23.11.2012 Aufrufe

AOK-Bundesverband, Bonn Bundesverband der - Ambulante Pflege ...

AOK-Bundesverband, Bonn Bundesverband der - Ambulante Pflege ...

AOK-Bundesverband, Bonn Bundesverband der - Ambulante Pflege ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

(5) Bei vorübergehen<strong>der</strong> Abwesenheit von <strong>Pflege</strong>bedürftigen aus dem <strong>Pflege</strong>heim werden<br />

die Leistungen für vollstationäre <strong>Pflege</strong> erbracht, solange die Voraussetzungen des § 87a<br />

Abs. 1 Satz 5 und 6 vorliegen.<br />

Seite 2 zu § 43 SGB XI

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!