AOK-Bundesverband, Bonn Bundesverband der - Ambulante Pflege ...
AOK-Bundesverband, Bonn Bundesverband der - Ambulante Pflege ... AOK-Bundesverband, Bonn Bundesverband der - Ambulante Pflege ...
- sich nicht aktivieren lässt, - die Nahrung verweigert. Hinweis: Die Therapieresistenz einer Depression oder Angststörung muss nervenärztlich/psychiatrisch gesichert sein. 8. Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben Ein "Ja" ist zu dokumentieren, wenn der Antragsteller z. B.: - vertraute Personen (z. B. Kinder, Ehemann/-frau, Pflegeperson) nicht wieder erkennt, - mit (Wechsel-)Geld nicht oder nicht mehr umgehen kann, - sich nicht mehr artikulieren kann und dadurch in seinen Alltagsleistungen eingeschränkt ist, - sein Zimmer in der Wohnung oder den Weg zurück zu seiner Wohnung nicht mehr findet, - Absprachen nicht mehr einhalten kann, da er schon nach kurzer Zeit nicht mehr in der Lage ist sich daran zu erinnern. 9. Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus Ein "Ja" ist zu dokumentieren, wenn der Antragsteller z. B.: - nachts stark unruhig und verwirrt ist, verbunden mit Zunahme inadäquater Verhaltensweisen, - nachts Angehörige weckt und Hilfeleistungen (z. B. Frühstück) verlangt (Umkehr bzw. Aufhebung des Tag-/Nacht-Rhythmus). 10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren Ein "Ja" ist zu dokumentieren, wenn der Antragsteller z. B. aufgrund zeitlicher, örtlicher oder situativer Desorientierung - eine regelmäßige und der Biografie angemessene Körperpflege, Ernährung oder Mobilität nicht mehr planen und durchführen kann, - keine anderen Aktivitäten mehr planen und durchführen kann. 8
Hinweis: Hier sind nur Beeinträchtigungen der Aktivitäten zu berücksichtigen, die nicht bereits unter Item 7 oder 8 erfasst worden sind. 11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen Ein "Ja" ist zu dokumentieren, wenn der Antragsteller z. B.: - Angst vor seinem eigenen Spiegelbild hat, - sich von Personen aus dem Fernsehen verfolgt oder bestohlen fühlt, - Personenfotos für fremde Personen in seiner Wohnung hält, - aufgrund von Vergiftungswahn Essen verweigert oder Gift im Essen riecht/schmeckt, - glaubt, dass fremde Personen auf der Straße ein Komplott gegen ihn schmieden, - mit Nichtanwesenden schimpft oder redet, - optische oder akustische Halluzinationen wahrnimmt. Hinweis: Hier geht es um Verhaltensstörungen, die in Item 5 nicht erfasst und durch nicht-kognitive Störungen bedingt sind. Solche Störungen können vor allem bei Menschen mit Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis sowie auch bei demenziell erkrankten und (seltener) depressiven Menschen auftreten. Das Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen muss die Folge von mangelndem Krankheitsgefühl, fehlender Krankheitseinsicht, therapieresistentem Wahnerleben und therapieresistenten Halluzinationen sein, welche nervenärztlich/psychiatrisch gesichert sind. 12. Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten Ein "Ja" ist zu dokumentieren, wenn der Antragsteller z. B.: - häufig situationsunangemessen, unmotiviert und plötzlich weint, - Distanzlosigkeit, Euphorie, Reizbarkeit oder unangemessenes Misstrauen in einem Ausmaß aufzeigt, das den Umgang mit ihm erheblich erschwert. 13. Zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression Ein "Ja" ist zu dokumentieren, wenn der Antragsteller z. B.: 9
- Seite 203 und 204: In diesen Fällen kann für die Zei
- Seite 205 und 206: Zusätzliche Leistungen bei Pflegez
- Seite 207 und 208: Pflegekurse für Angehörige und eh
- Seite 209 und 210: Leistungen für Versicherte mit erh
- Seite 211 und 212: 6. Unfähigkeit, die eigenen körpe
- Seite 213 und 214: Zusätzliche Betreuungsleistungen
- Seite 215 und 216: nen sowie infrastrukturfördernde E
- Seite 217 und 218: - Niedrigschwellige Betreuungsangeb
- Seite 219 und 220: Wird dieser Anspruch bis zum 30.06.
