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Sachgeschäft - Gemeinde Wollerau

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<strong>Gemeinde</strong>versammlunG 10. OktO ber 2012 seite 31Einbürgerung – Erteilung des <strong>Gemeinde</strong>bürgerrechtsEinbürgerungsgesuch vonMirhad Malkoc und Irma Malkoc-Hodzic mit den Söhnen Bekir und IrnesVerenastrasse 29, 8832 <strong>Wollerau</strong>BerichtDas Bundesamt für Migration hat am 25. April 2012 den bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen Mirhad Malkocsowie seiner Ehefrau Irma Malkoc-Hodzic und den Söhnen Bekir und Irnes die Bewilligung zur Einbürgerung im KantonSchwyz erteilt. Am 5. Juni 2011 reichten sie das Gesuch um Aufnahme in das <strong>Gemeinde</strong>bürgerrecht ein.Mirhad Malkoc wurde am 23. August 1979 in Bihac (Bosnien und Herzegowina) als Sohn des Ikram Malkoc und der ZiatkaRahmanovic geboren. Er besuchte in Bosnien und Herzegowina die Grundschule. Die Realschule und eine Ausbildungals Apparatebauer absolvierte er in der Schweiz. Zurzeit arbeitet er als Apparatebauer bei der Firma Ruosstech AG inSiebnen. Im Januar 1994 reiste der Gesuchsteller erstmals in die Schweiz ein und nahm in Unteriberg Wohnsitz. Seit1997 ist er in <strong>Wollerau</strong> wohnhaft.Der Gesuchsteller heiratete am 14. April 2001 die in Cukovic, Bihac (Bosnien und Herzegowina), geborene bosnischherzegowinischeStaatsangehörige Irma Hodzic. Aus dieser Ehe gehen bis heute die Söhne Bekir, geboren am 29. November2001 und Irnes, geb. am 8. November 2003, beide geboren in Einsiedeln, hervor. Die Ehefrau des Gesuchstellersbesuchte in Bosnien und Herzegowina die Grundschule und die Oberstufe. Danach absolvierte sie in ihrer Heimat eineAusbildung zur Hotelfachassistentin. Sie reiste im Juli 2001 in die Schweiz ein und meldete sich in <strong>Wollerau</strong> an. Zurzeitarbeitet Irma Hodzic bei Estée Lauder in Lachen.Die Gesuchsteller geniessen einen unbescholtenen Leumund und über sie ist nichts Nachteiliges bekannt.Die Bewerber sprechen gut Deutsch. Sie sind mit unseren Sitten und Gebräuchen bestens vertraut. Die Bürgerrechtskommissionbeurteilt darum die Antragsteller als gut integriert.Aus dem eingeholten polizeilichen Erhebungsbericht geht hervor, dass keine Gründe gegen eine Bewilligung für denErwerb des Schweizer Bürgerrechts vorliegen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat empfiehlt, dem Gesuch zu entsprechen.Antrag1. Die <strong>Gemeinde</strong> erteilt, gestützt auf §10 des Gesetzes über den Erwerb und Verlust des Kantons- und <strong>Gemeinde</strong>bürgerrechtesvom 19. Februar 1970,– Mirhard Malkoc, geb. 23.08.1979– Irma Malkoc-Hodzic, geb. 08.09.1979– Bekir Malkoc, geb. 29.11.2001– Irnes Malkoc, geb. 08.11.2003wohnhaft Verenastrasse 29, 8832 <strong>Wollerau</strong>das <strong>Gemeinde</strong>bürgerrecht.2. Die Gesuchsteller haben eine Einbürgerungsgebühr von Fr. 3‘000.– zu entrichten.3. Der <strong>Gemeinde</strong>rat wird mit dem Vollzug beauftragt.

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