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Internationale Bootsschein (IBS) - DMYV - Jet-Team

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<strong>IBS</strong>Der <strong>Internationale</strong> <strong>Bootsschein</strong> (<strong>IBS</strong>) ist ein in ganz Europaanerkanntes Bootsdokument.Er wurde von den europäischen Staaten, die dem Wirtschafts- undSozialausschuß der Vereinten Nationen angehören, zur Vereinheitlichungder bis dahin von Staat zu Staat unterschiedlichen Bootsdokumenteerarbeitet und auf der Grundlage der revidierten ECE -Resolution Nr. 13 entwickelt.Der <strong>IBS</strong> wird bundesdeutschen Schiffseignern sowie an ausländischeStaatsbürger, die einen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik haben,ausgegeben.Alle unsere Broschüren auf einen BlickRevierführerBelgien/Luxemburg R 1Bodensee R 2Frankreich Binnen R 3Frankreich Küste R 4Italien R 5Kroatien R 6Niederlande R 7Österreich R 8Schweden/Dänemark R 9SpanienR10Info-BroschürenBrandschutz I 1<strong>Internationale</strong>r <strong>Bootsschein</strong> I 2Wassersport in Europa I 3Seenot-Signalmittel I 4<strong>Jet</strong>-Boot-Sport I 5Motorboot-Rennsport I 6Wir über uns I 7Bootsführerscheine I 8Flaggenführung I 9!!3


Welche Daten enthält der<strong>Internationale</strong> <strong>Bootsschein</strong>?- die Anschrift des Eigners,- die Daten des Bootes (Bootsname, Heimathafen, Fabrikat,Bauwerft, Länge, Breite, Tiefgang etc.),- die Art der Motorisierung (Anzahl und Nummer),- die Funkausrüstung (Fabrikat, Gerätenummer, Rufzeichen),- sonstiges Zubehör (Beiboot etc.).Zusätzlich enthält der <strong>Internationale</strong> <strong>Bootsschein</strong>das amtlich anerkannte Kennzeichen.Wozu wird der <strong>Internationale</strong><strong>Bootsschein</strong> benötigt?1. als sog. Eigentumsnachweis2. als Reisedokument3. als Kennzeichen - Ausweis1. EigentumsnachweisIn Verbindung mit einem Personalausweis oder Reisepaß wird der<strong>Internationale</strong> <strong>Bootsschein</strong> von in- und ausländischen Behörden alsglaubhaft gemachter Eigentumsnachweis anerkannt. Darüber hinausgeben die im <strong>IBS</strong> festgehaltenen Daten bei Diebstahl oder Verlust(Havarie) wichtige Hinweise für die Fahndung bzw. Versicherung.2. ReisedokumentDer <strong>IBS</strong> erleichtert die administrativen Vorgänge bei Reisen ins Ausland,in ausländischen Häfen und Marinas sowie bei Behörden undVerwaltungen.Der <strong>IBS</strong> wird in allen europäischen Staaten und auch in Übersee alsReisedokument anerkannt. (Ausnahme: Frankreich für die Küstengewässer).Italienreisende (speziell Gardasee) können mit dem <strong>IBS</strong> ein "Certificato"erhalten. Dieses befreit Eigner von kleinen Booten von der strengenAusrüstungspflicht. Der Eigner verpflichtet sich, die Mindestausrüstunggemäß "Certificato" mitzuführen.4


