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Merkblatt zur Führung von Berichtsheften

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<strong>Merkblatt</strong><br />

<strong>zur</strong> <strong>Führung</strong> <strong>von</strong> <strong>Berichtsheften</strong><br />

Die <strong>Führung</strong> eines Berichtsheftes während der Ausbildung bzw.<br />

Umschulung ist nach § 6 Berufsbildungsgesetz Pflicht.<br />

Die <strong>Führung</strong> und Vorlage des Berichtsheftes ist Voraussetzung für<br />

die Zulassung <strong>zur</strong> Abschlussprüfung.<br />

Ziele des Berichtsheftes: Der zeitliche und sachliche Ablauf der Ausbildung im Betrieb<br />

und in der Berufsschule soll für alle Beteiligten in einfacher Form<br />

nachvollziehbar und nachweisbar gemacht werden.<br />

Der Auszubildende soll <strong>zur</strong> Reflexion über Inhalte und Verlauf seiner<br />

Ausbildung angehalten werden.<br />

Mindestanforderungen: Für das Anfertigen des Berichtsheftes bestehen<br />

Mindestanforderungen:<br />

� Der Auszubildende bzw. Umschüler hat das Berichtsheft in Form<br />

eines Ausbildungsnachweises zu führen.<br />

� Es sind wöchentliche oder tägliche Nachweise der<br />

Arbeitszeit zu führen.<br />

� Die Ausbildungsnachweise müssen mindestens stichwortartig<br />

den Inhalt der betrieblichen Ausbildung wiedergeben. Dabei<br />

sind betriebliche Tätigkeiten einerseits sowie Unterweisungen,<br />

betrieblicher Unterricht oder sonstige Schulungen andererseits<br />

erkennbar und getrennt zu dokumentieren.<br />

� Die Berufsschulthemen und die Schulzeiten sind ebenso<br />

einzutragen.<br />

� Die Eintragungen sollen möglichst ohne Korrekturen<br />

vorgenommen werden.<br />

� Jedes Blatt des Ausbildungsnachweises ist mit dem Namen des<br />

Auszubildenden, dem Ausbildungsjahr und dem Berichtszeitraum<br />

zu versehen.<br />

� Dem Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, den<br />

Ausbildungsnachweis während der Ausbildungszeit im Betrieb<br />

zu führen. Die hierfür erforderlichen Nachweishefte, Formblätter<br />

o. ä. werden dem Auszubildenden kostenlos vom Ausbildenden<br />

<strong>zur</strong> Verfügung gestellt.<br />

� Ausbildender und Ausbilder sowie Auszubildender bestätigen die<br />

Richtigkeit und Vollständigkeit der Eintragungen mit Datum<br />

und Unterschrift.<br />

� Der Ausbildende oder der Ausbilder hat die Eintragungen zu den<br />

Ausbildungsnachweisen mindestens monatlich zu prüfen. Er<br />

hat dafür Sorge zu tragen, dass auch die Berufsschule in<br />

angemessenen Zeitabständen <strong>von</strong> den Ausbildungsnachweisen<br />

Kenntnis erhält und sie unterschriftlich bestätigen kann.<br />

� Es bleibt dem Ausbildenden unbenommen über die<br />

Mindestanforderungen hinaus, vom Auszubildenden die<br />

Anfertigung weitergehender Nachweise (z. B. Fachberichte)<br />

zu verlangen.<br />

� Die Erfüllung der ergänzenden Vorgaben ist dabei keine<br />

Voraussetzung für die Zulassung <strong>zur</strong> Abschlussprüfung gemäß<br />

§ 39 Abs. 1 Ziff. 2 Berufsbildungsgesetz.


Berichtshefte zu bestellen: Berichtshefte in Form <strong>von</strong> Schnellheftern mit<br />

Wochenblättern sowie weitere Formularblöcke mit Wochenblättern<br />

sind zu bestellen bei:<br />

Hüthig Verlag Heidelberg<br />

Hüthig GmbH & Co. KG<br />

Im Weiher 10<br />

69121 Heidelberg<br />

Telefon: 06221/489-555<br />

Fax: 06221/489-410<br />

E-Mail: kundenservice@huethig.de<br />

Internet: www.huethig.de<br />

Bestellnummern: Folgende Berichtshefte, bzw. Ausbildungsnachweise und<br />

Ersatzblöcke sind verfügbar:<br />

- Ausbildungsnachweis nach § 6 Berufsbildungsgesetz<br />

Geeignet für alle Ausbildungsberufe<br />

Inhalt: Schnellhefter mit <strong>Merkblatt</strong> sowie 56 Wochenblättern<br />

ISBN 13: 978-3-7785-2982-9<br />

- Ausbildungsnachweis nach § 7 der Verordnung über die<br />

Berufsausbildung zum/<strong>zur</strong> Elektroniker/in<br />

Geeignet für die Fachrichtungen<br />

- Energie- und Gebäudetechnik<br />

- Automatisierungstechnik<br />

- Informations- und Telekommunikationstechnik<br />

Inhalt: Schnellhefter mit Geleitwort des ZVEH, Anleitung, Bildzeichen<br />

der Elektrotechnik, Ausbildungsverordnung sowie 56 Wochenblättern<br />

ISBN 13: 978-3-7785-2871-6<br />

- Ausbildungsnachweis nach § 7 der Verordnung über die<br />

Berufsausbildung zum/<strong>zur</strong> Systemelektroniker/in<br />

Inhalt: Schnellhefter mit Geleitwort des ZVEH, Anleitung, Bildzeichen<br />

der Elektrotechnik, Ausbildungsverordnung sowie 56 Wochenblättern<br />

ISBN 13: 978-3-7785-2936-2<br />

- Ausbildungsnachweis nach § 5 der Verordnung über die<br />

Berufsausbildung zum/<strong>zur</strong> Elektroniker/in für Maschinen und<br />

Antriebstechnik<br />

Inhalt: Schnellhefter mit Geleitwort des ZVEH, Anleitung, Bildzeichen<br />

der Elektrotechnik, Ausbildungsverordnung sowie 56 Wochenblättern<br />

ISBN 13: 978-3-7785-2937-9<br />

- Ausbildungsnachweis nach § 7 der Verordnung über die<br />

Berufsausbildung zum/<strong>zur</strong> Elektroinstallateur/in<br />

Inhalt: Schnellhefter mit Geleitwort des ZVEH, Anleitung, Bildzeichen<br />

der Elektrotechnik, Ausbildungsverordnung sowie 56 Wochenblättern<br />

ISBN 13: 978-3-7785-2814-3<br />

- Ausbildungsnachweis nach § 6 der Verordnung über die<br />

Berufsausbildung zum/<strong>zur</strong> Informationselektroniker/in<br />

Inhalt: Schnellhefter mit Anleitung, Ausbildungsverordnung<br />

sowie 56 Wochenblättern<br />

ISBN 13: 978-3-7785-2834-1<br />

- Ersatzblocks<br />

Geeignet für alle Ausbildungsnachweise<br />

Inhalt: 48 Wochenblätter<br />

ISBN 13: 978-3-7785-2794-8

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