Katholiken in Lienen seit der Reformation

Katholiken in Lienen seit der Reformation Katholiken in Lienen seit der Reformation

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Am 24. Dezember 1841 verfasste dann der Lienener Bürgermeister Kriege den vom Landrat angeforderten Bericht „den zu auswertigen Pfarreien und Pfarr-Verbände stehenden Theil der Gemeinde Lienen betreffend“. Darin heißt es, „daß nur die in hiesiger Gemeinde wohnenden Katholiken zu auswärtigen Pfarreien eingepfarrt sind. Die Zahl der jetzt in der Gemeinde wohnenden Katholiken betrug nach der Bevölkerungs-Aufnahme vom Monat December 1840 = 36 Personen, wovon der bei weitem größte Theil in der Bauerschaft Holperdorp wohnt. Wegen der weiten Entfernung von Ostbevern, wohin dieselben nach Bischöflicher Instruction vom 19ten April 1831 eigentlich eingepfarrt sind, halten dieselben sich an die katholischen Pfarrer im Osnabrückischen und namentlich an denen zu Hagen und Iburg, welche Ortschaf- ten nur eine halbe bis eine Stunde von den diesseitigen Bauerschaften entfernt sind. Ein eigenes Kirchensistem [!] für die hieselbst wohnenden Katholiken zu errichten ist nicht möglich, da hiezu der erforderliche Fonds fehlt, und die diesseitigen katholischen Glaubens- Genossen fast sämmtlich dürftig sind, und dazu auch nicht das Mindeste werden beitragen können. Unter den 36 katholischen Einwohnern befinden sich nur zwei, welche einen kleinen Grundbesitz haben, alle übrigen sind geringe Heuerleute und Tagelöhner. Die Zahl der Ka- tholiken hat überhaupt in den letzten zehn Jahren bedeutend abgenommen, und scheint sich immer mehr zu verringern, wahrscheinlich in Folge der weiten Entfernung von Kirche und Schule. Im Jahre 1831 hatte die Gemeinde noch eine katholische Bevölkerung von 84 Perso- nen, jetzt zählt dieselbe nur 36, mithin weniger 48. Ob übrigens die hiesigen katholischen Eingesessenen auch von ihrem Seelsorger zu Ostbe- vern besucht, und in religiöser Hinsicht gemäß der allegirten Instruction vom 19ten April 1831 behandelt werden, weiß ich nicht, nur so viel ist mir bekannt, daß dieselben sich zur katholischen Kirche zu Hagen und einige auch nach jener in Iburg halten.“ Daraufhin teilte am 13. Juni 1848 der Warendorfer Landrat von Twickel dem Lienener Pfarrer Kriege mit, dass die Regierung in Münster bestimmt habe, dass die Führung der Parochiallis- ten der katholischen Einwohner im Pfarrbezirk Lienen, Aufgabe des Pfarrers von Ostbevern sei, wohin die Lienener Katholiken eingepfarrt seien. Ferner wird Pfarrer Kriege auf die Ver- ordnung vom 28. Januar 1827 im Amtsblatt von 1827 (S. 47/51) betreffend erstens die „Auf- hebung derjenigen Stolgebühren, welche von kath. Glaubensgenossen an evang. Civilpfarrer, und umgekehrt entrichtet werden“, zweitens betreffend die Führung der Kirchenbücher und drittens die Beerdigung der fremden Glaubensgenossen sowie auf die Verfügung des Königli- chen Oberpräsidiums vom 3. April 1840 betreffend die „Pfarrhandlungen bei Taufen, Trauungen, Begräbnissen etc. und Führung der Kirchenbücher“ hingewiesen. 36

Am 24. November 1852 ersuchte der Ostbeverner Pfarrer Spithöver den Lienener Bürger- meister Stoppenbrink darum, ihm ein Verzeichnis der in der Gemeinde Lienen wohnenden Katholiken nach dem Personenstandsregister mit Angabe der jeweiligen Bauerschaft mitzutei- len, weil die Lienener Katholiken ja laut Verfügung der Regierung und des Bischofs von Münster zwar in Ostbevern eingepfarrt seien, aber von diesem Ort so weit entfernt wohnten. Das Verzeichnis wurde laut Vermerk Stoppenbrinks auf dem Schreiben des Ostbeverner Pfar- rers am 29. Dezember 1852 überreicht. Am 21. Dezember 1854 zeigte dann der Lienener Pfarrer Holtmeier dem Bürgermeister Stop- penbrink Folgendes an: „Es sind in den letzten Jahren mehrere Geburten und Todesfälle in wenigstens mehreren katholischen Familien, die auf der ehemals Schulte-Varwickschen Stätte wohnen, vorgekommen, die in die hiesigen Kirchenbücher eintragen zu lassen die betreffen- den Familien-Väter oder nächstigen Angehörigen, wie ich vernommen, mit Absicht unterlas- sen haben. Es werden dadurch natürlicher Weise für die Zukunft große Unordnungen entste- hen müssen, indem die etwa nöthig gewordenen Vormundschaften nicht eingeleitet noch auf die militärpflichtig gewordenen Söhne zur Leistung ihrer Militairpflicht herangezogen wer- den können. Ich ersuche deshalb Euer Wohlgeboren auf policeilichem Wege veranlassen zu wollen, daß diejenigen Familienhäupter, die ihre in dieser Gemeinde geborenen Kinder oder gestorbenen Familienglieder noch nicht haben eintragen lassen, den 28. d. M. Vormittags sich bei mir melden und über die genannten Familien-Veränderungen vollständige, pfarramt- liche Atteste beibringen um noch nachträglich am Schluß dieses Jahre die Kirchenbücher zu ergänzen.“ Der Bürgermeister Stoppenbrink hielt sich jedoch nicht für „competent“ diesem Antrag statt zu geben, da die Lienener Katholiken laut der genannten Verordnungen von 1827 und 1840 nach Ostbevern eingepfarrt seien. Am 25. Februar 1859 notierte der Amtmann Stoppenbrink in der Akte: „Die katholischen Eingesessenen der Bauerschaft Holperdorp sind schon seit mehreren Jahren zu Beiträge für Arme gar nicht mehr in Anspruch genommen worden. Ebenso sind dieselben bei den häufigen katholischen Haus-Collekten für Kirchenbauten und Wohlthätigkeitszwecke bis jetzt fast im- mer übergangen worden. Es wird aber Mancher nach dem Ausspruche unsers Heilandes ‚geben ist seliger als nehmen‘ und nach dem Gebote der christlichen Nächsten Liebe und Barmherzigkeit gewiß gern nach seinen Kräften und Vermögen eine Beisteuer für die Armen als freiwillige Gabe leisten wol- len. Es ist dies auch nicht mehr als billig, da wenn ein katholisches Gemeindeglied verarmt, 37

