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Übersicht: Leistungen aus der gesetzlichen ... - Schönberg Pflege

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Übersicht: <strong>Leistungen</strong> <strong>aus</strong> <strong>der</strong><strong>gesetzlichen</strong> <strong>Pflege</strong>versicherung (SGB XI)Monatlicher Höchstbetrag in Euro je nach <strong>Pflege</strong>stufe und Leistung:<strong>Pflege</strong> durch einen ambulanten <strong>Pflege</strong>dienst (<strong>Pflege</strong>sachleistung) o<strong>der</strong> Tagespflege beziehungsweise Nachtpflege<strong>Pflege</strong>stufeI II III III – HärtefallSeit 1.1.2010ab 1.1.2012440 €450 €1.040 €1.100 €1.510 €1.550 €1.918 €1.918 €<strong>Pflege</strong>stufeSeit 1.1.2010ab 1.1.2012<strong>Pflege</strong> durch Angehörige o<strong>der</strong> privat angestellte <strong>Pflege</strong>kraft (<strong>Pflege</strong>geld)I II III III – Härtefall225 €430 €685 €235 €440 €700 €Die <strong>Leistungen</strong> <strong>aus</strong> den beiden Tabellen können auch miteinan<strong>der</strong> kombiniert werden, also <strong>Pflege</strong>sachleistung zusammenmit <strong>Pflege</strong>geld. Sie können zum Beispiel für einen ambulanten <strong>Pflege</strong>dienst die Hälfte des in <strong>der</strong> ersten Tabelle genanntenBetrages erhalten. Und für eine selbst beschaffte <strong>Pflege</strong>hilfe, etwa einen Angehörigen, zusätzlich die Hälfte des in <strong>der</strong>zweiten Tabelle genannten Betrages. Aber auch an<strong>der</strong>e Kombinationen sind möglich.Wenn ein zuh<strong>aus</strong>e leben<strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>bedürftiger zusätzlich zur <strong>Pflege</strong> durch einen ambulanten <strong>Pflege</strong>dienst o<strong>der</strong> zur <strong>Pflege</strong>durch seine Angehörigen die Tagespflege besucht, steht ihm dafür sogar noch ein zusätzlicher Betrag in Höhe vonmaximal <strong>der</strong> Hälfte des Betrages <strong>aus</strong> <strong>der</strong> ersten Tabelle zu. O<strong>der</strong> umgekehrt: voller Betrag <strong>aus</strong> <strong>der</strong> ersten Tabelle für dieTagespflege und zusätzlich noch mal bis zur Hälfte des gleichen Betrages für einen ambulanten <strong>Pflege</strong>dienst. O<strong>der</strong> vollerBetrag <strong>aus</strong> <strong>der</strong> ersten Tabelle für die Tagespflege plus noch mal bis zur Hälfte des Betrages <strong>aus</strong> <strong>der</strong> zweiten Tabelle fürselbst beschaffte <strong>Pflege</strong>hilfen wie zum Beispiel Angehörige. Das alles ist auch dann möglich, wenn <strong>Pflege</strong>sachleistung und<strong>Pflege</strong>geld miteinan<strong>der</strong> kombiniert sind. Klingt ganz schön kompliziert, aber rechnen lohnt sich hier – <strong>der</strong> Gesetzgebermöchte dadurch zuh<strong>aus</strong>e lebende <strong>Pflege</strong>bedürftige und ihre Angehörigen beson<strong>der</strong>s unterstützen. Fragen Sie uns:Wir helfen Ihnen gerne weiter.


