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AOK-Bundesverband, Bonn Bundesverband der - Ambulante Pflege ...

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Wird dieser Anspruch bis zum 30.06.2008 nicht ausgeschöpft, kann <strong>der</strong> nicht verbrauchte<br />

kalen<strong>der</strong>jährliche Betrag in das zweite Halbjahr 2008 und in das Jahr 2009 übertragen<br />

werden.<br />

Beispiel 1<br />

Tages-/Nachtpflege, <strong>Pflege</strong>geld und zusätzliche Betreuungsleistung<br />

Der <strong>Pflege</strong>bedürftige (<strong>Pflege</strong>stufe I) ist seit 2006 in seiner Alltagskompetenz erheblich<br />

eingeschränkt und besucht an insgesamt 7 Tagen im August 2008 eine Tagespflegeeinrichtung.<br />

Diese berechnet für diesen Zeitraum einen <strong>Pflege</strong>satz in Höhe von insgesamt<br />

230,40 EUR sowie für die Verpflegung 57,00 EUR. Der Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen<br />

bis 30.06.2008 (460 EUR) ist ausgeschöpft.<br />

Ermittlung des Leistungsanspruchs:<br />

Die <strong>Pflege</strong>kasse übernimmt nach § 41 SGB XI den <strong>Pflege</strong>satz in Höhe von 230,40 EUR<br />

(= 54,86 v. H. von 420,00 EUR). Ein anteiliges <strong>Pflege</strong>geld kann die <strong>Pflege</strong>kasse in Höhe<br />

von 204,55 EUR (= 95,14 v. H. von 215,00 EUR) zahlen.<br />

Auf Antrag des <strong>Pflege</strong>bedürftigen werden die Kosten für die Verpflegung in <strong>der</strong> Tagespflegeeinrichtung<br />

in Höhe von 57,00 EUR als zusätzliche Betreuungsleistung erstattet, da<br />

<strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>bedürftige von Juli bis August 2008 insgesamt einen Anspruch auf zusätzliche<br />

Betreuungsleistungen im Umfang von bis zu 200 Euro erworben hat. Es besteht im laufenden<br />

Kalen<strong>der</strong>jahr noch ein Restanspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe<br />

von bis zu 543,00 EUR (600 EUR – 57 EUR).<br />

Beispiel 2<br />

<strong>Pflege</strong>sachleistung, Tages-/Nachtpflege und zusätzliche Betreuungsleistung<br />

Der <strong>Pflege</strong>bedürftige (<strong>Pflege</strong>stufe II) ist in seiner Alltagskompetenz seit 2006 eingeschränkt.<br />

Seit 01.07.2008 liegt eine in erhöhtem Maße eingeschränkte Alltagskompetenz<br />

vor. Er nimmt <strong>Pflege</strong>sachleistungen im Wert von 545,48 EUR in Anspruch. Daneben besucht<br />

er an insgesamt 10 Tagen im August 2008 eine Tagespflegeeinrichtung. Diese berechnet<br />

einen täglichen <strong>Pflege</strong>satz in Höhe von 45,66 EUR sowie für die Verpflegung und<br />

Investitionskosten 15,23 EUR. Der Restleistungsanspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen<br />

bis zum 30.06.2008 beläuft sich auf 100 EUR.<br />

Berechnung des Entgelts:<br />

<strong>Pflege</strong>satz 45,66 EUR x 10 Tage = 456,60 EUR<br />

Verpflegung und Investitionskosten 15,23 EUR x 10 Tage = 152,30 EUR<br />

Seite 7 zu § 45b SGB XI

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