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Tischvorlage - UWG Rheinbach

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T:sc~ YO'({UrJl !)~T() P ~~P~FDP-Fraktionim Rat der Stadt <strong>Rheinbach</strong>Dipl.·Kfm. Karsten logemann, M.5c.FraktionsvorsitzenderWeilerweg 5453359 <strong>Rheinbach</strong>Tel.: 02226-900499Mobil: 0151-23521220karsten.logemann@fdprheinbach.deAn denBürgermeister der Stadt <strong>Rheinbach</strong>Herrn Stefan RaetzRathaus / Schweigelstraße 2353359 <strong>Rheinbach</strong><strong>Rheinbach</strong>, den 14.04.2011Sehr geehrter Herr Bürgermeister.für die FDP-Fraktion im Rat der Stadt <strong>Rheinbach</strong> stelle ich folgenden Antrag:1. Der Rat der Stadt bestellt eine/einen Seniorenbeauftragte/n. Sie/er wird vomRat der Stadt gewählt. Sie/er ist dem Ratsausschuss für Generationen,Integration und Soziales im Rahmen seiner Aufgaben verantwortlich.2. Ihre/seine Tätigkeit erfolgt ehrenamtlich.3. DerJdieFür den Senioren beauftragten wird vom Rat eine Aufnahme in dieArbeitsgemeinschaft Soziale Dienste entsandtbeantragt.4. Es wird angeregt, die Geschäftsführung für den Aufgabenbereich der/desSeniorenbeauftragten organisatorisch dem Fachbereich IV derStadtverwaltung <strong>Rheinbach</strong> zuzuordnen und von dort zu unterstützen.Details zur Umsetzung als Anregung für die Verwaltungsvorlage liegen in der Anlagebei.Begründung:Im Rahmen der demographischen Entwicklung steigt der Anteil der älterenJahrgänge in der <strong>Rheinbach</strong>er Bevölkerung signifikant an. Damit steigt der Anteil anPersonen mit Problemen, die typisch für Senioren sind. Das heißt, es wachsen fürsie nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben, wie auch nach dersystemimmanenten Reduzierung ihrer Aufgabenfelder innerhalb des farniliärenUmfeldes einerseits Isolationstendenzen, ahdererseits der Raum für dieangemessene Wahrnehmung ihrer Fragestellungen. D.h., sie werden aus derTeilhabe am "allgemeinen" Leben der Stadt zunehmend ausgegrenzt; ihreAltersbeschwerden tun ihr übriges für diese Entwicklung. Für die älteren Bürgerinnenund Bürger bestehen in verschiedenen Vereins- und Kirchengremien Gremien. diesich mit gewissen Bereichen von Lebensproblemen dieses Bevölkerungsanteiles


efassen. Außerdem wurde das ZWAR-Netzwerk gegründet. Ein angemessenesOrgan für Senioren, das für die Gesamtheit dieses Bevölkerungsteiles koordiniertund als Ansprechpartner, sowie als Bindeglied zur Arbeit des Rates zur Verfügungsteht fehlt.Mit freundlichen GrüßenKarsten Logemann


AnlageDer/die ehrenamtliche Seniorenbeauftragte1. Stellung des/der SeniorenbeauftragtenDie extern - nicht für Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger ­ausgeschriebene ehrenamtliche Stelle wird durch Ratsbeschluss besetzt.Die Amtszeit des/der Seniorenbeauftragten beträgt drei Jahre; anschließendeweitere Amtszeiten sind möglich.Der/die Seniorenbeauftragte hat eine neutrale Funktion gegenüber Rat undVerwaltung. Senioren können ihn - unabhängig von anderen Stellen - in allenspeziellen Seniorenangelegenheiten ansprechen.Der/die Senioren beauftragte ist Mitglied des Ausschusses für Generationen,Integration und Soziales (AGIS) mit beratender Stimme. Er/Sie kann dort - wieauch in anderen Ausschüssen - zu Angelegenheiten der Senioren Stellungnehmen. Bei der Beratung zu Angelegenheiten der Senioren kann der/dieSenioren beauftragte auch an nichtöffentlichen Sitzungen des Ratesteilnehmen. Der/die Senioren beauftragte wird von der Stadt in dieArbeitsgemeinschaft Soziale Dienste delegiert; er/sie hält zu allen in derSenioren arbeit tätigen Stellen engen Kontakt.Positionen zu Grundsatzfragen und AnträgeNorschläge leitet er/sie über dasRatsbüro an den AGIS. Bei Angelegenheiten, die eine schnelle Entscheidungund entsprechende Maßnahmen verlangen, informiert er/sie die hierfürzuständige Stelle in der Verwaltung und/oder eine hierfür kompetenteOrganisation am Ort.2. Aufgaben des/der Seniorenbeauftragten- Ansprechpartner für alle rat- und hilfesuchenden Senioren- Ergänzung der bestehenden Beratung und Information für Senioren undSeniorengruppen- Regelmäßige Sprechstunden in einem Seniorenbüro im Rathaus in eigenerRegie- Aufbau und Halten von Kontakten zu Senioreneinrichtungen,Glaubensgemeinschaften und relevanten Organisationen- Planung und Durchführung von Informationsveranstaltungen.3. Pflichten des/der SeniorenbeauftragtenDer/die Seniorenbeauftragte legt dem GIS/Rat jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit vor. Er Isie ist zur Verschwiegenheit gem. § 30 GO und zur Treue gem. § 43 GO verpflichtet.

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