere Heimlösung (Tagestaxen in Kinder- und Jugendheimenvon Fr. 400.-- bis Fr. 600.-- wurden vom Verwaltungsgericht schonwiederholt festgestellt) gegenüber der (in der Regel viel kostengünstigerenund in vielen Fällen adäquateren; siehe die Tagespauschale vonFr. 110.-- im vorliegenden Fall) Fremdplatzierung in einer Pflegefamilieprivilegiert behandelt würde.Somit ist die Beschwerde insoweit gutzuheissen, als die dauernde oderlängere Zeit dauernde Platzierung der Beschwerdeführerin in der PflegefamilieX hinsichtlich der anerkannten Ausgaben nach Art. 10 Abs. 2ELG abzuwickeln ist.(VGE II <strong>2009</strong> 20 vom 18. Juni <strong>2009</strong>).5. Kausalabgaben5.1 Schadenwehrersatzabgabe- Schadenwehrersatzabgabepflicht gilt auch für quellensteuerpflichtigeAusländerinnen und Ausländer (Erw. 5.3).- Bemessung der Ersatzabgabe (Erw. 5.5 und 9).60Aus den Erwägungen:5.3 Wie die Vorinstanz in ihrer Vernehmlassung zutreffend ausgeführthat, wird der Kreis der Abgabepflichtigen, der Gegenstand der Abgabesowie die Bemessungsgrundlage der Abgabe in der Verordnung über die

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