23.11.2012 Aufrufe

AOK-Bundesverband, Bonn Bundesverband der - Ambulante Pflege ...

AOK-Bundesverband, Bonn Bundesverband der - Ambulante Pflege ...

AOK-Bundesverband, Bonn Bundesverband der - Ambulante Pflege ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Beispiel 1<br />

<strong>Pflege</strong>stufe II<br />

Vermin<strong>der</strong>tes Heimentgelt (75 v. H.) wegen Wochenend-<br />

pflege im häuslichen Bereich vom 01.08. bis 31.08.2008<br />

(unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Regelungen für<br />

Abwesenheitszeiten) = 900,00 EUR<br />

<strong>Pflege</strong> in häuslicher Umgebung in <strong>der</strong> Zeit vom 08.08. bis 10.08.2008<br />

und vom 22.08. bis 24.08. = 6 Tage<br />

<strong>Pflege</strong>geld (420,00 EUR x 6 : 30) = 84,00 EUR<br />

Ergebnis:<br />

Seite 16 zu § 37 SGB XI<br />

984,00 EUR<br />

Da <strong>der</strong> Betrag von 984,00 EUR über dem Sachleistungshöchstbetrag von 980,00 EUR<br />

liegt, kann nur ein <strong>Pflege</strong>geld in Höhe von 80,00 EUR (980,00 EUR – 900,00 EUR) ausgezahlt<br />

werden.<br />

Beispiel 2<br />

Daten wie Beispiel 1<br />

Das vermin<strong>der</strong>te Heimentgelt wegen Wochenendpflege im häuslichen Bereich beträgt<br />

1.100,00 EUR (75 v. H. des Heimentgelts). Da dieses Heimentgelt den Sachleistungshöchstbetrag<br />

von 980,00 EUR überschreitet, kann kein <strong>Pflege</strong>geld mehr gezahlt werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!