Schönberg <strong>Pflege</strong>- und Seniorendienste – Übersicht: <strong>Leistungen</strong> <strong>aus</strong> <strong>der</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Pflege</strong>versicherung (SGB XI)Wenn jemand mit einer Demenzerkrankung zuh<strong>aus</strong>e lebt und dadurch einen erhöhten Betreuungsbedarf hat, könnenzusätzlich noch einmal bis zu 1.200 € (Grundbetrag) beziehungsweise 2.400 € (erhöhter Betrag) jährlich für Betreuungsmaßnahmen,auch für die Tagespflege, in Anspruch genommen werden – auch wenn keine <strong>Pflege</strong>stufe vorliegt. AberAchtung: Dazu muss <strong>der</strong> Medizinische Dienst <strong>der</strong> Krankenkassen eine erhebliche Einschränkung <strong>der</strong> Alltagskompetenzbescheinigen. Daneben können Sie diesen Betrag auch für an<strong>der</strong>e im Gesetzestext definierte <strong>Leistungen</strong> verwenden.<strong>Pflege</strong> in einem <strong>Pflege</strong>heim<strong>Pflege</strong>stufeSeit 1.1.2010ab 1.1.2012I II III III – Härtefall1.023 €1.279 €1.510 €1.825 €1.023 €1.279 €1.550 €1.918 €Bei Einzug in ein <strong>Pflege</strong>heim decken diese Beträge die Kosten für die <strong>Pflege</strong>, die soziale Betreuung und die medizinischeBehandlungspflege, also die ärztlich angeordneten Maßnahmen wie Verbände, Injektionen und so weiter, ab. Darüberhin<strong>aus</strong> gehende Kosten, wie zum Beispiel für Investitionen (vergleichbar mit <strong>der</strong> Miete), Unterkunft und Verpflegung(vergleichbar mit den Nebenkosten und den Kosten für Essen und Trinken, Reinigung und Wäsche), müssen wie auch zuH<strong>aus</strong>e, selbst übernommen werden.Für den Übergang <strong>aus</strong> dem Krankenh<strong>aus</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Rehabilitation nach H<strong>aus</strong>e und in sonstigen Krisensituationen könnenzuh<strong>aus</strong>e lebende <strong>Pflege</strong>bedürftige bis zu vier Wochen jährlich Kurzzeitpflege in einem <strong>Pflege</strong>heim in Anspruch nehmen.Bei Ausfall einer <strong>Pflege</strong>person, zum Beispiel wegen Krankheit o<strong>der</strong> Urlaub, können Sie im Rahmen <strong>der</strong> sogenannten Verhin<strong>der</strong>ungspflegedie <strong>Pflege</strong>vertretung für bis zu vier Wochen jährlich über die <strong>Pflege</strong>kasse abrechnen.Die Höchstbeträge für Kurzzeitpflege und Verhin<strong>der</strong>ungspflege betragen dabei seit 01.01.2010 pro Jahr 1.510 Euro beziehungsweiseab 01.01.2012 sogar 1.550 Euro.


Schönberg <strong>Pflege</strong>- und Seniorendienste – Übersicht: <strong>Leistungen</strong> <strong>aus</strong> <strong>der</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Pflege</strong>versicherung (SGB XI)Hier steht´sOhne Kenntnisse <strong>der</strong> Gesetze ist nur sehr schwer zu verstehen, welche Ansprüche Sie geltend machen können. Fastalle <strong>gesetzlichen</strong> Regelungen finden Sie im <strong>Pflege</strong>versicherungsgesetz (elftes Sozialgesetzbuch, abgekürzt: SGB XI).Die folgenden Paragraphen stammen alle <strong>aus</strong> diesem Gesetzeswerk. Sie definieren, in welchem Fall Sie wie viel Gel<strong>der</strong>halten können. Dar<strong>aus</strong> sind auch die Zahlen in den obigen Tabellen entnommen:• §36: <strong>Pflege</strong>sachleistung: <strong>Pflege</strong> durch einen ambulanten <strong>Pflege</strong>dienst• §37: <strong>Pflege</strong>geld für die <strong>Pflege</strong> durch Angehörige o<strong>der</strong> selbst beschaffte <strong>Pflege</strong>hilfen,wie z.B. privat angestellte <strong>Pflege</strong>kräfte• § 38: Kombination von <strong>Pflege</strong>sachleistung und <strong>Pflege</strong>geld• § 39: Verhin<strong>der</strong>ungspflege bei Ausfall <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>person bei Krankheit o<strong>der</strong> Urlaub• § 41: <strong>Leistungen</strong> für Tagespflege o<strong>der</strong> Nachtpflege• § 42: Kurzzeitpflege, zum Beispiel als Übergang nach dem Krankenh<strong>aus</strong>aufenthalt o<strong>der</strong> Reha• § 43: <strong>Pflege</strong> in einem <strong>Pflege</strong>heim (vollstationäre <strong>Pflege</strong>)• § 45b: benennt zusätzliche Betreuungen für demenziell erkrankte Menschen miterhöhtem Betreuungsbedarf, die zuh<strong>aus</strong>e lebenWeiterführende Informationen entnehmen Sie bitte den genannten Gesetzestexten.(Alle Zahlen ohne Gewähr. Stand 10.10.2010)Kontakt Schönberg <strong>Pflege</strong>- undSeniorendienste GmbHReinhard-Booz-Str. 1879249 Merzh<strong>aus</strong>enTel: 0761- 612 42 85Jochen Ziegler (Regionalleitung)Tel: 07136 - 969 43 85Jochen.Ziegler@Schoenberg-<strong>Pflege</strong>.deWohnanlage Schönberg (ab Sommer 2011)Am Bautzenwald 174229 Oedheim

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