Katholiken in Lienen seit der Reformation

Katholiken in Lienen seit der Reformation Katholiken in Lienen seit der Reformation

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Abb. 6: Titelblatt der Akte die Überweisung der Lienener Katholiken an Ostbevern im Gemeindearchiv Lienen Am 19. April 1831 richtete dann der Münsterische Bischof Caspar Max an die Pfarrer, denen die Katholiken aus den hauptsächlich evangelischen Teilen des Tecklenburger Landes zuge- wiesen werden sollten, folgendes Schreiben: „Die Katholiken in der Grafschaft Tecklenburg gehörten von Alters her zur Diozes [!] Osnab- rück, hatten von der Zeit der Reformation an keinen eigenen Pfarrer mehr; sie wendeten sich daher immer an die ihnen zunächst gelegenen katholischen Pfarrer im Osnabrücker Lande, und wurden von diesen mit rühmlicher Bereitwilligkeit in sacris anministrirt [!] [verwaltet]. – Diese Katholiken werden nun auf den Grund der Bulle: de salute animarum vom 16ten Juli 1821 78 aus dem alten Osnabrücker Diözesen Verbande am 24. l. M. entlassen, und werden 78 Mit der päpstlichen Bulle „De salute anima“ („Über das Heil der Seelen“) vom 16. Juli 1821 wurden die Diözesen in Preußen aufgrund der territorialen Neugliederung als Ergebnis des „Wiener Kongresses“ (1814-1815) neu geordnet. Dabei sollten die Kirchenprovinzen an die innerpreußischen Grenzen angeglichen werden. Da das 26

unsere Diözesanen, da sie Königlich Preußische Unterthanen sind, und die Landes Grenze hier die Grenze unserer Diözes ist. – Unsere Pflicht ist es nun, ihnen einen eigenen Pfarrer zu ernennen, den sie von nun an als solchen anzuerkennen haben. Die in /: N. N. :/ wohnenden Katholiken können wir der Lage wegen nur Ihnen Herr Pfarrer überweisen, was hiermit geschieht. Dieselben sind von nun an ihre Parrochianen, und haben sich in religiöser Hinsichtan Sie als ihren Pfarrer zu halten. Da indessen diese unsere nöthig gewordene Anordnung eine Aushülfe der katholischen Herren Pfarrer aus dem Osnabrücki- schen, wie dieselbe bisher statt hatte, wegen der Entfernung dieser neuen Parochianen von Ihrer Pfarr-Kirche in vielen Fällen erfordert, so weisen wir Sie an, die gesagten Herren um diese Aushülfe fortan zu ersuchen, und sie dazu zu ermächtigen, in sofern es immer nützlich und nöthig sein mag, damit den neuen Parochianen keine Bürde aufgelegt werde, welche Sie wegen der Entfernung von Ihnen nicht tragen können. – Diese Katholiken mögen namentlich die Kirche im Osnabrückschen besuchen, wie sie es bis- her thaten, mögen dort die h[eiligen] Sakramente das Jahr hindurch, auch selbst in der öster- lichen Zeit empfangen. Die Kinder derselben mögen auch dort den Religions-Unterricht er- halten, wie sie ihn bisher erhielten, mögen dort zur ersten Heiligen Kommunion angenommen werden, und alle mögen sich im Zustande der Krankheit die h[eiligen] Sakramente, wie bis- her ertheilen lassen, u.s.w. Ihre pflichtmäßige Sorge Herr Pfarrer ist es nur, daß es diesen Ihren Parochianen im Spiri- tuellen an nichts mangeln, und daß sie diesjenigen Amts-Verrichtungen selbst wahrnehmen, wozu sich die Herren Pfarrer im Osnabrückschen nach genommener Rücksprache nicht ge- eignet halten mögen.“ Es folgt die Liste der katholischen Einwohner in der Gemeinde Lienen, die am 13. Juli 1831 erstellt wurde: Lfd. Nr. Bauer- schaft Name der Einwohner Personen- zahl Gewerbe bezahlt an 27 Grund- oder Klas- sen-steuer ob und wie lange derselbe in der Gemeinde ansäs- 1 DB. Mad[ame] 1 -- -- seit 1823 ehemalige Hochstift Osnabrück als geistlicher Staat aufhörte zu existieren und zum neu gegründeten Königreich Hannover geschlagen wurde, ergab sich die hier angesprochene Problematik der Zugehörigkeit der im preußischen Tecklenburger Land lebenden Katholiken, die vormals in geistigen Angelegenheiten zum Bistum Osnabrück gehörten. sig

Abb. 6: Titelblatt <strong>der</strong> Akte die Überweisung <strong>der</strong> <strong>Lienen</strong>er <strong>Katholiken</strong> an Ostbevern im Geme<strong>in</strong>dearchiv<br />

<strong>Lienen</strong><br />

Am 19. April 1831 richtete dann <strong>der</strong> Münsterische Bischof Caspar Max an die Pfarrer, denen<br />

die <strong>Katholiken</strong> aus den hauptsächlich evangelischen Teilen des Tecklenburger Landes zuge-<br />

wiesen werden sollten, folgendes Schreiben:<br />

„Die <strong>Katholiken</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Grafschaft Tecklenburg gehörten von Alters her zur Diozes [!] Osnab-<br />

rück, hatten von <strong>der</strong> Zeit <strong>der</strong> <strong>Reformation</strong> an ke<strong>in</strong>en eigenen Pfarrer mehr; sie wendeten sich<br />

daher immer an die ihnen zunächst gelegenen katholischen Pfarrer im Osnabrücker Lande,<br />

und wurden von diesen mit rühmlicher Bereitwilligkeit <strong>in</strong> sacris anm<strong>in</strong>istrirt [!] [verwaltet]. –<br />

Diese <strong>Katholiken</strong> werden nun auf den Grund <strong>der</strong> Bulle: de salute animarum vom 16ten Juli<br />

1821 78 aus dem alten Osnabrücker Diözesen Verbande am 24. l. M. entlassen, und werden<br />

78<br />

Mit <strong>der</strong> päpstlichen Bulle „De salute anima“ („Über das Heil <strong>der</strong> Seelen“) vom 16. Juli 1821 wurden die Diözesen<br />

<strong>in</strong> Preußen aufgrund <strong>der</strong> territorialen Neuglie<strong>der</strong>ung als Ergebnis des „Wiener Kongresses“ (1814-1815)<br />

neu geordnet. Dabei sollten die Kirchenprov<strong>in</strong>zen an die <strong>in</strong>nerpreußischen Grenzen angeglichen werden. Da das<br />

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