Wegweiser Trennung/Scheidung Erftstadt - Online-Beratung
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ProzesskostenhilfeProzesskostenhilfeFür die Kosten einer <strong>Scheidung</strong> gilt die Faustregel:Für das <strong>Scheidung</strong>sverfahren sowie für den isolierten Prozess(z. B. Unterhalt) kann unter Umständen Prozesskostenhilfein Anspruch genommen werden. Hierfürmuss man einen Antrag bei Gericht stellen und eine Erklärungüber seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissemit entsprechenden Belegen abgeben. Darüberhinaus muss die Prozessführung Aussicht auf Erfolghaben. Wenn Prozesskostenhilfe gewährt wird, werdendie Gerichts- und Anwaltskosten vom Staat bezahlt.Im Übrigen errechnen sich die Gerichts- und Anwaltskostennach dem Streitwert. Dieser richtet sich nach demNettoeinkommen beider Eheleute, das diese in den letzten3 Monaten vor der Einreichung des <strong>Scheidung</strong>santrageserzielt haben.Notizen / Berechnungen28Anschriften und Telefonnummern finden Sie auf den Seiten 29 - 31.