23.11.2012 Aufrufe

AOK-Bundesverband, Bonn Bundesverband der - Ambulante Pflege ...

AOK-Bundesverband, Bonn Bundesverband der - Ambulante Pflege ...

AOK-Bundesverband, Bonn Bundesverband der - Ambulante Pflege ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Beispiel 6<br />

<strong>Pflege</strong>geld in <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>stufe II<br />

Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI vom 08.11. bis 16.11.<br />

vollstationäre Krankenhausbehandlung vom 16.11. bis 20.11.<br />

<strong>Pflege</strong> in <strong>der</strong> häuslichen Umgebung ab 20.11.<br />

Ergebnis:<br />

<strong>Pflege</strong>geld ist bis zum 08.11. zu zahlen. Die vollstationäre Krankenhausbehandlung vom<br />

16.11. bis 20.11. löst keine Vier-Wochen-Regelung aus, da <strong>der</strong> Anspruch auf Zahlung des<br />

<strong>Pflege</strong>geldes vor <strong>der</strong> Krankenhausbehandlung ruhte. Ab dem 20.11. ist <strong>Pflege</strong>geld wie<strong>der</strong><br />

laufend zu zahlen.<br />

Seite 9 zu § 37 SGB XI

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!