Am 24. November 1852 ersuchte <strong>der</strong> Ostbeverner Pfarrer Spithöver den <strong>Lienen</strong>er Bürger-<br />

meister Stoppenbr<strong>in</strong>k darum, ihm e<strong>in</strong> Verzeichnis <strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Lienen</strong> wohnenden<br />

<strong>Katholiken</strong> nach dem Personenstandsregister mit Angabe <strong>der</strong> jeweiligen Bauerschaft mitzutei-<br />

len, weil die <strong>Lienen</strong>er <strong>Katholiken</strong> ja laut Verfügung <strong>der</strong> Regierung und des Bischofs von<br />

Münster zwar <strong>in</strong> Ostbevern e<strong>in</strong>gepfarrt seien, aber von diesem Ort so weit entfernt wohnten.<br />

Das Verzeichnis wurde laut Vermerk Stoppenbr<strong>in</strong>ks auf dem Schreiben des Ostbeverner Pfar-<br />

rers am 29. Dezember 1852 überreicht.<br />

Am 21. Dezember 1854 zeigte dann <strong>der</strong> <strong>Lienen</strong>er Pfarrer Holtmeier dem Bürgermeister Stop-<br />

penbr<strong>in</strong>k Folgendes an: „Es s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den letzten Jahren mehrere Geburten und Todesfälle <strong>in</strong><br />

wenigstens mehreren katholischen Familien, die auf <strong>der</strong> ehemals Schulte-Varwickschen Stätte<br />

wohnen, vorgekommen, die <strong>in</strong> die hiesigen Kirchenbücher e<strong>in</strong>tragen zu lassen die betreffen-<br />

den Familien-Väter o<strong>der</strong> nächstigen Angehörigen, wie ich vernommen, mit Absicht unterlas-<br />

sen haben. Es werden dadurch natürlicher Weise für die Zukunft große Unordnungen entste-<br />

hen müssen, <strong>in</strong>dem die etwa nöthig gewordenen Vormundschaften nicht e<strong>in</strong>geleitet noch auf<br />

die militärpflichtig gewordenen Söhne zur Leistung ihrer Militairpflicht herangezogen wer-<br />

den können. Ich ersuche deshalb Euer Wohlgeboren auf policeilichem Wege veranlassen zu<br />

wollen, daß diejenigen Familienhäupter, die ihre <strong>in</strong> dieser Geme<strong>in</strong>de geborenen K<strong>in</strong><strong>der</strong> o<strong>der</strong><br />

gestorbenen Familienglie<strong>der</strong> noch nicht haben e<strong>in</strong>tragen lassen, den 28. d. M. Vormittags<br />

sich bei mir melden und über die genannten Familien-Verän<strong>der</strong>ungen vollständige, pfarramt-<br />

liche Atteste beibr<strong>in</strong>gen um noch nachträglich am Schluß dieses Jahre die Kirchenbücher zu<br />

ergänzen.“ Der Bürgermeister Stoppenbr<strong>in</strong>k hielt sich jedoch nicht für „competent“ diesem<br />

Antrag statt zu geben, da die <strong>Lienen</strong>er <strong>Katholiken</strong> laut <strong>der</strong> genannten Verordnungen von 1827<br />

und 1840 nach Ostbevern e<strong>in</strong>gepfarrt seien.<br />

Am 25. Februar 1859 notierte <strong>der</strong> Amtmann Stoppenbr<strong>in</strong>k <strong>in</strong> <strong>der</strong> Akte: „Die katholischen<br />

E<strong>in</strong>gesessenen <strong>der</strong> Bauerschaft Holperdorp s<strong>in</strong>d schon <strong>seit</strong> mehreren Jahren zu Beiträge für<br />

Arme gar nicht mehr <strong>in</strong> Anspruch genommen worden. Ebenso s<strong>in</strong>d dieselben bei den häufigen<br />

katholischen Haus-Collekten für Kirchenbauten und Wohlthätigkeitszwecke bis jetzt fast im-<br />

mer übergangen worden.<br />

Es wird aber Mancher nach dem Ausspruche unsers Heilandes ‚geben ist seliger als nehmen‘<br />

und nach dem Gebote <strong>der</strong> christlichen Nächsten Liebe und Barmherzigkeit gewiß gern nach<br />

se<strong>in</strong>en Kräften und Vermögen e<strong>in</strong>e Beisteuer für die Armen als freiwillige Gabe leisten wol-<br />

len. Es ist dies auch nicht mehr als billig, da wenn e<strong>in</strong> katholisches Geme<strong>in</strong>deglied verarmt,<br />

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