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AOK-Bundesverband, Bonn Bundesverband der - Ambulante Pflege ...

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Ergebnis:<br />

Der 28. Tag <strong>der</strong> vollstationären Krankenhausbehandlung fällt auf den 20.03. Für den Monat<br />

Februar ist ein <strong>Pflege</strong>geld in Höhe von 675,00 EUR zu zahlen. Für die Zeit vom 01.03.<br />

bis 20.03. (20 Tage) ist <strong>Pflege</strong>geld unter Berücksichtigung des § 34 Abs. 2 Satz 2 SGB XI<br />

zu zahlen. Vom 21.03. bis 24.03. ruht <strong>der</strong> Anspruch nach § 34 Abs. 2 SGB XI. Vom 25.03.<br />

bis 31.03. (7 Tage) wird wie<strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>geld geleistet. Insoweit wird ein <strong>Pflege</strong>geld in Höhe<br />

von 607,50 EUR (27/30 von 675,00 EUR) ausgezahlt.<br />

Beispiel 2<br />

<strong>Pflege</strong>geld in <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>stufe III<br />

Vollstationäre Krankenhausbehandlung vom 20.03. bis 25.04.2009<br />

Ergebnis:<br />

Der 28. Tag <strong>der</strong> vollstationären Krankenhausbehandlung fällt auf den 16.04. Für den Monat<br />

März ist ein <strong>Pflege</strong>geld in Höhe von 675,00 EUR zu zahlen. Für die Zeit vom 01.04.<br />

bis 16.04. (16 Tage) ist <strong>Pflege</strong>geld unter Berücksichtigung des § 34 Abs. 2 Satz 2 SGB XI<br />

zu zahlen. Vom 17.04. bis 24.04. ruht <strong>der</strong> Anspruch nach § 34 Abs. 2 SGB XI. Vom 25.04.<br />

bis 30.04. (6 Tage) wird wie<strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>geld geleistet. Insoweit wird ein <strong>Pflege</strong>geld in Höhe<br />

von 495,00 EUR (22/30 von 675,00 EUR) ausgezahlt.<br />

(2) Tritt ein Tatbestand (z. B. stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation) zu<br />

einem an<strong>der</strong>en (z. B. vollstationäre Krankenhausbehandlung) hinzu o<strong>der</strong> schließt er sich<br />

an, hat das zur Folge, dass die Günstigkeitsregelung nur einmal Anwendung findet.<br />

Beispiel 3<br />

<strong>Pflege</strong>geld in <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>stufe II<br />

Vollstationäre Krankenhausbehandlung vom 01.02. bis 07.02.<br />

Stat. Leistung zur med. Rehabilitation vom 07.02. bis 04.03. (kein Schaltjahr)<br />

Seite 6 zu § 37 SGB XI

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