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Übergangslösung Abgeltung interventionelle Schmerztherapie ...

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Empfohlene <strong>Übergangslösung</strong> zur<strong>Abgeltung</strong> der Interventionelle <strong>Schmerztherapie</strong>gültig ab 01.06.2011Mögliche Kombinationen Interventionelle Schmerzdiagnostik und therapieLNR L_Text_D SparteAbrechnungsvariante39.0090 39.0400 39.0570 39.0500 39.1110(+) Kontrollaufnahmennach therapeutischenLeistungen in dergleichen SitzungArthrografie GelenkeMyelografie mittelsspinaler PunktionFunktionelle Durchleuchtung:Gelenk, pro Gelenkregion,Thorax, Wirbelsäule alsalleinige bildgebende LeistungInterventionen unterDurchleuchtung alle,diagnostisch undtherapeutischDignität Nur bei Besitzstand Nur bei Besitzstand Alle Nur bei BesitzstandLeistungsinterpretation:Mengenlimite gemäss TARMEDNicht kumulierbar mit:Erstbehandlung diag. <strong>Schmerztherapie</strong>,weitere Behandlungen gemäss Kapitel 29<strong>Schmerztherapie</strong>Max 1x proGelenkregegion und Seite39.0090, 39.0400,39.0500, 39.1110Nur 1. Behandlung,pro Segment und Seitegemäss Fusszeile 1 ,jede weitere Kap. 29Max 1x pro Sitzung Max 1x pro Sitzung Max 1x pro Sitzung39.0090, 39.0400,39.0500, 39.1110Nur 1. Behandlunggemäss Fusszeile 2 ,jede weitere Kap. 2939.0090, 39.0400,39.0570, 39.1110Kapitel 29,39.0090, 39.0400,39.0500, 39.057029.01 <strong>Schmerztherapie</strong>, Schädel29.0010 Anästhesie der Region Schädel, alle Zugänge, UBR mitBVTVNn. craniales an Schädelbasisnein nein nein nein nein29.0020 Anästhesie der Region Schädel / Gesicht, alleZugänge, Nerven ausserhalb Schädelbasis29.02 <strong>Schmerztherapie</strong>, Wirbelsäule29.0110 Anästhesie der Region Wirbelsäule epidural,alle Zugänge, cervical29.0120 Anästhesie der Region Wirbelsäule epidural,alle Zugänge, thorakal29.0130 Anästhesie der Region Wirbelsäule epidural,alle Zugänge, lumbal29.0140 Anästhesie der Region Wirbelsäule epidural, UBRalle Zugänge, sakral29.0150 Anästhesie der Region Wirbelsäule radikulär,alle Zugänge, cervical, erste WurzelUBRGrundversorger nein nein neinUBR<strong>Schmerztherapie</strong>neinneinUBRSchmerzneinneintherapieUBRSchmerzneinneintherapieUBRSchmerzneinneintherapieUBR mitBVTV nein nein29.0160 + Anästhesie der Region Wirbelsäule radikulär, UBR mitBVTValle Zugänge, cervical, jede weitere Wurzelnein nein29.0170 Anästhesie der Region Wirbelsäule radikulär,alle Zugänge, thorakal, erste WurzelUBR mitBVTV nein nein29.0180 + Anästhesie der Region Wirbelsäule radikulär, UBR mitBVTValle Zugänge, thorakal, jede weitere Wurzelnein nein29.0190 Anästhesie der Region Wirbelsäule radikulär,alle Zugänge, lumbal, erste WurzelUBR mitBVTV nein nein29.0200 + Anästhesie der Region Wirbelsäule radikulär, UBR mitBVTValle Zugänge, lumbal, jede weitere Wurzelnein nein29.0210 Anästhesie der Region Wirbelsäule radikulär,alle Zugänge, sakral, erste WurzelUBR mitBVTV nein nein29.0220 + Anästhesie der