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AOK-Bundesverband, Bonn Bundesverband der - Ambulante Pflege ...

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Beispiel<br />

Ein <strong>Pflege</strong>bedürftiger in <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>stufe II stellt für den Zeitraum vom 01.09. bis<br />

15.10.2008 einen für dieses Kalen<strong>der</strong>jahr erstmaligen Antrag auf Ersatzpflege für die Unterbringung<br />

in einer nicht zugelassenen <strong>Pflege</strong>einrichtung. Die pflegebedingten Aufwendungen<br />

betragen täglich 57,00 EUR.<br />

Ergebnis:<br />

Der Höchstbetrag in Höhe von 1.470,00 EUR wird bereits am 26.09.2008 ausgeschöpft.<br />

Anspruch auf <strong>Pflege</strong>geld nach § 37 SGB XI besteht für den 01.09.2008 und für die Zeit ab<br />

dem 26.09.2008 für die restliche Dauer <strong>der</strong> Unterbringung.<br />

Seite 15 zu § 39 SGB XI

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