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EGV-SZ 2009 - Kantonsgericht Schwyz

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zugsbehörde die Lärmimmissionen nach Art. 15 USG (Art. 40 Abs. 3LSV).3.2.2 Für den Alltags- und Freizeitlärm, worunter auch der hier zubeurteilende Lärm der Schulaussenanlagen zu zählen ist, fehlen Belastungsgrenzwerte(Urs Walker, Umweltrechtliche Beurteilung von AlltagsundFreizeitlärm, in URP <strong>2009</strong> Heft 1, S. 77 ff.). Massgeblich für dieBeurteilung ist ausschliesslich die Störwirkung des Lärms für die Betroffenen.Die Erheblichkeit der Lärmimmissionen bestimmt sich nach einerobjektivierten Betrachtung unter Berücksichtigung von Personen miterhöhter Empfindlichkeit (BGE 126 II 86; Robert Wolf, KommentarUSG, Art. 15 N 24 f.). Bei bestehenden ortsfesten Anlagen wie im vorliegendenFall darf der Lärm keine erhebliche Störung der Bevölkerungzur Folge haben. Als Beurteilungskriterien sind der Charakter, der Zeitpunkt,die Häufigkeit des Lärms sowie die Lärmempfindlichkeit einesGebietes sowie die Lärmvorbelastung der Zone mitzuberücksichtigen(Walker, a.a.O., S. 81 ff.). Ob der Einbau des Kunstrasens wegen derdamit verbundenen Nutzungsintensivierung sogar ein bewilligungspflichtigesVorhaben darstellte (§ 75 PBG), kann dahingestellt bleiben, zumaldie damit verbundenen zusätzlichen Lärmimmissionen Gegenstand desvorliegenden Verfahrens sind.3.3 Dem Bericht der … AG vom 8. Mai <strong>2009</strong> über die Lärmsituationbetreffend Kunstrasenspielfeld … ist u.a. was folgt zu entnehmen:- Bei zwei benachbarten Wohnhäusern nordwestlich des Kunstrasenfeldeswurden Lärmmessungen verdeckt und gestellt(gezielte Schüsse, gestellte Szenen während Spielbetrieb)vorgenommen.- Die gestellten Szenen im Spielbetrieb sind deutlich lauter alsder restliche Spielbetrieb (die maximalen Pegel lagen bis aufeine Ausnahme ca. 5 bis 10 dBA (A) tiefer). Sie werden vonden Betroffenen auch als "laut bis sehr laut" bezeichnet. Diedurchschnittlichen Beurteilungspegel beträgt 52 dB(A) bzw.55 dB(A).- Die gezielten Schüsse auf das bereits mit Gummilagern sanierteGitter Nord ergibt gemittelte Pegel von rund 71 dB(A)bzw. ca. 63 dB(A).- Die gezielten Schüsse auf das noch nicht sanierte Gitter Westergeben einen energetisch gemittelten Durchschnittspegelvon knapp 69 dB(A) bzw. 75 dB(A).- Die Auswertung der Schüsse, welche gezielt auf die Matteneben dem Tor am Gitter West abgegeben wurden, ergebenBeurteilungspegel von 70 dB(A) bzw. 74 dB(A). Die Pegelunterschiedemit oder ohne Matte sind gering. Der Aufprall wirdB 8.9105

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