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Bildungssystem“ von 1965, das bis 1989 Grundlage der Entwicklung des DDR-<br />
Bildungswesens war.<br />
Auf der Einheitsschulidee fußend und sie weiterführend charakterisiert dieses Gesetz<br />
erstmalig und bis heute in der Geschichte des deutschen Bildungswesens einmalig über alle<br />
früheren Schranken hinweg die Gesamtheit der staatlichen Bildungseinrichtungen und<br />
Bildungsbestrebungen von der frühen Kindheit bis zur Hochschul- und Erwachsenenbildung in<br />
ihrer inneren Einheit und Kontinuität, eingeschlossen die Aus- und Weiterbildung der<br />
PädagogInnen. Der Mitwirkung verschiedenster gesellschaftlicher Kräfte an der Bildung und<br />
Erziehung der Jugend werden durch das Gesetz umfassende Möglichkeiten eröffnet.<br />
Mit dem Gesetz wurden Voraussetzungen dafür geschaffen, die einzelnen Glieder des<br />
Bildungssystems so zusammenzufügen, dass sie eine geschlossene, in sich abgeschlossene<br />
Gesamtstruktur bildeten. Deshalb wurde in der DDR vom einheitlichen sozialistischen<br />
Bildungssystem gesprochen und nicht von Einheitsschule.<br />
V.<br />
Rückblickend muss mit Nachdruck hervorgehoben werden, dass das Bildungswesen der DDR<br />
gute Bedingungen für eine umfassende Entwicklung und Bildung aller Kinder und Jugendlichen<br />
schuf. Gesichert wurden im Prozess der Verwirklichung des Gesetzes von 1965 die<br />
gemeinsame ganztägige vorschulische Betreuung, Bildung und Erziehung faktisch aller Kinder<br />
und die Nachmittags- und Frühbetreuung der Kinder der Klassen 1-4 in den Schulhorten. Alle<br />
jungen Menschen konnten sich in der zehnjährigen Oberschule eine solide Allgemeinbildung<br />
auf hohem Niveau aneignen. Zum Abitur führten nicht nur die die Klassen 11 und 12<br />
umfassende Erweitere Oberschule. In wachsendem Maße erwarben viele Jugendliche in den<br />
Klassen Berufsausbildung mit Abitur die Hochschulreife. In einem anderswo kaum<br />
anzutreffenden Maße hatte die Schule der DDR mit der Entwicklung der Polytechnik und der<br />
Einführung spezieller polytechnischer Unterrichtsfächer die Welt der Arbeit und der Technik in<br />
ihr Bildungskonzept eingebunden.<br />
Grundlage für die Ausgestaltung des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems waren die<br />
gesamtgesellschaftlichen Rahmenbedingungen, in denen die Förderung der Jugend einen<br />
zentralen Platz einnahm, sowie speziell die Aktivitäten staatlicher Organe und<br />
gesellschaftlicher Kräfte zur ständigen Verbesserung der allgemeinen Lebens- und<br />
Entwicklungsbedingungen der Kinder und Jugendlichen. Nicht zuletzt muss auf die<br />
hervorragende Arbeit zehntausender Pädagoginnen und Pädagogen und deren Bemühungen<br />
um die Förderung jedes einzelnen Schülers / jeder einzelnen Schülerin verwiesen werden.<br />
Ein entscheidendes Element des Bildungswesens der DDR war die Vielfalt von Möglichkeiten<br />
außerunterrichtlicher und außerschulischer Betätigungen für die Kinder und Jugendlichen,<br />
getragen sowohl von den Schulen als auch in besonders starkem Umfang von den<br />
verschiedensten gesellschaftlichen Kräften und Organisationen und den volkseigenen – und<br />
genossenschaftlichen Betrieben. <strong>Die</strong> Schulen verstanden sich nicht nur als unterrichtende,<br />
sondern in gleicher Weise als in den Kommunen, in den Wohngebieten sozial verankerte<br />
Einrichtungen, die im Zusammenwirken mit „verbündeten“ Erziehungsträgern im Territorium<br />
das Leben der Kinder und Jugendlichen und damit auch die Förderung und Entwicklung ihrer<br />
Neigungen und Interessen pädagogisch mitzugestalten halfen<br />
VI.<br />
Alle im Bildungswesen der DDR Tätigen ließen sich von einem wahrhaft humanistischen<br />
Bildungsideal leiten, das im Kern beinhaltet, dass jeder Mensch entwicklungs- und<br />
bildungsfähig ist, dass Anlagen, Fähigkeiten, Begabungen und Talente eines jeden Menschen<br />
umfassend gefördert werden müssen. Daraus wurden im pädagogischen Alltag umfassende<br />
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