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EGV-SZ 2009 - Kantonsgericht Schwyz

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A 2.7Einkommens darauf abgestellt werden (RK1 2008 61 vom 17. Februar<strong>2009</strong>).2. Hypothetische Einkommen dürfen grundsätzlich nicht rückwirkendangerechnet werden; es ist einer Partei hinreichend Zeit zu lassen,die rechtlichen Vorgaben umzusetzen, wenn von ihr eine Umstellungihrer Lebensverhältnisse verlangt wird (BGer vom 4. Juli 2007,5P.469/2006; RK1 2008 61 vom 17. Februar <strong>2009</strong>). Die Umstellungsfristbeginnt mit der erstmaligen richterlichen Eröffnung diesesUmstandes zu laufen (RK1 2008 73 und 74 vom 27. April <strong>2009</strong>).3. Familienrechtliche Unterhaltsverpflichtungen gehen Lohnpfändungenvor; sind solche Verpflichtungen im Existenzminimum unberücksichtigtgeblieben, kann beim Betreibungsamt eine Neuberechnungder pfändbaren Quote verlangt werden (RK1 2008 66 vom 29. April<strong>2009</strong>).4. Der besuchsberechtigte Elternteil hat Fahrkosten zur Ausübung desBesuchsrechts grundsätzlich selbst zu tragen (RK1 2008 85 vom20. Juli <strong>2009</strong>).5. Unterhaltsbeiträge über die Mündigkeit hinaus können sowohl imScheidungs- wie auch im Massnahmeverfahren festgelegt werden;wenn das Kind während des Verfahrens mündig wurde, muss diesesdem entsprechenden Elternteil zumindest konkludent seine Einwilligungzur Geltendmachung der Unterhaltsbeiträge als Prozessstandschaftererteilt haben. Bei der Beurteilung der Verpflichtung zu weiterenUnterhaltsleistungen an das mündige Kind sind die Besonderheitendes Mündigenunterhalts, insbesondere auch die Zumutbarkeitfür den Unterhaltsschuldner zu berücksichtigen. Der Bedarf desmündigen Kindes ist zu substantiieren und dessen verfügbaren Mittelngegenüberzustellen (RK1 2008 73 und 74 vom 27. April<strong>2009</strong>).6. Im Massnahmeverfahren ist der Überschuss grundsätzlich hälftig zuteilen. Eine Abweichung davon kann sich bei Vorhandensein von gemeinsamenKindern oder bei grossem Überschuss rechtfertigen, daansonsten der berechtigte Ehegatte Vermögen bilden könnte (RK12008 99 vom 30. November <strong>2009</strong>).20

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