Region Wirbelsäule radikulär, UBR mitBVTValle Zugänge, sakral, jede weitere Wurzelnein nein29.0230 Anästhesie der Region Wirbelsäule,Facettengelenk, alle Zugänge, cervical, erstesGelenk29.0240 + Anästhesie der Region Wirbelsäule,Facettengelenk, alle Zugänge, cervical, jedesweitere GelenkUBR mitBVTVUBR mitBVTV29.0250 Anästhesie der Region Wirbelsäule,UBR mitBVTVFacettengelenk, alle Zugänge, thorakal, erstesGelenk29.0260 + Anästhesie der Region Wirbelsäule,Facettengelenk, alle Zugänge, thorakal, jedesweitere Gelenk29.0270 Anästhesie der Region Wirbelsäule,Facettengelenk, alle Zugänge, lumbal, erstesGelenk29.0280 + Anästhesie der Region Wirbelsäule,Facettengelenk, alle Zugänge, lumbal, jedesweitere GelenkUBR mitBVTVUBR mitBVTVUBR mitBVTVneinneinneinneinneinneinAlternativ, ohne29.xxxxAlternativ, ohne29.xxxxAlternativ, ohne29.xxxxAlternativ, ohne29.xxxxAlternativ, ohne29.xxxxAlternativ, ohne29.xxxxAlternativ, ohne29.xxxxAlternativ, ohne29.xxxxAlternativ, ohne29.xxxxAlternativ, ohne29.xxxxAlternativ, ohne29.xxxxAlternativ, ohne29.xxxxAlternativ, ohne29.xxxxAlternativ, ohne29.xxxxAlternativ, ohne29.xxxxAlternativ, ohne29.xxxxAlternativ, ohne29.xxxxAlternativ, ohne29.xxxxKombination mit 29.xxxxzulässig zur Diagnostikwegen Risiko anSchädelbasisKombination mit 29.xxxxzulässigKombination mit 29.xxxxzulässigKombination mit 29.xxxxzulässigKombination mit 29.xxxxzulässigneinneinneinneinneinneinneinneinneinAlternativ, ohne 29.xxxxAlternativ, ohne 29.xxxxAlternativ, ohne 29.xxxxAlternativ, ohne 29.xxxxAlternativ, ohne 29.xxxxAlternativ, ohne 29.xxxxAlternativ, ohne 29.xxxxAlternativ, ohne 29.xxxxAlternativ, ohne 29.xxxxAlternativ, ohne 29.xxxxAlternativ, ohne 29.xxxxAlternativ, ohne 29.xxxxnein nein Alternativ, ohne 29.xxxxnein nein Alternativ, ohne 29.xxxxnein nein Alternativ, ohne 29.xxxxnein nein Alternativ, ohne 29.xxxxnein nein Alternativ, ohne 29.xxxxnein nein Alternativ, ohne 29.xxxxZMT/SSIPM Seite 1 von 2 Luzern,29.07.2011


Empfohlene <strong>Übergangslösung</strong> zur<strong>Abgeltung</strong> der Interventionelle <strong>Schmerztherapie</strong>gültig ab 01.06.2011Mögliche Kombinationen Interventionelle Schmerzdiagnostik und therapieLNR L_Text_D SparteAbrechnungsvariante39.0090 39.0400 39.0570 39.0500 39.111029.03 <strong>Schmerztherapie</strong>, Sympathische Ganglien29.0310 Anästhesie der Region Schädel, alle Zugänge,sympathische Ganglien, kranial29.0320 Anästhesie der sympathischen Ganglien,cervical29.0330 Anästhesie der sympathischen Ganglien,thorakal29.0340 Anästhesie der sympathischen Ganglien,Ganglion coeliacum29.0350 Anästhesie der sympathischen Ganglien,lumbal29.04 <strong>Schmerztherapie</strong>; Stamm, Schultergürtel,Beckengürtel, Extremitäten29.0410 Anästhesie der Region Schulter, Arm, Hand imPlexus cervicobrachialis, alle Zugänge29.0420 Anästhesie von peripheren Nerven im imEllbogenbereich, erster Nerv29.0430 + Anästhesie von peripheren Nerven im imEllbogenbereich, jeder weitere Nerv29.0440 Anästhesie von