1 - Sportbootschule Hot Water
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VII. KURZDARSTELLUNG DER ZONEN 1 BIS 4 NACH BinSCHUO<br />
WASSERSTRASSEN DER ZONEN 1 UND 2 IM GEBIET DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND<br />
NORDSEE<br />
Zone 1 Zone 2 Zone 2, §45 BinSchUO *<br />
Die allgemeine Beschreibung/Auflistung der Zonen beruht auf der Anlage 3 der Verordnung über die Schiffssicherheit<br />
in der Binnenschifffahrt (Binnenschiffs-Untersuchungsordnung (BinSchUO)).<br />
* Nach § 45 BinSchUO dürfen auf den benannten Wasserstraßen auch Wasserfahrzeuge fahren, die nur zum Verkehr auf Wasserstraßen<br />
der Zone 3 zugelassen sind; Fahrgastschiffe und Fähren müssen jedoch den Freibord- und den Sicherheitsabstand nach § 64 Abs. 2 und<br />
3 haben. Diese Erleichterung gilt auf der Ems auch unterhalb von Emden bis zur Hafeneinfahrt von Delfzijl für Güterschiffe bei geschlossenen<br />
Ladeluken, für Schleppboote und für Schubboote.<br />
WASSERSTRASSEN DER ZONEN 3 UND 4 IM GEBIET DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND<br />
Zone 3:<br />
Donau: von Kelheim (km 2.414,72) bis zur deutsch-österreichischen Grenze<br />
Rhein: von der deutsch-schweizerischen Grenze bis zur deutsch-niederländischen Grenze<br />
Elbe: von der Einmündung des Elbe-Seiten-Kanals bis zur unteren Grenze des Hamburger Hafens<br />
Müritz: gesamt<br />
Zone 4<br />
Alle Binnenwasserstraßen, außer den Zonen 1, 2 und 3.<br />
--> Eine ausführliche Beschreibung der Zonen finden Sie unter: www.wsv.de<br />
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