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Begriffe rund um Schulden

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<strong>Begriffe</strong> <strong>rund</strong> <strong>um</strong> <strong>Schulden</strong>Weitere Begriffserklärungen unter: www.schulden.ch Rubrik „Tipps bei Geldproblemen“PrivatkonkursBeim Privatkonkurs werden alle Vermögenswerte des Schuldners verkauft und derErlös wird an die Gläubiger verteilt. Für den ungedeckten Betrag der <strong>Schulden</strong>erhalten die Gläubiger einen Verlustschein, der jederzeit zur Betreibungberechtigt.Der Privatkonkurs ist mit Veröffentlichungen im Kantonalen und SchweizerischenAmtsblatt verbunden und verursacht Kosten von 3'000 bis 4'000 Franken für eineEinzelperson und von 6'000 bis 8'000 Franken für ein Ehepaar. Mit einem Privatkonkurssind die <strong>Schulden</strong> aber nicht einfach weg. Wenn Sie nach einem Privatkonkurs zuneuem Vermögen kommen, dann können die Gläubiger mit den Verlustscheinen wiederAnspruch auf ihr Geld erheben.Betreibung und PfändungWer eine <strong>Schulden</strong>sanierung oder einen Privatkonkurs auf absehbare Zeit nichtdurchführen kann, läuft bei ausstehenden Rechnungen Gefahr, betrieben zuwerden. Der Zahlungsbefehl ist die schriftliche Aufforderung desBetreibungsamtes an den Schuldner, die offene Rechnung und die Kosten desBetreibungsamtes zu bezahlen.Der Schuldner kann sich innert 10 Tagen mit einem Rechtsvorschlag zur Wehr setzen.Allerdings ist dies nur zu empfehlen, wenn tatsächlich ein Fehler vorliegt. Andernfallsverursacht er nur Zusatzkosten. Bezahlt der Schuldner die Rechnung nicht innert 20Tagen, kann der Gläubiger das sogenannte Pfändungsverfahren verlangen. Beiangestellten Schuldnern, die über keine wertvollen Gegenstände verfügen, wird imPfändungsverfahren auf den Lohn (Lohnpfändung) zurückgegriffen. DerBetreibungsbeamte berechnet den Lebensunterhalt, welcher dem Schuldner zurVerfügung steht (betreibungsrechtliches Existenzminim<strong>um</strong>) und fordert den Arbeitgeberauf, die Lohns<strong>um</strong>me, die über dem Existenzminim<strong>um</strong> liegt, an das Betreibungsamt zuüberweisen. Zwecks Vermeidung einer Orientierung des Arbeitgebers ist es tmitEinverständnis des Gläubigers möglich, dass der Schuldner den Betrag direkt an dasBetreibungsamt überweist (stille Lohnpfändung).


Leben mit <strong>Schulden</strong>Nicht immer ist die Rückzahlung der <strong>Schulden</strong> oder die Verwertung allfälligerVermögenswerte durch das Konkursamt die richtige Lösung oder möglich.Falls keine pfändbaren Vermögen oder Einkommen vorhanden sind und zudem durchden Verkauf aller Vermögenswerte weder eine Erleichterung noch ein Schutz vorNeuverschuldung garantiert wird, bleibt das Leben am Existenzminim<strong>um</strong> mit <strong>Schulden</strong>.<strong>Schulden</strong>sanierungDie <strong>Schulden</strong>sanierung ist die Befreiung von allen <strong>Schulden</strong>. Sie wird auch<strong>Schulden</strong>bereinigung oder Entschuldung genannt.Eine Entschuldung ist dann erreicht, wenn alle Gläubiger einer Lösung zugestimmthaben, diese Lösung durchgeführt worden ist und gleichzeitig keine neuen <strong>Schulden</strong>entstanden sind. Eine Entschuldung setzt ein genügendes Einkommen voraus - und dieEinhaltung des Budgets in Bezug auf alle laufenden Verpflichtungen.Bei einer Sanierung werden die Gläubiger von einem realistischen Zahlungsplan und/oder (Teil-) Erlassvorschlag überzeugt, aufg<strong>rund</strong> der Budget- und <strong>Schulden</strong>aufstellungund der Situationsbeschreibung. Der Zahlungsvorschlag hängt von der wirtschaftlichenLeistungsfähigkeit ab, das ist die Höhe des Einkommens, die Höhe der notwendigenlaufenden Ausgaben, die Art und Höhe der <strong>Schulden</strong>, die Sanierungsdauer. DieSanierungsdauer wird aufg<strong>rund</strong> der Einschätzung des Durchhaltevermögens beilangjährigen Sanierungen festgelegt und beträgt in der Regel nicht mehr als drei Jahre.Weitere InformationenPlusminus Budget- und <strong>Schulden</strong>beratung, BaselOchsengasse 12, 4058 BaselInfo@plusminus.ch, www.plusminus.ch

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