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EGV-SZ 2009 - Kantonsgericht Schwyz

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B 13.1Honorar von Fr. 406'320.-- (ohne MWSt) resultiere. Ob im Lichte dieserAusführungen der prospektiv zu schätzende Auftragswert noch höher alsgemäss Verpflichtungskredit anzusetzen wäre, kann hier indes aber offenbleiben.4.1 Nach diesen Ausführungen ist festzuhalten,- dass die Vorinstanz für die Plansubmission Los B die falsche Verfahrensartgewählt und zu Unrecht ein Einladungsverfahren begonnen hat,- und dass die Vorinstanz verpflichtet ist, die Beschaffung der erwähntenplanerischen Dienstleistungen (Los B) im offenen oder selektivenVerfahren vorzunehmen.4.2 An diesem Ergebnis vermögen die Vorbringen der Vorinstanz nichtszu ändern. Unbehelflich ist namentlich auch die Argumentation der Vorinstanzin ihrer Eingabe vom 21. August <strong>2009</strong>, wonach sinngemässdann, wenn die Offerten (der eingeladenen Architekturbüros) geöffnetund geprüft würden, ohne weiteres erkennbar wäre, ob eine Mehrheit derOfferten den betreffenden Schwellenwert überschreiten würde odernicht. Die Vorinstanz übersieht, dass die massgebende Schätzung imVoraus (prospektiv) zu erfolgen hat (vgl. oben, Erw. 3.2.3, sowie Galli/Moser/Lang/Clerc,a.a.O., Rz.183 ff.), wie dies notabene auch zur Ermittlungdes Verpflichtungskredites erfolgte. Unbehelflich ist deshalbauch der sinngemässe Einwand der Vorinstanz, dass die Ergebnisse deranderen Ausschreibungen verhältnismässig tiefe Honorarkosten ergäbenhätten (vgl. …).(VGE III <strong>2009</strong> 140 vom 23. September <strong>2009</strong>).13. Sozialhilfe13.1 Rückforderung wirtschaftlicher Hilfe- Aus dem kantonalen Sozialhilferecht ergibt sich keine gesetzlicheGrundlage, gestützt auf welche die Fürsorgebehörde Z mit einer Verfügungeinen (ehemaligen) Konkubinatspartner X verpflichten könnte,ein früheres Unterhaltsversprechen einzulösen und wirtschaftliche Hilfezurückzuzahlen, welche die Gemeinde Z für Y entrichtet hatte (incasu kein Fall von § 25 Abs. 3a Satz 2 Sozialhilfegesetz). Das frühereUnterhaltsversprechen hatte der Schweizer Bürger X gegenüber denMigrationsbehörden abgegeben, damit die ursprünglich in einem113

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