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Übersicht: Leistungen aus der gesetzlichen ... - Schönberg Pflege

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Schönberg <strong>Pflege</strong>- und Seniorendienste – Übersicht: <strong>Leistungen</strong> <strong>aus</strong> <strong>der</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Pflege</strong>versicherung (SGB XI)Wenn jemand mit einer Demenzerkrankung zuh<strong>aus</strong>e lebt und dadurch einen erhöhten Betreuungsbedarf hat, könnenzusätzlich noch einmal bis zu 1.200 € (Grundbetrag) beziehungsweise 2.400 € (erhöhter Betrag) jährlich für Betreuungsmaßnahmen,auch für die Tagespflege, in Anspruch genommen werden – auch wenn keine <strong>Pflege</strong>stufe vorliegt. AberAchtung: Dazu muss <strong>der</strong> Medizinische Dienst <strong>der</strong> Krankenkassen eine erhebliche Einschränkung <strong>der</strong> Alltagskompetenzbescheinigen. Daneben können Sie diesen Betrag auch für an<strong>der</strong>e im Gesetzestext definierte <strong>Leistungen</strong> verwenden.<strong>Pflege</strong> in einem <strong>Pflege</strong>heim<strong>Pflege</strong>stufeSeit 1.1.2010ab 1.1.2012I II III III – Härtefall1.023 €1.279 €1.510 €1.825 €1.023 €1.279 €1.550 €1.918 €Bei Einzug in ein <strong>Pflege</strong>heim decken diese Beträge die Kosten für die <strong>Pflege</strong>, die soziale Betreuung und die medizinischeBehandlungspflege, also die ärztlich angeordneten Maßnahmen wie Verbände, Injektionen und so weiter, ab. Darüberhin<strong>aus</strong> gehende Kosten, wie zum Beispiel für Investitionen (vergleichbar mit <strong>der</strong> Miete), Unterkunft und Verpflegung(vergleichbar mit den Nebenkosten und den Kosten für Essen und Trinken, Reinigung und Wäsche), müssen wie auch zuH<strong>aus</strong>e, selbst übernommen werden.Für den Übergang <strong>aus</strong> dem Krankenh<strong>aus</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Rehabilitation nach H<strong>aus</strong>e und in sonstigen Krisensituationen könnenzuh<strong>aus</strong>e lebende <strong>Pflege</strong>bedürftige bis zu vier Wochen jährlich Kurzzeitpflege in einem <strong>Pflege</strong>heim in Anspruch nehmen.Bei Ausfall einer <strong>Pflege</strong>person, zum Beispiel wegen Krankheit o<strong>der</strong> Urlaub, können Sie im Rahmen <strong>der</strong> sogenannten Verhin<strong>der</strong>ungspflegedie <strong>Pflege</strong>vertretung für bis zu vier Wochen jährlich über die <strong>Pflege</strong>kasse abrechnen.Die Höchstbeträge für Kurzzeitpflege und Verhin<strong>der</strong>ungspflege betragen dabei seit 01.01.2010 pro Jahr 1.510 Euro beziehungsweiseab 01.01.2012 sogar 1.550 Euro.

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