Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle22Schuldner- und InsolvenzberatungsstelleÜberschuldung hat viele Ursachen:Arbeitslosigkeit, Krankheit, <strong>Scheidung</strong>, Tod, sinkendesEinkommen, steigende Kosten, das Überschätzen eigenerfinanzieller Möglichkeiten, mangelnde finanzielleund rechtliche Kenntnisse, gescheiterte Selbständigkeitetc.Überschuldung hat viele Folgen:Zahlungsverpflichtungen können nicht mehr eingehaltenwerden, Banken kündigen Kredite und/oder das Girokonto,Rechtsanwälte und Inkassounternehmen schaltensich ein, das Geld wird immer knapper, weitere Kreditewerden aufgenommen, mit dem Gerichtsvollziehermuss gerechnet werden, Lohn oder Gehalt wird gepfändet,der Arbeitsplatz kann verloren gehen, Miete undStrom können nicht mehr gezahlt werden, die Schuldenwachsen über den Kopf.Die Schuldner- und anerkannte Verbraucherinsolvenzberatungsstelledes Arbeiter-Samariter-Bundes bietetumfassende Hilfe an:Mit der neuen Insolvenzordnung, die am 01.01.1999 inKraft getreten ist, will der Gesetzgeber auch Privatschuldnerndie Möglichkeit eröffnen, sich von ihrenNICOLE PRÖHL-BORGERSteuerberaterinBendenweg 1750374 <strong>Erftstadt</strong>Telefon 0 22 35 / 95 93 60www.stb-proehl-borger.dewebmaster@stb-proehl-borger.deSchulden zu befreien. Das Verfahren sieht eine Restschuldbefreiungfür Privatpersonen vor. Restschuldbefreiungheißt, dass den Schuldnern ihre Verbindlichkeitenerlassen werden, wenn sie ihr pfändbares Vermögen undwährend der 6-jährigen Wohlverhaltensphase jeweilsden pfändbaren Betrag ihres Einkommens zur Schuldentilgungabführen.Folgende Hilfen werden angeboten:Anschriften und Telefonnummern finden Sie auf den Seiten 29 - 31.1. Finanzielle <strong>Beratung</strong>:Die Berater prüfen, ob die Forderungen der Gläubigergerechtfertigt sind. Laufende Einnahmen und Ausgabenwerden optimiert, also zum Beispiel unnötigeund zu teure Versicherungen werden gekündigt undmögliche Sozialleistungen beantragt. Es wird mitGläubigern über Ratenzahlungen, Vergleiche, Stundungenoder Zinserlass verhandelt.2. Lebenspraktische <strong>Beratung</strong>:Hierbei geht es um die persönliche Haushaltsführung.Gemeinsam wird geklärt, ob etwa durch Überstundendie Einnahmen erhöht und mit preiswertemEinkaufen die Ausgaben gesenkt werden können.3. Psychologische Hilfen:Oft sind Schulden nicht nur die Ursache, sondernauch Folge von Lebenskrisen. So wird eingekauft, umFrust abzubauen. Die Berater helfen dabei, mit solchenpersönlichen Krisen umzugehen, ohne Schuldenzu machen.4. Präventive Maßnahmen:Dahinter verbergen sich Tipps und Anregungen, diedafür sorgen, dass Einnahmen und Ausgaben künftigim Lot bleiben. Möglicher Ansatzpunkt wäre diepersönliche Einstellung zum Konsum.
5. Verbraucherinsolvenzberatung:Die Verbraucherinsolvenzberatung unterstützt beider Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuchs.Von Ihnen wird erwartet, keine neuen Schulden zumachen, sämtliche Einnahmen und Ausgaben denAnwaltliche VertretungBeratern offen zu legen, alle vorhandenen Unterlagen mitzubringen,aktiv mitzuarbeiten sowie Termine und Vereinbarungeneinzuhalten.Ihnen wird eine umfassende, auf Ihren Einzelfall abgestimmte<strong>Beratung</strong> garantiert. Alle Informationen werden vertraulichbehandelt. Die <strong>Beratung</strong> ist z. Zt. noch kostenlos.Anwaltliche VertretungAnschriften und Telefonnummern finden Sie auf den Seiten 29 - 31.Für die <strong>Scheidung</strong> ist die Vertretung durch einen Anwaltvorgeschrieben. Es ist nicht möglich, dass ein Anwaltbeide Eheleute gemeinsam vertritt. Wenn sich dieEheleute allerdings im Vorfeld geeinigt und/oder notariellauseinandergesetzt haben, reicht es aus, wenn einEhepartner durch seinen Anwalt die <strong>Scheidung</strong> einreichtund der andere zustimmt. Empfehlenswert ist es,bei einem Anwalt eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen;hier können Sie sich erst einmal einen groben Überblicküber die rechtlichen Folgen einer <strong>Trennung</strong> sowieeiner eventuellen <strong>Scheidung</strong> verschaffen. Die Kosten einerErstberatung betragen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz(RVG) maximal € 190,00. Verfügt der Ehepartnernur über ein geringes Einkommen oder Vermögen,kann anwaltliche Hilfe auch nach dem <strong>Beratung</strong>shilfegesetzbeantragt werden. Beim Amtsgericht kann mansich dafür einen sogenannten Berechtigungsschein fürden Anwalt seiner Wahl ausstellen lassen. Da die <strong>Trennung</strong>und <strong>Scheidung</strong> häufig mit großen psychosozialenBelastungen verbunden ist, sollte der Anwalt seinem Mandantennicht nur mit fachlicher Kompetenz, sondern auchmit viel Einfühlungsvermögen begegnen. Es wird empfohlen,ausgewiesene Fachanwälte für Familienrechtmit der Interessenvertretung zu beauftragen.23