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1 - Sportbootschule Hot Water

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X. ANHANG<br />

Fahrzeuge: Schwimmende Geräte, Fähren mit Maschinenantrieb, Seilfähren, die auf den Wasserstraßen Elbe, Hase und Ems verkehren,<br />

sowie Kleinfahrzeuge, die eine Radarfahrt durchführen. Mit Radar ausgerüstete Fahrzeuge und damit z.B. bei unsichtigem Wetter<br />

durchzuführende Radarfahrten sind funkausrüstungspflichtig.<br />

Ausrüstungspflicht (Anzahl der UKW-Sprechfunkgeräte an Bord): 1<br />

Funkbenutzungspflicht: Ständige Sende- und Empfangsbereitschaft in den Verkehrskreisen Schiff-Schiff. Dieser darf zum Empfang<br />

von Nachrichten auf anderen Verkehrskreisen (z.B. Nautische Information, Schiff-Hafenbehörde) kurzfristig verlassen werden. Für<br />

Fahrzeuge, die bereits mit zwei UKW-Sprechfunkgeräten ausgerüstet sind, ständige Sende- und Empfangsbereitschaft in den<br />

Verkehrskreisen Schiff-Schiff und Nautische Information.<br />

_____________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Fahrzeuge: Kleinfahrzeuge<br />

Ausrüstungspflicht (Anzahl der UKW-Sprechfunkgeräte an Bord): -<br />

Funkbenutzungspflicht: Kleinfahrzeuge, die sich freiwillig mit einem UKW-Sprechfunkgerät ausgerüstet haben, Sende- und<br />

Empfangsbereitschaft im Verkehrskreis Schiff-Schiff. Dieser darf zum Empfang von Nachrichten auf anderen Verkehrskreisen (z.B.<br />

Nautische Information, Schiff-Hafenbehörde) kurzfristig verlassen werden. Kleinfahrzeuge, die sich freiwillig mit zwei UKW<br />

Sprechfunkgeräten ausgerüstet haben, ständige Sende- und Empfangsbereitschaft in den Verkehrskreisen Schiff-Schiff und<br />

Nautische Information.<br />

_____________________________________________________________________________________________________________________________<br />

VERKEHRSERFASSUNGSSYSTEM ( MOVES)<br />

Zweck und Allgemeines<br />

Verbesserung des Verkehrsablaufs auf staugeregelten Wasserstraßen durch<br />

- elektronisches Verkehrstagebuch<br />

- Datenaustausch zwischen den Schleusen<br />

- Datenaustausch zwischen den Schleusen und den WSÄ.<br />

Auswertung des elektronischen Verkehrstagebuches zur Optimierung des Schleusenbereiches<br />

Meldepflicht<br />

Alle Fahrzeuge, außer Kleinfahrzeugen und Fähren<br />

Wer meldet?<br />

Schiffsführer, Schiffseigner oder Verlader.<br />

An wen wird gemeldet?<br />

Über NIF, schriftlich oder elektronisch an die erste zu durchfahrende Schleuse im Meldegebiet (nur einmal)<br />

Welche Daten werden gemeldet?<br />

a Schiffsart<br />

b Schiffsname<br />

c Standort, Fahrtrichtung<br />

d Amtliche Schiffsnummer, bei Seeschiffen IMO-Nr.<br />

e Tragfähigkeit<br />

f Länge und Breite des Fahrzeuges<br />

g Art, Länge und Breite des Verbandes<br />

h Tiefgang (nur auf besondere Aufforderung)<br />

i Beladezustand (leer oder beladen)<br />

j Voraussichtliche Ankunft an der Eingangsschleuse<br />

Weitere Meldungen<br />

Über NIF an den Meldepunkten in jeder Fahrtrichtung vor jeder Schleuse (Tafelzeichen B.11), jedoch nur die o.g. Angaben zu<br />

Buchstaben a bis d.<br />

Welche Daten werden erfasst?<br />

Einmalig:<br />

- die Daten a - j der Meldung

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