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AOK-Bundesverband, Bonn Bundesverband der - Ambulante Pflege ...

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Kostenübernahme in Höhe des <strong>Pflege</strong>geldes<br />

<strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>stufe I<br />

215,00 EUR x 21 Kalen<strong>der</strong>tage : 28 = 161,25 EUR<br />

plus Fahrkosten = 84,00 EUR<br />

plus Verdienstausfall = 1.445,00 EUR<br />

Gesamt = 1.690,25 EUR<br />

Da <strong>der</strong> Höchstbetrag überschritten wird, können maximal 1.470,00 EUR erstattet werden.<br />

Darüber hinaus ist <strong>der</strong> Anspruch auf Ersatzpflege für das laufende Kalen<strong>der</strong>jahr erschöpft.<br />

Beispiel 3<br />

Teil 1<br />

Die Ersatzpflege bei einem <strong>Pflege</strong>bedürftigen <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>stufe III wird von dessen nicht mit<br />

ihm in häuslicher Gemeinschaft leben<strong>der</strong> Schwester vom 18.08. bis 22.08.2008 (5 Kalen<strong>der</strong>tage)<br />

durchgeführt. Von <strong>der</strong> Schwester werden zusätzlich Fahrkosten für öffentliche<br />

Verkehrsmittel in Höhe von 30,00 EUR nachgewiesen.<br />

Kostenübernahme in Höhe des <strong>Pflege</strong>geldes<br />

<strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>stufe III<br />

675,00 EUR x 5 Kalen<strong>der</strong>tage : 28 = 120,54 EUR<br />

plus Fahrkosten = 30,00 EUR<br />

Erstattungsbetrag = 150,54 EUR<br />

Es besteht im laufenden Kalen<strong>der</strong>jahr noch ein Restanspruch auf Ersatzpflege für 23 Kalen<strong>der</strong>tage<br />

bzw. in Höhe von 1.319,46 EUR.<br />

Teil 2<br />

Darüber hinaus wird die Ersatzpflege für diesen <strong>Pflege</strong>bedürftigen in einem Wohnheim für<br />

behin<strong>der</strong>te Menschen vom 08.10. bis 30.10.2008 (23 Kalen<strong>der</strong>tage) erbracht. An pflegebedingten<br />

Aufwendungen werden 1.323,50 EUR nachgewiesen. Da nur noch ein Restbetrag<br />

von 1.319,46 EUR zur Verfügung steht, kann dieser erstattet werden.<br />

Seite 8 zu § 39 SGB XI

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