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UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen<br />
Artikel 24 2006 Zeichnung - 2008 Ratifizierung in Deutschland<br />
<strong>Die</strong> Vertragsstaaten anerkennen das Recht behinderter Menschen auf Bildung. Um die<br />
Verwirklichung dieses Rechts ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der<br />
Chancengleichheit zu erreichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein inklusives*<br />
Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslange Fortbildung, mit dem Ziel,<br />
a) die menschlichen Möglichkeiten und das Gefühl der Würde und des eigenen Werts voll<br />
zur Entfaltung zu bringen und die Achtung vor den Menschenrechten, Grundfreiheiten<br />
und der menschlichen Vielfalt zu stärken;<br />
b) die Persönlichkeit, die Begabungen und die Kreativität sowie die geistigen und<br />
körperlichen Fähigkeiten von behinderten Menschen voll zur Entfaltung zu bringen;<br />
c) behinderten Menschen die wirksame Teilnahme an einer freien Gesellschaft zu<br />
ermöglichen.<br />
*In der deutschen Arbeitsübersetzung hat die Kultusministerkonferenz inclusive<br />
education system fälschlicherweise mit integratives Bildungssystem übersetzt.<br />
Inklusion: In Bildung und Erziehung die Wertschätzung der Unterschiedlichkeit aller, d.h.<br />
niemand bleibt außerhalb oder wird ausgesondert.<br />
Bei knapp sechs Prozent der Schülerinnen und Schüler wurde 2006 sonderpädagogischer<br />
Förderbedarf diagnostiziert. Ungefähr die Hälfte dieser Kinder gilt als lernbehindert.<br />
„DIE LINKE tritt als einzige politische Kraft im Bundestag und in den Länderparlamenten<br />
glaubwürdig und konsequent für die Durchsetzung des Rechts auf Bildung für alle ein. Wir<br />
wollen Kindern und Jugendlichen gute Bildung ermöglichen unabhängig von ihrer sozialen<br />
und kulturellen Herkunft sowie unabhängig vom Geschlecht oder einer Behinderung.“<br />
Aus dem Beschluss der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag, Frankfurt 2009<br />
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