22.11.2012 Aufrufe

1 - Sportbootschule Hot Water

1 - Sportbootschule Hot Water

1 - Sportbootschule Hot Water

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Meldepflichtige Fahrzeuge und Verbände:<br />

Fahrzeuge und Verbände<br />

Strecken (s.o.)<br />

1 Rhein 2 Rhein 3 Rhein 4 Mosel/Saar 5 Main 6 Westd. Kanäle 7 Rhein-Kleve<br />

alle Fahrzeuge einschl. Verbände, die dem<br />

1) ADNR* unterliegen r r r r r r r<br />

Tankschiffe (auch solche, die nicht dem ADNR<br />

unterliegen) r r r r r<br />

Fahrzeuge über 110 m Länge r r r 3)<br />

Verbände über 140 m Länge und 15 m Breite,<br />

2) die dem ADNR nicht unterliegen r<br />

Verbände über 110 m Länge oder 12 m Breite,<br />

die dem ADNR nicht unterliegen<br />

Verbände über 140 m Länge, die dem ADNR<br />

nicht unterliegen r r<br />

Seeschiffe r r r r<br />

Sondertransporte nach § 1.21 Schifffahrtspolizeiverordnung<br />

r r r r r r r<br />

1) auch leere, nicht entgaste Tankschiffe<br />

2) nur meldepflichtig, wenn beide Bedingungen über die Abmessung erfüllt sind<br />

__ > Sofern diese Fahrzeuge auf der Mosel mit Sondererlaubnis verkehren, ist die Meldepflicht eine Auflage der Sondererlaubnis<br />

* ADNR: Accord Européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voie de navigation du Rhin (Europäisches Übereinkommen über die internationale<br />

Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein)<br />

Wer meldet?<br />

Schiffsführer, hilfsweise der Schiffseigner oder Verlader, an die zuständige Revierzentrale. Letztendlich verantwortlich ist der<br />

Schiffsführer.<br />

An wen wird gemeldet?<br />

Erstmeldung an die Revierzentrale oder Schleuse, in deren Bereich eingefahren wird oder bei der die Reise beginnt; alle anderen<br />

Meldungen an die für den jeweiligen Standort des Fahrzeuges zuständige Revierzentrale bzw. auf der Mosel an die Schleuse, in<br />

deren UKW-Bereich sich das Fahrzeug befindet.<br />

Wie wird gemeldet?<br />

1. Vor oder bei der Einfahrt in das Meldegebiet über<br />

- Nautischen Informationsfunk<br />

- Telefax<br />

- Telefon<br />

- elektronisch (BICS)<br />

Gefährliche Stoffe in Containern über Telefax oder BICS. Auf der Mosel ist für Transporte von mehr als zwei verschiedenen<br />

Gefahrgütern für die MIB-Erstmeldung die schriftliche Form vorgeschrieben. Für den Rhein wird dies empfohlen.<br />

2. Alle anderen Meldungen (z.B. Standorte) über NIF.<br />

Welche Daten werden gemeldet?<br />

a Schiffsart<br />

b Schiffsname<br />

c Standort, Fahrtrichtung (zu Berg, zu Tal)<br />

d Amtliche Schiffsnummer, bei Seeschiffen IMO-Nr.<br />

e Tragfähigkeit<br />

f Länge und Breite des Fahrzeuges<br />

g Art, Länge und Breite des Verbandes<br />

h Tiefgang (nur auf besondere Aufforderung)<br />

i Fahrtroute<br />

j Beladehafen<br />

k Entladehafen<br />

l bei Gefahrgütern nach ADNR:<br />

- die UN-Nummer oder Stoffnummer<br />

- die offizielle Benennung für die Beförderung, sofern zutreffend ergänzt durch die technische Bezeichnung<br />

- die Klasse, der Klassifizierungscode und ggf. die Verpackungsgruppe<br />

- die Gesamtmenge der gefährlichen Güter, die für diese Angaben gelten,<br />

r<br />

X. ANHANG<br />

113

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!