3. Kennzeichen - AusweisAuf den Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes müssen motorisierteWassersportfahrzeuge mit Motorantrieb über 2,21 kW (3 PS) einamtliches oder ein amtlich anerkanntes Kennzeichen führen. Die <strong>IBS</strong>- Nummer und der Buchstabe müssen in mindestens 10 cm großenZiffern / Buchstaben (helle Ziffern / Buchstaben auf dunklem unddunkle auf hellem Schiffsrumpf) an beiden Bugseiten oder am Heckangebracht werden.Es müssen allemotorisierten Kleinfahrzeuge über 2,21 kW (3 PS)segelkraftbetriebene Fahrzeuge über 5,50 m Rumpflängegekennzeichnet sein.Der <strong>Internationale</strong> <strong>Bootsschein</strong> ist zusätzlich ein Kennzeichen - Ausweis.Jeder ab 1. Mai 1995 ausgestellte <strong>Internationale</strong> <strong>Bootsschein</strong>enthält das vorgeschriebene amtlich anerkannte und für jedes Fahrzeugindividuell ausgestellte Kennzeichen. Der <strong>Internationale</strong> <strong>Bootsschein</strong>ist an Bord mitzuführen und bei Kontrollen vorzuzeigen. Der<strong>IBS</strong> ist vergleichbar mit dem Kfz-Schein.Wie lange ist der<strong>Internationale</strong> <strong>Bootsschein</strong> gültig?Als Reisedokument darf der <strong>Internationale</strong> <strong>Bootsschein</strong> bei Grenzübertrittnicht älter als 2 Jahre sein, d.h. er muß spätestens alle zweiJahre verlängert werden.Im Inland ist der <strong>Internationale</strong> <strong>Bootsschein</strong> als Kennzeichenausweisso lange gültig, wie sich an den eingetragenen Daten nichts ändert.Ändern sich die Daten oder die Eigentumsverhältnisse, so muss der<strong>Internationale</strong> <strong>Bootsschein</strong> neu ausgestellt werden.5


ÄnderungenTeilen Sie unbedingt Änderungen der Anschrift, Eigentumsverhältnisseoder Bootsdaten dem Verband mit. Bei Verkauf oder Neuerwerbgeht das Kennzeichen an den neuen Besitzer über, deshalb muß der<strong>IBS</strong> auf diesen umgeschrieben werden. Die Verordnung über die Kennzeichnungvon auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugenverpflichtet Sie dazu.Wer kann den <strong>Internationale</strong>n <strong>Bootsschein</strong> beimDeutschen Motoryachtverband beantragen?Jeder Schiffseigentümer/-in oder Schiffseignergemeinschaft kann den<strong>IBS</strong> beantragen, sofern er/sie volljährig ist, deutsche Staatsbürgerschaftbesitzt oder Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland ist.Was kostet der <strong>Internationale</strong> <strong>Bootsschein</strong>?Die Gebühren betragen:Euro 23,-Euro 20,-Euro 17,-Euro 15,-bei Erstausstellung (inkl. Nebenkosten) fürNichtmitglieder eines<strong>DMYV</strong> - Verbandsvereinsbei Erstausstellung (inkl. Nebenkosten) fürMitgliederfür Erneuerungen und Verlängerungen(inkl. Nebenkosten)Bestätigung der LöschungDie Gebühr wird mit Antragsstellung fällig und ist bar, per Überweisungoder Bankeinzug zu entrichten.6


Wer stellt den <strong>Internationale</strong>n <strong>Bootsschein</strong> aus?Mit der Ausstellung des <strong>Internationale</strong>n <strong>Bootsschein</strong>es und der Vergabeder amtlich anerkannten Kennzeichen hat der Bundesminister fürVerkehr die Wassersportverbände (u.a. den Deutschen Motoryachtverbande.V. ) beauftragt.Antragsformulare sind erhältlich über:Deutscher Motoryachtverband e.V.Vinckeufer 12 - 1447119 DuisburgTelefon (02 03) 80 95 8- 12Telefax (02 03) 80 95 8- 58oder über die Verbandsvereine des Deutschen Motoryachtverband.7


