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Wegweiser Trennung/Scheidung Erftstadt - Online-Beratung

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FrauenhausFrauenhausWenn Sie von Ihrem Ehemann/Partner, Verwandtenbedroht, geschlagen, bevormundet, gedemütigt und/oder sexuell missbraucht werden, bietet Ihnen dasFrauenhaus Schutz und Unterkunft, bis Sie eine andereLösung gefunden haben.Im Frauenhaus werden Frauen aller Nationalitäten mitihren Kindern aufgenommen. Die Adresse des Frauenhausesist zum Schutz der Frauen und Kinder geheim.Sie erreichen das Frauenhaus über dieNotrufnummer 02237/7689oder über die Polizei.– Zeugnisse, Arbeitsvertrag– Versicherungsnachweisheft– Notwendige Medikamente.Auch für Ihre Kinder bringen Sie das Notwendige mit:– Geburtsurkunde(n)– Kinderpass– Vorsorgeheft / Impfpass– Schulbücher und Zeugnisse20Im Frauenhaus bleiben Sie nach wie vor verantwortlichfür sich selbst, Ihre Kinder, Ihren Alltag und Ihre Entscheidungen.Die Mitarbeiterinnen beraten und unterstützenSie. Alle Gespräche unterliegen der Schweigepflicht.Wenn Sie ins Frauenhaus gehen, nehmen Sie außer dernotwenigen Kleidung und Wäsche möglichst Ihre persönlichenUnterlagen mit wie:– Ausweis, Pass– Geburts- /Heiratsurkunde– Krankenversicherungskarte– Kindergeld-Nr.– Kontokarte (EC-Karte)– Sparbuch– Sparbuch– Lieblingsspielzeug.Anschriften und Telefonnummern finden Sie auf den Seiten 29 - 31.Über die Rufnummer können Sie auch ein persönliches,kostenloses Gespräch mit einer Mitarbeiterin vereinbaren.Darin kann geklärt werden, ob ein Frauenhausaufenthaltoder die Zuweisung der Wohnung undSchutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz fürsie infrage kommen.Das Gewaltschutzgesetz ermöglicht dem Familiengericht,dem Täter langfristig ein Betreten der gemeinsamenWohnung zu verbieten. Bei Vorliegen häuslicherGewalt kann die Polizei die gewalttätige Person sofort fürdie Dauer von 10 Tagen aus der vom Opfer bewohntenWohnung verweisen. Die Dauer der Wohnungsverweisungbzw. des Rückkehrverbotes verlängert sich maximal aufinsgesamt 20 Tage, wenn innerhalb der 10-Tagesfrist beimFamiliengericht die Wohnungsüberlassung beantragtwird.

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