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AOK-Bundesverband, Bonn Bundesverband der - Ambulante Pflege ...

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Nicht berücksichtigt wird das Verlassen und Wie<strong>der</strong>aufsuchen <strong>der</strong> Wohnung im Zusammenhang<br />

mit<br />

− Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Diese umfassen die physischen, psychischen<br />

und sozialen Aspekte und gehen von einem ganzheitlichen Ansatz aus. Sie<br />

sind insoweit von einzelnen therapeutischen Maßnahmen abzugrenzen. Die Leistungen<br />

zur medizinischen Rehabilitation zielen darauf ab, nicht nur vorübergehende<br />

Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Aktivitäten o<strong>der</strong> drohende o<strong>der</strong> bereits manifeste Beeinträchtigungen<br />

in <strong>der</strong> Teilhabe am schulischen, beruflichen und gesellschaftlichen Leben<br />

als Folge einer Schädigung durch frühzeitige Einleitung geeigneter Rehabilitationsleistungen<br />

zu vermeiden, zu beseitigen bzw. zu vermin<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> eine Verschlimmerung<br />

zu verhüten. Für die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind die Individualität,<br />

Komplexität, Interdisziplinarität (Rehabilitationsteam) und die Finalität charakteristisch.<br />

Die medizinische Rehabilitation unterscheidet sich durch Komplexität<br />

und Interdisziplinarität daher wesentlich von <strong>der</strong> physikalischen Therapie.<br />

− Leistungen zur primären Prävention. Diese zielen darauf ab, die Neuerkrankungsrate<br />

(Inzidenzrate) von Krankheiten zu senken. Primäre Prävention dient <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung<br />

und Erhaltung <strong>der</strong> Gesundheit durch Maßnahmen, die Individuen und Personengruppen<br />

betreffen, wie optimale Ernährung, physische Aktivität, Impfungen gegen Infektionskrankheiten<br />

und Beseitigung von Gesundheitsgefahren in <strong>der</strong> Umwelt (§ 20<br />

SGB V).<br />

− Maßnahmen <strong>der</strong> Einglie<strong>der</strong>ungshilfe (einschl. Frühför<strong>der</strong>ung).<br />

Wird die ärztliche Behandlung bzw. therapeutische Maßnahme während eines sonst üblichen<br />

Aufenthaltes z. B. in einer Einrichtung <strong>der</strong> Hilfe für behin<strong>der</strong>te Menschen, Frühför<strong>der</strong>stelle<br />

o<strong>der</strong> einem sozialpädiatrischen Zentrum erbracht, kann dieser Hilfebedarf nicht<br />

berücksichtigt werden.<br />

Das Aufsuchen von Behörden o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Stellen, die das persönliche Erscheinen des<br />

Antragstellers notwendig machen, wird berücksichtigt. Weitere Hilfen – z. B. die Begleitung<br />

zur Bushaltestelle auf dem Weg zu Werkstätten für behin<strong>der</strong>te Menschen, Schulen,<br />

Kin<strong>der</strong>gärten o<strong>der</strong> im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Erwerbstätigkeit, beim Aufsuchen einer Tages-<br />

o<strong>der</strong> Nachtpflegeeinrichtung sowie bei Spaziergängen o<strong>der</strong> Besuchen von kulturellen<br />

Veranstaltungen – bleiben unberücksichtigt. Der Hilfebedarf beim Einkaufen wird unter <strong>der</strong><br />

Verrichtung "Einkaufen" berücksichtigt.<br />

Die Verkehrssicherheit ist zu beachten. Die Möglichkeit <strong>der</strong> Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel<br />

und von Taxen wird einbezogen. Bei den anzuerkennenden Maßnahmen wird<br />

das Gehen, Stehen und Treppensteigen außerhalb <strong>der</strong> Wohnung berücksichtigt, sofern es<br />

den oben genannten Zielen dient. Dies umfasst auch die Unterstützung beim Ein- o<strong>der</strong><br />

Aussteigen in den bzw. aus dem PKW.<br />

Seite 10 zu § 14 SGB XI

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