Welche Kennzeichen sind nach derKennzeichenverordnung gültig?- Amtlich anerkannte KennzeichenNummer des <strong>Internationale</strong>n <strong>Bootsschein</strong>es (<strong>IBS</strong>) gefolgt vom Kennbuchstabendes zuteilenden Verbandes oder der Organisation(M = Deutscher Motoryachtverband e.V.)- Amtliche KennzeichenKennzeichen der Wasser und Schifffahrtsämter- BinnenschiffsregisterBinnenschiffsregisternummer (gefolgt vom Kennbuchstaben B) mitName und Heimat- oder Registerort, wenn das Schiff imBinnenschiffsregister eingetragen ist.Gemäß der Vorschriften für die Sportboot-Binnenschifffahrt müssenBoote, die mehr als 10 cbm Verdrängung haben, in dasBinnenschiffsregister eingetragen werden. Ein <strong>IBS</strong> kann zusätzlichbeantragt werden.- Seeschiffsregister- Funkrufzeichen (Das Unterscheidungssignal (4 Buchstaben) wirdvom Seeschiffsregister vergeben und ist dann gleichzeitig auch dasFunkrufzeichen.)- Seeschiffsregisternummer (mit Schiffsnamen und Heimathafen)oder -IMO-Nummer (wird vom SeeSchReg erteilt), wenn das Schiffim Seeschiffsregister eingetragen ist.Ein Schiff muß nur in das Seeschiffsregister eingetragen werden,wenn es überwiegend auf See- oder Küstengewässern fährt undwenn die Rumpflänge, gemessen zwischen den äußersten Punktendes Vor- und Achterstevens, 15 m übersteigt.8


- FlaggenzertifikatNummer des Flaggenzertifikates (gefolgt vom Kennbuchstaben F),wenn das Schiff überwiegend auf Seeschifffahrtssstraßen oder inKüstengewässern verkehrt, aber nicht im Seeschiffsregistereingetragen ist.Das Flaggenzertifikat ist ein Dokument, welches zum Führen derdeutschen Flagge berechtigt und die Eigentumsverhältnissebestätigt.Ferner enthält es alle Daten des Schiffes.Das Flaggenzertifikat ist auf französischen Küstengewässernerforderlich. Dies gilt auch für Schlauchboote.Das Flaggenzertifikat kann von deutschen Eignern für Sportboote,deren Rumpflänge 15 m (Länge über alles) nicht übersteigt,beantragt werden.Ausstellende Behörde ist das Bundesamt für Seeschifffahrt undHydrographie, Bernhard-Nocht-Str. 78, 20359 Hamburg,Telefon (0 40) 3 19 00. Antragstellungen gehen nicht über dieVerbände.Ausnahmen: Für größere Boote, die in ein Binnenschiffs- oderSeeschiffsregister eingetragen werden müssen,wird kein Flaggenzertifikat ausgestellt.9


An alleDie Sportbootvereinigung im <strong>DMYV</strong>An allenichtorganisierten Wassersportlere.V. (SBV) ist die größte Wassersportvereinigung,die dem DeutschenMotoryachtverband e.V. angeschlossenist. Sie steht Wassersportlern mitund ohne Boot aus der gesamten Bundesrepublikoffen, die nicht an einemaktiven, regelmäßigen Vereinslebeninteressiert sind und trotzdem die Vorteileeiner Mitgliedschaft im <strong>DMYV</strong>nutzen möchten.Für nurEURO 29,- Jahresbeitrag fürEinzelmitglieder undEURO 36,- für Familien.bekommen Sie kompetente und qualifizierteUnterstützung, die Sie beider Ausübung Ihres Freizeitsportesbrauchen. Zusätzlich erhalten SBV-Mitglieder eine Fülle von Vergünstigungen,die sich sehen lassen können.Mit uns fühlen Sie sichauf dem Wasser wie zuHauseSind Sie neugierig geworden?Dann fordern Sie noch heuteInformationsmaterial undeinen Aufnahmeantrag an.SPORTBOOTVEREINIGUNGim <strong>DMYV</strong> e.V.Vinckeufer 12 - 1447119 DuisburgTelefon (02 03) 87 20 47Telefax (02 03) 87 19 47ImpressumHerausgeber:Deutscher Motoryachtverband e.V.Vinckeufer 12 - 1447119 DuisburgTelefon: (02 03) 80 95 80Telefax: (02 03) 8 09 58 58Diese Broschüre wurde unter Auswertung aller zur Verfügungstehender Unterlagen und eingeholter Auskünfte erstellt. Trotzsorgfältigster Bearbeitung kann eine Gewähr für die Richtigkeit dergemachten Angaben nicht übernommen werden.Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck - auch auszugsweise - nur mitQuellenangabe gestattet.Aktualisierungs- und Ergänzungsvorschläge werden ano.a. Anschrift erbeten.<strong>DMYV</strong>-6/0210

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