- Seite 221 und 222: Weiterentwicklung der Versorgungsst
- Seite 223 und 224: Zu den Voraussetzungen und Zielen s
- Seite 225 und 226: Vergütungszuschläge für Pflegebe
- Seite 227 und 228: Kostenerstattung § 91 SGB XI (1) Z
- Seite 229 und 230: Bezieher von Leistungen nach den bi
- Seite 231 und 232: (Pflegestufe II). Zwar kann nach §
- Seite 233 und 234: en der Feststellung der Pflegebedü
- Seite 235 und 236: 3. Merkmale der Pflegebedürftigkei
- Seite 237 und 238: 3.4.2 Die Vor- und Nachbereitung zu
- Seite 239 und 240: gen des täglichen Lebens übernimm
- Seite 241 und 242: 4.1.2 Pflegestufe II - Schwerpflege
- Seite 243 und 244: handelnden Ärzten, den betreuenden
- Seite 245 und 246: - Aussagen über die im Bereich der
- Seite 247 und 248: Anlage 2 zum Gemeinsamen Rundschrei
- Seite 249 und 250: 1 Allgemeines Menschen mit demenzbe
- Seite 251 und 252: der Pflegebedürftigkeit gemäß SG
- Seite 253: - in die Wohnräume uriniert oder e
- Seite 257 und 258: 4. Umsetzungsempfehlung 4.1 Bisheri
- Seite 259 und 260: Anlage 3 zum Gemeinsamen Rundschrei
- Seite 261 und 262: oder - die Grundpflege für den Pfl
- Seite 263 und 264: B. Fall wie A., aber: Ehegatte selb
- Seite 265 und 266: Ausgangsfall 2 (Witwenfall: E-F): E
- Seite 267 und 268: Ja:_________ Nein:_____X___ Für da
- Seite 269 und 270: Ja:_____X___ Nein:_________ wenn Be
- Seite 271 und 272: 1. Ausgangslage Inhaltsverzeichnis
- Seite 273 und 274: 1. Ausgangslage 1.1 Ruhen der Leist
- Seite 275 und 276: (2) Der Leistungsanspruch bei vorü
- Seite 277 und 278: (2) Hat die Krankenkasse eine der f
- Seite 279 und 280: aus anderen Versicherungszweigen in
- Seite 281 und 282: Insgesamt erhält der Versicherte d
- Seite 283 und 284: häuslichen Umgebung pflegen (nicht
- Seite 285 und 286: (5) Leistungen für Pflegepersonen
- Seite 287 und 288: Anlage 1 Übersichten über Leistun
- Seite 289 und 290: Leistung Bezeichnung / Rechtsgrundl
- Seite 291 und 292: Leistung Bezeichnung / Rechtsgrundl
- Seite 293 und 294: Leistung Bezeichnung / Rechtsgrundl
- Seite 295 und 296: Leistung Bezeichnung / Rechtsgrundl
- Seite 297 und 298: Leistung Bezeichnung / Rechtsgrundl
- Seite 299 und 300: Leistung Bezeichnung / Rechtsgrundl
- Seite 301 und 302: Leistung Bezeichnung / Rechtsgrundl
- Seite 303 und 304: Leistung Bezeichnung / Rechtsgrundl
- sich nicht aktivieren lässt,<br />
- die Nahrung verweigert.<br />
Hinweis: Die Therapieresistenz einer Depression o<strong>der</strong> Angststörung muss nervenärztlich/psychiatrisch<br />
gesichert sein.<br />
8. Störungen <strong>der</strong> höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigungen des Gedächtnisses,<br />
herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei <strong>der</strong> Bewältigung von<br />
sozialen Alltagsleistungen geführt haben<br />
Ein "Ja" ist zu dokumentieren, wenn <strong>der</strong> Antragsteller z. B.:<br />
- vertraute Personen (z. B. Kin<strong>der</strong>, Ehemann/-frau, <strong>Pflege</strong>person) nicht wie<strong>der</strong> erkennt,<br />
- mit (Wechsel-)Geld nicht o<strong>der</strong> nicht mehr umgehen kann,<br />
- sich nicht mehr artikulieren kann und dadurch in seinen Alltagsleistungen eingeschränkt<br />
ist,<br />
- sein Zimmer in <strong>der</strong> Wohnung o<strong>der</strong> den Weg zurück zu seiner Wohnung nicht mehr<br />
findet,<br />
- Absprachen nicht mehr einhalten kann, da er schon nach kurzer Zeit nicht mehr in<br />
<strong>der</strong> Lage ist sich daran zu erinnern.<br />
9. Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus<br />
Ein "Ja" ist zu dokumentieren, wenn <strong>der</strong> Antragsteller z. B.:<br />
- nachts stark unruhig und verwirrt ist, verbunden mit Zunahme inadäquater Verhaltensweisen,<br />
- nachts Angehörige weckt und Hilfeleistungen (z. B. Frühstück) verlangt (Umkehr<br />
bzw. Aufhebung des Tag-/Nacht-Rhythmus).<br />
10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren<br />
Ein "Ja" ist zu dokumentieren, wenn <strong>der</strong> Antragsteller z. B. aufgrund zeitlicher, örtlicher<br />
o<strong>der</strong> situativer Desorientierung<br />
- eine regelmäßige und <strong>der</strong> Biografie angemessene Körperpflege, Ernährung o<strong>der</strong><br />
Mobilität nicht mehr planen und durchführen kann,<br />
- keine an<strong>der</strong>en Aktivitäten mehr planen und durchführen kann.<br />
8