peripheren Nerven imHandwurzelbereich, erster Nerv29.0450 + Anästhesie von peripheren Nerven imHandwurzelbereich, jeder weitere Nerv29.0460 Anästhesie von Nn. intercostales, jederZugang, pro Nerv(+) Kontrollaufnahmennach therapeutischenLeistungen in dergleichen SitzungArthrografie GelenkeMyelografie mittelsspinaler PunktionFunktionelle Durchleuchtung:Gelenk, pro Gelenkregion,Thorax, Wirbelsäule alsalleinige bildgebende LeistungInterventionen unterDurchleuchtung alle,diagnostisch undtherapeutischUBR mitBVTV nein nein nein nein Alternativ, ohne 29.xxxxUBR mitBVTV nein nein nein nein Alternativ, ohne 29.xxxxUBR mitBVTV nein nein nein nein Alternativ, ohne 29.xxxxUBR mitBVTV nein nein nein nein Alternativ, ohne 29.xxxxUBR mitBVTV nein nein nein nein Alternativ, ohne 29.xxxxUBR<strong>Schmerztherapie</strong>nein nein neinUBR<strong>Schmerztherapie</strong>nein nein neinUBRSchmerznein nein neintherapieUBRSchmerznein nein neintherapieUBRSchmerznein nein neintherapieUBRGrundvernein nein neinsorgerKombination mit 29.xxxxzulässigKombination mit 29.xxxxzulässigKombination mit 29.xxxxzulässigKombination mit 29.xxxxzulässigKombination mit 29.xxxxzulässigKombination mit 29.xxxxzulässigAlternativ, ohne 29.xxxxAlternativ, ohne 29.xxxxAlternativ, ohne 29.xxxxAlternativ, ohne 29.xxxxAlternativ, ohne 29.xxxxAlternativ, ohne 29.xxxx29.0470 Anästhesie der Region Becken, Bein, Fuss im UBR mitBVTVPlexus lumbalis / Plexus sacralis, alle Zugängenein nein nein nein Alternativ, ohne 29.xxxx29.0480 Anästhesie des N. ischiadicus, jeder Zugang UBR<strong>Schmerztherapie</strong>29.0490 Anästhesie des N. pudendus, jeder Zugang UBR<strong>Schmerztherapie</strong>nein nein neinnein nein neinKombination mit 29.xxxxzulässigKombination mit 29.xxxxzulässigAlternativ, ohne 29.xxxxAlternativ, ohne 29.xxxxFusszeile 1 und 2 gelten nur für die erste diagnostische <strong>Schmerztherapie</strong> (= 1. Behandlung), jede weitere Intervention bei gesicherter Diagnose in der gleichenRegion gemäss Kapitel 29 der obenstehenden Tabelle abzurechnen.Fusszeile 1 zu 39.0400 : 1x pro Wirbelsäulenregion, pro Seite, pro Sitzungmax. 6 Arthrographien pro Fall innert 12 Monaten weitere Behandlungen nur nach Kostengutsprache. Dabeikönnen, nach Überprüfung des Interrventionsberichts, die TARMEDWarnungen bis maximal 6 Arthrografienignoriert werden.Fusszeile 2 zu 39.0570 : 1x pro Sitzung, max. 3x pro Fall innert 12 Monaten weitere Behandlungen nur nach KostengutspracheDie hier vorgeschlagene <strong>Übergangslösung</strong> wurde durch die SSIPM und die ZMT erarbeitet.Die Anwendung beschränkt sich auf den UV/MV/IV Bereich.Abgesehen von oben beschriebenen Kumulationsvarianten gelten die Regeln des TARMED.Die <strong>Übergangslösung</strong> gilt längstens bis zur Einführung des revidierten Kapitels 29 im Jahre 2012und kann nicht für allfällige Rückforderungsbegehren herangezogen werden.ZMT/SSIPM Seite 2 von 2 Luzern,29.07.2011

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