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im Jahr 2011! - Stadt Bitterfeld-Wolfen

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BWA 01-11 vom 07.01.11<br />

Die Firma amynova polymers GmbH aus 06766 <strong>Bitterfeld</strong>-<br />

<strong>Wolfen</strong> beantragte mit Schreiben vom 08.11.2010 be<strong>im</strong><br />

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt die Genehmigung<br />

nach § 4 des Bundes-lmmissionsschutzgesetzes (BlmSchG)<br />

für die Errichtung und den Betrieb<br />

einer Anlage zur Herstellung von 16.000 t/a Biopolymeren<br />

auf dem Grundstück in<br />

06766 <strong>Bitterfeld</strong>-<strong>Wolfen</strong>, OT <strong>Wolfen</strong>, ChemiePark, Areal A<br />

Kunstseidestraße 6<br />

Gemarkung: <strong>Wolfen</strong>,<br />

Flur: 18,<br />

Flurstück: 2/33.<br />

Gemäß § 3a UVPG wird hiermit bekannt gegeben, dass <strong>im</strong><br />

Rahmen einer Einzelfallprüfung nach § 3c UVPG festgestellt<br />

wurde, dass durch das genannte Vorhaben keine erheblichen<br />

nachteiligen Auswirkungen zu befürchten sind,<br />

sodass <strong>im</strong> Rahmen des Genehmigungsverfahrens keine<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist.<br />

Die Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar. Beruht<br />

die Feststellung, dass eine UVP unterbleiben soll, auf einer<br />

Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG, ist die Einschätzung<br />

der zuständigen Behörde in einem gerichtlichen Verfahren<br />

betreffend die Entscheidung über die Zulässigkeit<br />

des Vorhabens nur darauf zu überprüfen, ob die Vorprüfung<br />

entsprechend den Vorgaben von § 3c UVPG durchgeführt<br />

worden ist und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist.<br />

Die Unterlagen, die dieser Feststellung zugrunde liegen,<br />

können be<strong>im</strong> Landesverwaltungsamt, Referat Immissionsschutz,<br />

Chemikaliensicherheit, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

in 06118 Halle (Saale), Dessauer Str.<br />

70 als der zuständigen Genehmigungsbehörde, eingesehen<br />

werden.<br />

________________________________________________________<br />

SACHSEN-ANHALT<br />

Landesverwaltungsamt<br />

Öffentliche Bekanntgabe<br />

des Referates Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit,<br />

Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

zur Einzelfallprüfung nach § 3c des Gesetzes<br />

über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) <strong>im</strong><br />

Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Antrag<br />

der ADDCON Europe GmbH in 06749 <strong>Bitterfeld</strong>-<strong>Wolfen</strong><br />

auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 des<br />

Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Errichtung<br />

und zum Betrieb einer Anlage zur Neutralisation organischer<br />

Säuren und zur Herstellung von Säureformulierungen<br />

in 06749 <strong>Bitterfeld</strong>-<strong>Wolfen</strong>, Landkreis<br />

Anhalt-<strong>Bitterfeld</strong><br />

Die ADDCON Europe GmbH, in 06749 <strong>Bitterfeld</strong>-<strong>Wolfen</strong> beantragte<br />

mit Schreiben vom 02.09.2010 be<strong>im</strong> Landesverwaltungsamt<br />

Sachsen-Anhalt die Genehmigung nach § 4<br />

des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) für die<br />

Errichtung und den Betrieb der<br />

Anlage zur Neutralisation organischer Säuren und<br />

zur Herstellung von Säureformulierungen mit einer<br />

Kapazität von 18.000 Tonnen/<strong>Jahr</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Bitterfeld</strong>-<strong>Wolfen</strong><br />

Seite 29<br />

auf dem Grundstück in 06749 <strong>Bitterfeld</strong>-<strong>Wolfen</strong><br />

Gemarkung: <strong>Bitterfeld</strong><br />

Flur: 12<br />

Flurstücke: 82/1, 83/1, 82/2, 83/2, 97/2, 3/8, 3/10,<br />

3/15, 3/16, 999/82, 1001/82; 1002/82,<br />

1007/82, 1097/82. 1101/82, 1108/82,<br />

1112/82, 1113/82, 1119/82, 1120/82,<br />

1122/82, 1123/82, 1125/82, 1129/82,<br />

1135/82, 1136/82, 1138/82, 1155/82,<br />

1156/82, 1161/82, 1162/82, 1163/82, 333.<br />

Gemäß § 3a UVPG wird hiermit bekannt gegeben, dass <strong>im</strong><br />

Rahmen einer Einzelfallprüfung nach § 3c UVPG festgestellt<br />

wurde, dass durch das genannte Vorhaben keine erheblichen<br />

nachteiligen Auswirkungen zu befürchten sind,<br />

sodass <strong>im</strong> Rahmen des Genehmigungsverfahrens keine<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist.<br />

Die Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar. Beruht<br />

die Feststellung, dass eine UVP unterbleiben soll, auf einer<br />

Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG, ist die Einschätzung<br />

der zuständigen Behörde in einem gerichtlichen Verfahren<br />

betreffend die Entscheidung über die Zulässigkeit<br />

des Vorhabens nur darauf zu überprüfen, ob die Vorprüfung<br />

entsprechend den Vorgaben von § 3c UVPG durchgeführt<br />

worden ist und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist.<br />

Die Unterlagen, die dieser Feststellung zu Grunde liegen,<br />

können be<strong>im</strong> Landesverwaltungsamt, Referat Immissionsschutz,<br />

Chemikaliensicherheit, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

in 06118 Halle (Saale), Dessauer Str.<br />

70 als der zuständigen Genehmigungsbehörde, eingesehen<br />

werden.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Bitterfeld</strong>-<strong>Wolfen</strong>, 07.01.<strong>2011</strong><br />

gez. Wust<br />

Oberbürgermeisterin

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