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Bildungssystem“ von 1965, das bis 1989 Grundlage der Entwicklung des DDR-<br />

Bildungswesens war.<br />

Auf der Einheitsschulidee fußend und sie weiterführend charakterisiert dieses Gesetz<br />

erstmalig und bis heute in der Geschichte des deutschen Bildungswesens einmalig über alle<br />

früheren Schranken hinweg die Gesamtheit der staatlichen Bildungseinrichtungen und<br />

Bildungsbestrebungen von der frühen Kindheit bis zur Hochschul- und Erwachsenenbildung in<br />

ihrer inneren Einheit und Kontinuität, eingeschlossen die Aus- und Weiterbildung der<br />

PädagogInnen. Der Mitwirkung verschiedenster gesellschaftlicher Kräfte an der Bildung und<br />

Erziehung der Jugend werden durch das Gesetz umfassende Möglichkeiten eröffnet.<br />

Mit dem Gesetz wurden Voraussetzungen dafür geschaffen, die einzelnen Glieder des<br />

Bildungssystems so zusammenzufügen, dass sie eine geschlossene, in sich abgeschlossene<br />

Gesamtstruktur bildeten. Deshalb wurde in der DDR vom einheitlichen sozialistischen<br />

Bildungssystem gesprochen und nicht von Einheitsschule.<br />

V.<br />

Rückblickend muss mit Nachdruck hervorgehoben werden, dass das Bildungswesen der DDR<br />

gute Bedingungen für eine umfassende Entwicklung und Bildung aller Kinder und Jugendlichen<br />

schuf. Gesichert wurden im Prozess der Verwirklichung des Gesetzes von 1965 die<br />

gemeinsame ganztägige vorschulische Betreuung, Bildung und Erziehung faktisch aller Kinder<br />

und die Nachmittags- und Frühbetreuung der Kinder der Klassen 1-4 in den Schulhorten. Alle<br />

jungen Menschen konnten sich in der zehnjährigen Oberschule eine solide Allgemeinbildung<br />

auf hohem Niveau aneignen. Zum Abitur führten nicht nur die die Klassen 11 und 12<br />

umfassende Erweitere Oberschule. In wachsendem Maße erwarben viele Jugendliche in den<br />

Klassen Berufsausbildung mit Abitur die Hochschulreife. In einem anderswo kaum<br />

anzutreffenden Maße hatte die Schule der DDR mit der Entwicklung der Polytechnik und der<br />

Einführung spezieller polytechnischer Unterrichtsfächer die Welt der Arbeit und der Technik in<br />

ihr Bildungskonzept eingebunden.<br />

Grundlage für die Ausgestaltung des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems waren die<br />

gesamtgesellschaftlichen Rahmenbedingungen, in denen die Förderung der Jugend einen<br />

zentralen Platz einnahm, sowie speziell die Aktivitäten staatlicher Organe und<br />

gesellschaftlicher Kräfte zur ständigen Verbesserung der allgemeinen Lebens- und<br />

Entwicklungsbedingungen der Kinder und Jugendlichen. Nicht zuletzt muss auf die<br />

hervorragende Arbeit zehntausender Pädagoginnen und Pädagogen und deren Bemühungen<br />

um die Förderung jedes einzelnen Schülers / jeder einzelnen Schülerin verwiesen werden.<br />

Ein entscheidendes Element des Bildungswesens der DDR war die Vielfalt von Möglichkeiten<br />

außerunterrichtlicher und außerschulischer Betätigungen für die Kinder und Jugendlichen,<br />

getragen sowohl von den Schulen als auch in besonders starkem Umfang von den<br />

verschiedensten gesellschaftlichen Kräften und Organisationen und den volkseigenen – und<br />

genossenschaftlichen Betrieben. <strong>Die</strong> Schulen verstanden sich nicht nur als unterrichtende,<br />

sondern in gleicher Weise als in den Kommunen, in den Wohngebieten sozial verankerte<br />

Einrichtungen, die im Zusammenwirken mit „verbündeten“ Erziehungsträgern im Territorium<br />

das Leben der Kinder und Jugendlichen und damit auch die Förderung und Entwicklung ihrer<br />

Neigungen und Interessen pädagogisch mitzugestalten halfen<br />

VI.<br />

Alle im Bildungswesen der DDR Tätigen ließen sich von einem wahrhaft humanistischen<br />

Bildungsideal leiten, das im Kern beinhaltet, dass jeder Mensch entwicklungs- und<br />

bildungsfähig ist, dass Anlagen, Fähigkeiten, Begabungen und Talente eines jeden Menschen<br />

umfassend gefördert werden müssen. Daraus wurden im pädagogischen Alltag umfassende<br />

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